Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 181 BGB, § 66 GmbHG
Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des Selbstkontrahierens - Deutsches Notarinstitut
BGB § 181; HGB § 66
Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen von § 181 BGB aufgrund satzungsmäßiger Befreiungsermächtigung bezüglich Geschäftsführer
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 181; GmbHG § 66
GF, Liquidatoren: Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung der Ermächtigung der Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB; Befreiung des oder der Liquidatoren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer, Gesellschaftsvertrag, Liquidation
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung der Ermächtigung der Befreiung der Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB; Befreiung des oder der Liquidatoren
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
- OLG Zweibrücken, 06.09.2011 - 3 W 62/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98
Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Rn. 4 1. Die nach §§ 382 Abs. 4, 58 Abs. 1 FamFG statthafte, den Umständen nach im Namen des Beteiligten zu 2) eingelegte (Senat, NJW-RR 1999, 38) und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde ist begründet.Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476).
Rn. 8 b) Es entspricht ganz einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass die für den Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss getroffenen Regelungen nicht auch für den Liquidator gelten (Senat, Beschluss vom 19.6.1998, 3 W 90/98, NJW-RR 1999, 38 m.w.N.).
Daraus folgt, dass auch eine in der Satzung enthaltene Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für die Liquidatoren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 333; OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 1109; Senat, NJW-RR 1999, 38).
Rn. 10 c) Zur Begründung für das hier angenommene Auslegungsergebnis hält der Senat an seiner Entscheidung in dem Verfahren 3 W 90/98 (…a.a.O) fest.
- BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07
Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Vielmehr hat eine in der Satzung enthaltene oder durch Gesellschafterbeschluss getroffene Bestimmung, die alleine die Vertretung durch die Geschäftsführer regelt, nur im Stadium der werbenden Gesellschaft Gültigkeit und endet deshalb mit ihrer Auflösung (BGH, NJW-RR 2009, 333).Daraus folgt, dass auch eine in der Satzung enthaltene Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für die Liquidatoren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 333; OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 1109; Senat, NJW-RR 1999, 38).
- OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 281/09
Erstreckung einer gesellschaftlichen Regelung über die Befreiung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476).Daraus folgt, dass auch eine in der Satzung enthaltene Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für die Liquidatoren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 333; OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 1109; Senat, NJW-RR 1999, 38).
- OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03
Befreiung des Liquidators einer GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Daraus folgt, dass auch eine in der Satzung enthaltene Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für die Liquidatoren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 333; OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 1109; Senat, NJW-RR 1999, 38). - BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476). - BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85
Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11
Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476).
- OLG Köln, 21.09.2016 - 2 Wx 377/16
Befreiung der Liquidatoren einer GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens
Mit Schreiben vom 15.6.2016 hat das Registergericht darauf hingewiesen, dass im Gesellschaftsvertrag die ausdrückliche Befreiungsmöglichkeit des Liquidators gemäß § 181 BGB ebenso wenig wie die entsprechende Ermächtigung der/des Gesellschafter(s) zur Befreiung durch Beschlussfassung enthalten sei.Die Antragstellerin hat ihren Antrag mit Schriftsatz vom 24.6.2016 unter Berufung auf das OLG Zweibrücken (Beschluss v. 6.7.2011, 3 W 62/11) aufrechterhalten bzw dahingehend klargestellt, dass beantragt worden ist, "Zur Vertretungsberechtigung wird angemeldet: Der Liquidator, Herr Steuerberater L2, ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit" .Rn. 13 Soweit sich die Antragstellerin auf dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 6.7.2011 (3 W 62/11) beruft, trifft es zu, dass das OLG Zweibrücken mit dem vorgenannten Beschluss davon ausgegangen ist, die vorgenannte Frage sei zu bejahen.
- OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18
Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
Für diese Auffassung hat er beispielhaft auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 06.07.2011 (Az. 3 W 62/11) verwiesen.Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass jedenfalls eine einem Geschäftsführer konkret erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - sei es unmittelbar im Gesellschaftsvertrag oder aber mit Gesellschafterbeschlusses aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen entsprechenden Ermächtigung - nicht für den Geschäftsführer als (geborener) Liquidator fortgilt (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, und vom 06.07.2011, Az. 3 W 62/11, jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 27 W 20/16, zitiert nach juris).
Diese Regelung erlaubt den Gesellschaftern im Liquidationsverfahren lediglich ein Abweichen von dem in § 68 Abs. 1 S. 2 GmbHG normierten Grundsatz der Gesamtvertretung durch die Liquidatoren durch einfachen Gesellschafterbeschluss im Unterschied zur werbenden Gesellschaft, bei der ein solches Abweichen lediglich aufgrund einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung zulässig ist (vgl. § 35 Abs. 2 GmbHG), nicht jedoch auch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch einfachen Gesellschafterbeschluss (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O.; Oberlandesgericht Hamm…, Beschluss vom 06.07.2010, a.a.O.; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2011, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 11.12.2019 - 4 U 203/15
Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunfterteilung und Unterlagenherausgabe …
Es besteht auch keine Vermutung dahingehend, dass eine Kompetenzkontinuität des geborenen Liquidators regelmäßig dem Willen der Gesellschafter entspreche, weil dem die Wertung des § 68 Abs. 1 S. 2 GmbHG sowie die Änderung des Gesellschaftszwecks im Zuge der Auflösung entgegensteht (BGH…, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 255/07, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 13.10.2011 - 20 W 95/11, Rn. 19 ff., juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2011 - 3 W 62/11, Rn. 8 f., juris; OLG Rostock…, Urteil vom 06.10.2003 - 3 U 188/03, Rn. 32, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 Wx 281/09, juris Rn. 11 f.;BayObLG…, Beschluss vom 19.10.1995 - 3 Z BR 218/95, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 09.12.1988 - 16 U 52/88, Rn. 10, juris). - OLG Hamm, 25.02.2016 - 27 W 20/16 Rn. 35 1) Grundsätzlich wirkt zwar eine in der Satzung für die Geschäftsführer bestimmte Alleinvertretungsbefugnis ebenso wie eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nicht für die Liquidatoren fort (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen: BGH NJW-RR 2009, 333 ff, Rn.11; OLG Hamm GmbHR 2011, 432 f., Rn.11; OLG Zweibrücken GmbHR 2011, 1209 f., Rn.8; OLG Frankfurt GmbHR 2012, 394 ff, Rn.20;… Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 181, Rn.79;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 68, Rn.4).
Rn. 41 Eine derartige Befugnis erstreckt sich im Wege der vorzunehmenden Auslegung im Zweifel jedenfalls dann auch auf den Liquidator, wenn es sich hierbei um den zuvor tätigen Geschäftsführer-Liquidator handelt (vgl. jeweils mit näherer Begründung: OLG Zweibrücken GmbHR 2011, 1209 f., Rn.8;… Karsten Schmidt in Scholz, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 11. Auflage, § 68, Rn.5a; Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, § 181, Rn.79;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 68, Rn.4).
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