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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10715
OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2007,10715)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.2007 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2007,10715)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2007,10715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    VBVG § 1 Abs. 2 S. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 1; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Mittellosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechnung des Vergütungsanspruchs des Betreuers gegenüber Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Festsetzung der einem Betreuer gegenüber der Staatskasse zustehenden Betreuervergütung im Fall eines zunächst bemittelten Betreuten; Berücksichtigung der Mittellosigkeit des Betreuten zur Zeit der abzurechnenden Betreuung; Ermittlung der finanziellen Verhältnisse des ...

Besprechungen u.ä.

  • bdb-ev.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Betreuung - Bestimmung der Mittellosigkeit

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07
    Das erklärt sich mit der allgemein anerkannten Erkenntnis, dass bei Fehlen abweichender gesetzlicher Vorgaben stets die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich sind (BGHZ 14, 398, 400).
  • LG Koblenz, 14.02.2006 - 2 T 32/06
    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07
    Das ist, anders als Deinert (FamRZ 2006, 971) meint, kein Widerspruch.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).

    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (…vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7;… Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).

  • OLG Dresden, 05.11.2007 - 3 W 1246/07

    Betreuervergütung: Stundensätze des § 5 VBVG unabhängig vom tatsächlichen …

    Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 -3 W 77/07).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und …

    Dabei ist für die Beurteilung der Frage, ob die Vergütung wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse zu bewilligen ist, grundsätzlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289 [BayObLG 05.02.2002 - 3 Z BR 325/01]; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 0077/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei [...]).
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 3 W 1196/07
    Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 - 3 W 77/07).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.01.2008 - 3 W 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,125129
OLG Köln, 04.01.2008 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2008,125129)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.01.2008 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2008,125129)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2008,125129)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00

    Begriff des Störers beim wilden Plakatieren durch Dritte

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2008 - 3 W 77/07
    Rn. 4 Im Anschluss an die Rechtsprechung zum Wildplakatieren (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1031; OLGR Koblenz 2001, 117 ff.; OLG Karlsruhe GWF/ Recht und Steuern 1979, 46-48) setzt ein für den Unterlassungsanspruch vorauszusetzender Abwehranspruch gem. § 1004 BGB voraus, dass der in Anspruch Genommene unmittelbarer oder mittelbarer Handlungsstörer ist.

    Denn wer Plakate in die Welt setzt, kann billigerweise damit rechnen, dass diese plakatiert werden (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1031; OLGR Koblenz 2001, 117 ff.).

  • OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99

    Begriff des Störers bei wildem Plakatieren

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2008 - 3 W 77/07
    Rn. 4 Im Anschluss an die Rechtsprechung zum Wildplakatieren (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1031; OLGR Koblenz 2001, 117 ff.; OLG Karlsruhe GWF/ Recht und Steuern 1979, 46-48) setzt ein für den Unterlassungsanspruch vorauszusetzender Abwehranspruch gem. § 1004 BGB voraus, dass der in Anspruch Genommene unmittelbarer oder mittelbarer Handlungsstörer ist.

    Denn wer Plakate in die Welt setzt, kann billigerweise damit rechnen, dass diese plakatiert werden (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1031; OLGR Koblenz 2001, 117 ff.).

  • LG Köln, 20.06.2024 - 14 O 275/23

    Unterlassungsanspruch eines Eigentümers von Abfalleimern im öffentlichen Raum …

    Dabei obliegt es dem derart in Anspruch Genommenen darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er alles ihm billigerweise Zumutbare unternommen hat, um das störende Verhalten zu verhindern oder abzustellen (vgl. Beschluss des OLG Köln v. 04.01.2008, Az. 3 W 77/07, vorgelegt als Anlage K6; Urteil des LG Köln v. 20.07.2010, Az. 16 O 691/09, vorgelegt als Anlage K5).
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