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Weitere Entscheidungen unten: OLG Naumburg, 06.06.2011 | OLG Naumburg, 03.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14453
OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,14453)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,14453)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,14453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 Abs. 2; FamFG § 210; ZPO § 114
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Anbringung eines mit einem einstweiligen Verfügungsantrag wortgleichen Hauptsacheantrag im Gewaltschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Anbringung eines mit einem einstweiligen Verfügungsantrag wortgleichen Hauptsacheantrag im Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewaltschutzsachen - Eilantrag und Hauptsacheantrag kann mutwillig sein!

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
    "Die im Wege einstweiliger Anordnung getroffenen Schutzmaßnahmen kommen" - wie es das OLG Saarbrücken in seinem Beschluss vom 12.07.2010 (6 UF 42/10, FPR 2011, 234) ausdrückt - "aus Gründen des gebotenen effektiven Opferschutzes in ihrer persönlichen, örtlichen und gegenständlichen Reichweite meist den in einer deckungsgleichen Hauptsache zu erlassenden zumindest sehr nahe, wenn nicht gleich".
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09

    Mutwilligkeit eines Antrags im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
    Die vorliegende Entscheidung steht nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Hamm vom 09.12.2009 (10 WF 274/09, NJW 2010, 539 = FamRZ 2010, 825).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe in einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
    Rn. 3 Eine Versagung der Verfahrenskostenhilfe mit dieser Begründung verstößt nicht gegen den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3 Grundgesetz, da derjenige, der die Verfahrenskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, nur demjenigen "Bemittelten" gleichgestellt werden muss, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG FamRZ 2009, 191).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 2 WF 215/09

    Maßnahmen des Gewaltschutzes nach Beendigung einer nichtehelichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
    Rn. 8 Wie hier haben das OLG Celle (FamRZ 2010, 1586 = NJW-RR 2011, 82 = MDR 2010, 1212 und das OLG Zweibrücken (FamRZ 2010, 666 = NJW 2010, 540) entschieden.
  • OLG Celle, 10.05.2010 - 10 WF 147/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anbringung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
    Rn. 8 Wie hier haben das OLG Celle (FamRZ 2010, 1586 = NJW-RR 2011, 82 = MDR 2010, 1212 und das OLG Zweibrücken (FamRZ 2010, 666 = NJW 2010, 540) entschieden.
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 WF 32/17

    Verfahrenskostenhilfe in Gewaltschutzsachen: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung …

    Sowohl im Hauptsache- wie im einstweiligen Anordnungsverfahren sollen die gerichtlichen Anordnungen befristet werden und kann die Frist verlängert werden, § 1 Abs. 1 S. 2 Gewaltschutzgesetz (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 5).

    In Gewaltschutzverfahren führen die im einstweiligen Anordnungsverfahren gemäß § 1 Gewaltschutzgesetz ausgesprochenen Kontakt-, Näherungs- und Handlungsverbote überwiegend zu einer nicht nur vorübergehenden Entspannung und Befriedung der Beteiligten und machen ein Hauptsacheverfahren in der Regel entbehrlich (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 18).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 6; OLG Celle…, Beschluss vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10, juris Rn. 5; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 WF 242/13, juris Rn. 13; a.A. OLG München…, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, juris Rn. 12 für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weiteres hinnehmen wird; a. A. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, juris Rn. 14 bei dreimonatiger Befristung im Verfahren auf einstweilige Anordnung und unbefristetem Antrag in der Hauptsache).

  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren

    Rn. 13 Einerseits wird die Meinung vertreten, dass, falls antragsgemäß die Gewaltschutzsache durch einstweilige Anordnung entschieden wurde, für einen zeitgleich eingereichten Hauptsacheantrag, der auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet ist, Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht zu bewilligen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, Aktenzeichen 2 WF 215/09; OLG Celle, Beschluss vom 10.5.2010, Aktenzeichen 10 WF 147/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.7.2011, Aktenzeichen 3 WF 150/11).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38784
OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,38784)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,38784)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,38784)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 43 Abs. 2
    Berücksichtigung staatlicher Unterstützungsleistungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts des Scheidungsverfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung staatlicher Unterstützungsleistungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts des Scheidungsverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06

    Streitwert; Arbeitslosengeld II

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Köln, 17.12.2008 - 12 WF 167/08

    Bestimmung des Streitwerts in Ehescheidungssachen; Berücksichtigungsfähigkeit von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2009 - 9 WF 39/09

    Berücksichtigung des ALG II bei der Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.06.2011 - 3 WF 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79759
OLG Naumburg, 03.06.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,79759)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.06.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,79759)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Juni 2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,79759)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06

    Streitwert; Arbeitslosengeld II

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Köln, 17.12.2008 - 12 WF 167/08

    Bestimmung des Streitwerts in Ehescheidungssachen; Berücksichtigungsfähigkeit von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2009 - 9 WF 39/09

    Berücksichtigung des ALG II bei der Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Köln, 17.10.2013 - 12 WF 129/13

    Berücksichtigung von Sozialleistungen bei der Berechnung des Verfahrenswerts in …

    Dagegen stellen Sozialleistungen wie die von der Antragsgegnerin nach dem SGB II bezogenen Grundsicherungsleistungen kein im Rahmen von § 43 Abs. 2 FamGKG berücksichtigungsfähiges Einkommen dar (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 3.6.2011, 3 WF 150/11, zitiert nach juris, Rn. 2 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 7.5.2010, 10 WF 68/10, zitiert nach juris, Rn. 8-15; OLG Hamm, Beschluss vom 25.7.2011, ( WF 8/11, zitiert nach juris, Rn. 2 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 27.9.2011, 4 WF 103/11, zitiert nach juris, Rn. 4-10; OLG Celle, Beschluss vom 15.8.2011, 12 WF 104/11, zitiert nach juris, RN.
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