Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68b; StGB § 68d
Voraussetzungen für die Abänderung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Abänderung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Marburg, 11.10.2010 - 7b StVK 96/10
- OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 63
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Dem Senat ist es auf Grund seiner nur beschränkten Überprüfungskompetenz und dem Verbot, in den Beurteilungs- und Ermessenspielraum der Kammer einzugreifen, versagt, den Anordnungsgrund auszutauschen oder den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. BGHSt 30, 320; Senat, Beschl. v. 31.01.2006 - 3 VAs 49/05). - OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04
Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Von daher kommt die Anwendung der Vorschrift nur in Betracht, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - juris;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68d Rn 4; § 56e Rn 2; Groß, in: MüKo-StGB § 68d Rn 4, 56 e Rn 8;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, § 68d Rn 4, § 56e Rn 2;… Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 68d Rn 1;… OLG Stuttgart aaO; NStZ-RR 2004, 362 -jew. mwN - zu § 56e StGB; OLG Hamm, StV 2001, 227 - zum gänzlichen Unterbleibens eines Bewährungsbeschlusses;… ähnlich Schneider, in: LK-StGB, 26. Aufl., § 68d Rn 5; Frehsee/Ostendorf, in: NK-StGB, § 68d 5). - OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03
Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Rn. 5 Sinn und Zweck § 68 d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, namentlich Fortschritten und/oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 89 - für die Parallelvorschrift des § 56 e StGB). - OLG Nürnberg, 29.11.2007 - 1 Ws 716/07
Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht auf Nichtaufenthalt in einer bisherigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Von daher kommt die Anwendung der Vorschrift nur in Betracht, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - juris;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68d Rn 4; § 56e Rn 2; Groß, in: MüKo-StGB § 68d Rn 4, 56 e Rn 8;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, § 68d Rn 4, § 56e Rn 2;… Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 68d Rn 1;… OLG Stuttgart aaO; NStZ-RR 2004, 362 -jew. mwN - zu § 56e StGB; OLG Hamm, StV 2001, 227 - zum gänzlichen Unterbleibens eines Bewährungsbeschlusses;… ähnlich Schneider, in: LK-StGB, 26. Aufl., § 68d Rn 5; Frehsee/Ostendorf, in: NK-StGB, § 68d 5). - OLG Köln, 28.09.1999 - 2 Ws 502/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10
Von daher kommt die Anwendung der Vorschrift nur in Betracht, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - juris;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68d Rn 4; § 56e Rn 2; Groß, in: MüKo-StGB § 68d Rn 4, 56 e Rn 8;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, § 68d Rn 4, § 56e Rn 2;… Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 68d Rn 1;… OLG Stuttgart aaO; NStZ-RR 2004, 362 -jew. mwN - zu § 56e StGB; OLG Hamm, StV 2001, 227 - zum gänzlichen Unterbleibens eines Bewährungsbeschlusses;… ähnlich Schneider, in: LK-StGB, 26. Aufl., § 68d Rn 5; Frehsee/Ostendorf, in: NK-StGB, § 68d 5).
- OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen; …
a) Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d StGB ist, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.07.2012, Az. 2 Ws 290/12;… Fischer, StGB, 60. Aufl. § 68d Rn. 2, § 56e Rn. 2).Die Änderung oder Ergänzung einer Weisung scheidet hingegen aus und ist gesetzeswidrig, wenn das Gericht lediglich bekannte Umstände anders beurteilt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63).
- KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14
Elektronische Fußfessel
Rn. 41 Zutreffend ist allerdings, dass die Anwendung des § 68d StGB grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder bestehende Umstände dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2011, 63; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07 - juris Rdn. 19; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89 und NStZ-RR 2004, 362 [jeweils zu § 56e StGB]; OLG Hamm StV 2001, 226 - juris Rdn. 7; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 - mit weit. - OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach …
Zwar ist Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d Abs. 1 StGB, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (…vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - Rn. 19 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 63 f. - Rn. 5 nach juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013 - 1 Ws 307/12 - Rn. 30 nach juris; Senatsbeschluss vom 16.8.2013 - 1 Ws 129/13;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 68d Rn. 2;… Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68d Rn. 4;… MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 68d Rn. 4;… ähnlich LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., § 68d Rn. 5).
- LG Bamberg, 04.10.2012 - I StVK 61/12
Führungsaufsicht: Änderungen von Weisungen aufgrund geänderter obergerichtlicher …
Auch wenn keine Änderung in den tatsächlichen Lebensumständen des Probanden eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden ist, sind Weisungen gemäß § 68b StGB nachträglich gemäß § 68d Abs. 1 StGB abänderbar, soweit aufgrund geänderter höchst- oder obergerichtlicher Rechtsprechung die Änderung erforderlich geworden ist, um eine Weisung ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer nunmehr gesetzeskonformen Fassung aufrecht zu erhalten (in Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10).Die Rechtsauffassung, wonach diese Vorschrift nur anwendbar sei, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert habe, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind, nicht aber schon, wenn sich die gerichtliche Beurteilung bekannter Umstände geändert habe (so OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 63 f.) folgt die Strafvollstreckungskammer jedenfalls nicht, soweit es um die Neufassung von Weisungen geht, die aufgrund geänderter höchst- oder obergerichtlicher Rechtsprechung erforderlich geworden sind, um die weitere Gesetzeskonformität der Weisung aufrecht zu erhalten.
- KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von …
Normzweck des § 68d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, namentlich Fortschritten oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen und einem künftigen Fehlverhalten entgegenzuwirken (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Juli 2013 - III-4 Ws 213/13 - juris Rdn. 5; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10 - juris Rdn. 5; KG…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 - juris Rdn. 7 m.w.N.;… Kinzig a.a.O., § 68d Rdn. 4, 6;… Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB 45. Ed. 1. Februar 2020, § 68d Rdn. 1). - KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13
Schlechterstellung durch Nachtragsentscheidungen bei Führungsaufsicht
Rn. 7 Zutreffend ist allerdings, dass die Anwendung des § 68d StGB grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder bestehende Umstände dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2011, 63; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07 - juris Rdn. 19; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89 und NStZ-RR 2004, 362 [jeweils zu § 56e StGB];… OLG Hamm StV 2001, 226 - juris Rdn. 7;… Fischer, StGB 61. Aufl., § 68d Rdn. 2, § 56e Rdn. 2;… Groß in MK-StGB, § 68d Rdn. 4, § 56e Rdn. 8;… Lackner/Kühl, StGB 27. Aufl., § 68d Rdn. 1;… ähnlich Schneider a.a.O., § 68d Rdn. 5;… Ostendorf a.a.O., § 68d Rdn. 4), nicht dagegen dann, wenn das Gericht lediglich anderen Sinnes geworden ist oder sich seine Beurteilung bekannter Umstände geändert hat (…vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.;… OLG Hamm a.a.O.;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 56e Rdn. 2). - OLG Hamm, 12.06.2025 - 3 Ws 190/25
Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; Besetzung der …
Wollte man (jedenfalls) bei der unbefristeten Führungsaufsicht bei den jeweiligen turnusmäßigen Fortdauerüberprüfungen § 68d Abs. 1 StGB zur Anwendung bringen (s.o.) und dabei verlangen, dass "wertungsmäßig" eine solche Führungsaufsicht nur unter den Voraussetzungen des § 68c Abs. 2 und 3 StGB weiter fortdauern dürfe (…vgl. insoweit LK-StGB/Baur, 13. Aufl. 2022, StGB § 68e Rn. 39), würde die Regelung des § 68e Abs. 2 S. 1 StGB - welche für die Fortdauer geringere Anforderungen als für die Anordnung vorsieht, praktisch leerlaufen, während anerkannt ist, dass die Anwendung von § 68d Abs. 1 StGB nur in Betracht kommt, wenn sich die tatsächlichen Umstände geändert haben, und nicht auf Grundlage einer anderen Beurteilung (…Senat, Beschluss v. 31.7.2018 - 3 Ws 235/18, BeckRS 2018, 33847 Rn. 15; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10, NStZ-RR 2011, 63, 64;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 68d Rn. 2). - OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18
Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung
Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d StGB ist, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10 -, NStZ-RR 2011, 63;… Fischer, StGB, 65. Auflage, § 68d Rdnr. 2). - OLG Koblenz, 06.09.2022 - 4 Ws 361/22
Nachholung einer unterlassenen Ausgestaltung der Strafaussetzung zur Bewährung
Dies kommt aber mit Blick auf Sinn und Zweck der Norm nur dann in Betracht, wenn sich - was vorliegend nicht der Fall ist - die tatsächlichen Umstände geändert haben, weil neue Tatsachen eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (OLG Frankfurt, Beschl. 3 Ws 1081/10 v. 11.11.2010 - NStZ-RR 2011, 63 mwN.;… Fischer, StGB, 69. Aufl. § 68d Rn. 2). - OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 Ws 213/13
Ergänzung des Führungsaufsichtsbeschlusses durch eine polizeiliche Meldepflicht …
Normzweck des § 68 d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, also Fortschritten und/oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 63; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 89 zu § 56 e StGB). - OLG Braunschweig, 07.02.2024 - 1 Ws 16/24
Begründungserfordernis bei nachträglicher Änderung oder Ergänzung von Weisungen …
- OLG Köln, 14.11.2011 - 2 Ws 688/11
Zulässigkeit nachträglicher Weisungen trotz Ruhens der Führungsaufsicht
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