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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3742
OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 984
  • NStZ 1991, 291
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
    Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9).
  • AG Bremerhaven, 23.09.1974 - 4 Qs 187/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
    Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9).
  • OLG Koblenz, 07.06.1974 - 1 Ws 205/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91
    Da eine Entscheidung in der Sache bislang nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert und verweist deshalb die Sache an das Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Koblenz MDR 1975, 241, 242 [OLG Koblenz 07.06.1974 - 1 Ws 205/74] ;… Kleinknecht/Meyer, § 309 Rdnr. 9;… Paulus in KMR, StPO, 8. Auflage, § 309 Rdnr. 9).
  • KG, 15.09.2026 - 5 Ws 87/26

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der zugrunde liegenden Beschlagnahme während des …

    Aufgrund der unzutreffenden Behandlung der Aufhebungsanträge der Einziehungsbeteiligten als unstatthaft fehlt es bislang vollständig an einer Sachentscheidung des Landgerichts (zur Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht in derartigen Fällen vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Februar 2020 - StB 2/20 - [= BGHSt 64, 273 ff.], juris Rn. 31; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 3 Ws 972/05 -, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 1991 - 3 Ws 21/91 -, juris Rn. 13;… Cirener in: BeckOK, StPO 60. Edition Stand: 1.7.2026, § 309 Rn. 16;… Matt, a. a. O., § 309 StPO, Rn. 14;… Neuheuser in: Münchener Kommentar, StPO 2. Aufl., § 309 Rn. 36;… Schmitt in: Schmitt/Köhler, StPO 69. Aufl., § 309 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen …

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts W. erstreckt sich auch auf Haftentscheidungen, da die Zuständigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 StPO durch die Konzentrationswirkung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO verdrängt wird (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 688; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292;… Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdn. 1).

    Rn. 15 Da eine Entscheidung in der Sache bisher nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit durch das Amtsgericht W. abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) gehindert und verweist die Sache an das Amtsgericht W. als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292;… Meyer-Goßner a.a.O. § 309 Rdn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07

    Zuständigkeitsregelung des § 125 Strafprozessordnung (StPO) für den Erlass eines …

    Die besondere Zuständigkeitsregelung des § 125 StPO für den Erlass eines Haftbefehls bildet lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO und wird von der Konzentrationsregelung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO durchbrochen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; OLG Hamm MDR 1983, 688;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 125 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/03

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls in …

    Diese Bestimmung ist auch anwendbar, wenn es um den Erlass eines Haftbefehls geht; § 125 StPO schließt § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht aus (OLG Stuttgart NStZ 1991, 291;… Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdnr. 1).
  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen …

    In derartigen Fällen kommt zwar in der Regel eine Zurückverweisung in Betracht (OLG Stuttgart NStZ 91, 291; OLG Frankfurt NStZ 83, 426; OLG Koblenz MDR 75, 241;… Kieinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 309 Rn. 9).
  • LG Chemnitz, 01.08.2023 - 4 Qs 272/23

    Beschwerdeverfahren, Zurückverweisung, fehlende Sachentscheidung

    So kommt eine Zurückverweisung etwa in Betracht, wenn das Gericht einen Antrag durch Beschluss als unzulässig abgelehnt hat, da es unzuständig sei (OLG Stuttgart Beschl. v. 04.02.1991 - 3 Ws 21/91-, juris).
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