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| OLG München, 08.04.2016 - 3 Ws 249/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 249
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 25.04.2025 - 615 Qs 37/25
Anordnung der Zustellungsbevollmächtigung; Auswirkungen auf die Einspruchsfrist …
Dem Beschuldigten ist aber jedenfalls auf seinen Antrag hin gemäß §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Versäumung der Einspruchsfrist zu gewähren, wenn er erst zu einem späteren Zeitpunkt von dem Strafbefehl erfährt (EuGH…, Urteil vom 22.03.2017, Az. C-124/16, C-188/16, C-213/16 - Rn. 42 f., 48 ff.; OLG München, Beschluss vom 08.04.2016, Az. 3 Ws 249/16 - Juris Rn. 11;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, 67. Auflage 2024, § 132 StPO Rn. 9a m.w.N.). - AG Bamberg, 30.03.2026 - 10 Cs 2111 Js 7478/25
Zustellung, Strafbefehl, Wiedereinsetzung, Zustellungsbevollmächtigter, …
Hierzu ist es vielmehr notwendig, dass ihm, wenn er - wie hier - durch den Zustellungsbevollmächtigten innerhalb der Einspruchsfrist keine tatsächliche Kenntnis von dem Strafbefehl erlangt hat, die Wiedereinsetzung gewährt wird und die Einspruchsfrist neu zu laufen beginnt (…LG Kempten Beschl. v. 20.12.2022 - 2 Qs 194/22, BeckRS 2022, 58640 Rn. 11, 12, ebenso im Ergebnis LG Heilbronn Beschl. v. 14.11.2022 - 2 Qs 91/22, BeckRS 2022, 32440; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 8.8.2021 - 2 BvR 171/20, BeckRS 2021, 24992; a. A. aber Entscheidung OLG München, Beschl. v. 8.4.2016 - 3 Ws 249/16, NStZ-RR 2016, 249, die jedoch vor der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2020 ergangen ist). - LG München I, 20.02.2020 - 22 Qs 6/20
Strafbefehl, Übersetzung, Rechtsmittelbelehrung, Frist, Einspruchsfrist, …
des strafrechtlichen Verfahrens normiert, die gegenüber jedem Beschuldigten einzuhalten sind, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit (…vgl. zum Ganzen BeckOK-StPO/Larcher, 35. Ed., § 37 Rn. 39;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., §.37 Rn 31; Brodowski/Jahn, StV 2018, 70 f.; zur Auslegung der Richtlinie EuGH, Urteil vom 12.10.2017 - C-278/16, NJW 2018, 142; die Entscheidung OLG München, Beschluss vom 08.04.2016 - 3 Ws 249/16, insoweit in NStZ-RR 2016, 249, nicht abgedruckt, ist insoweit überholt; vgl. zur Anwendbarkeit auf "Drittstaatler" auch den Erwägungsgrund 16 der Richtlinie 2010/64/EU).
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