Rechtsprechung
| KG, 17.08.2000 - 3 Ws 386/00, 1 AR 954/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
Auszug aus KG, 17.08.2000 - 3 Ws 386/00
Dabei ist davon auszugehen, daß die Haftbedingungen in Valdemoro eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 rechtfertigen dürften (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241; KG NStZ-RR 1997, 350). - KG, 10.02.1999 - 5 Ws 71/99
Strafvollstreckung: Anordnung von Sicherungshaft bei drohendem Widerruf der …
Auszug aus KG, 17.08.2000 - 3 Ws 386/00
Da im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Widerruf s nur nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen Begehung einer neuen Straftat in Betracht kommt, ist bei der Prüfung der hinreichenden Gründe allerdings zu berücksichtigen, daß die rechtskräftige Verurteilung wegen der neuen Straftat für den Widerruf einer zuvor bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung zwar nicht grundsätzlich erforderlich ist, diese neue Straftat aber in einer jeden vernünftigen Zweifel auszuschließenden Weise festgestellt werden muß (st. Rechtspr. des Kammergerichts, u.a. Beschlüsse vom 10. Februar 1999 - 5 Ws 71/99 -‚ vom 18. Januar 1999 - 5 Ws 24-26/98 -‚ vom 13. September 1995 - 4 Ws 191/95 - …und vom 18. August 1992 - 3 Ws 221/92 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 453 c StPO Rdn. 4;… Fischer in KK, StPO 3. Aufl., § 453 c StPO Rdn. 2 und 3). - KG, 20.02.1997 - 5 Ws 54/97
Auszug aus KG, 17.08.2000 - 3 Ws 386/00
Dabei ist davon auszugehen, daß die Haftbedingungen in Valdemoro eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 rechtfertigen dürften (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241; KG NStZ-RR 1997, 350).
- KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08
Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren; Widerruf der …
Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß das bisherige Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das hiesige Verfahren den Widerruf nicht verhindert (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2006 - 5 Ws 225/06 -), sondern erst der Vollstreckung entgegensteht (vgl. KG, Beschluß vom 17. August 2000 - 3 Ws 386/00 -).Auf das Erfordernis der Zügigkeit hat bereits der 3. Strafsenat des Kammergerichts in seinem - den Vollstreckungshaftbefehl nach § 457 Abs. 2 StPO betreffenden Beschluß vom 17. August 2000 - 3 Ws 386/00 - (Verfassungsbeschwerde nicht angenommen - 2 BvR 1668/00 -) hingewiesen und ausgeführt: "Erfahrungsgemäß ist dieser Weg jedoch langwierig und verspricht wenig Aussicht auf Erfolg, da viele ausländische Staaten - wenn die Auslieferung einmal vollzogen ist - entsprechende Ersuchen, wenn überhaupt, nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung beantworten".
- KG, 02.04.2001 - 5 Ws 96/01 Der Widerruf ist nicht an bestimmte Fristen gebunden; die Regelung des § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB findet keine entsprechende Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 17. August 2000 - 3 Ws 386/00 - und 18. November 1999 - 5 Ws 686/99 - std. Rspr.;… Gribbohm in LK, StPO 11. Aufl., § 56f Rdn,47 mit. weit. Nachweisen).
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