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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21, 3 Ws 407/21, 3 Ws 408/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34795
OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21, 3 Ws 407/21, 3 Ws 408/21 (https://dejure.org/2021,34795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2021 - 3 Ws 406/21, 3 Ws 407/21, 3 Ws 408/21 (https://dejure.org/2021,34795)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2021 - 3 Ws 406/21, 3 Ws 407/21, 3 Ws 408/21 (https://dejure.org/2021,34795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 73e Abs 1 StGB, § 111e StPO
    Einziehung von Taterträgen und diesbezüglicher Vermögensarrest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 73e Abs 1 StGB ; § 111e StPO
    Einziehung von Taterträgen und diesbezüglicher Vermögensarrest

  • rechtsportal.de

    § 73e Abs 1 StGB ; § 111e StPO
    Einziehung von Taterträgen und diesbezüglicher Vermögensarrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermögensarrest, Einziehung von Taterträgen - und die Zahlung des Mittäters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Skandal: Kein Vermögensarrest bei Erfüllung des Anspruchs des Verletzten ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Cum-Ex"-Skandal - Kein Vermögensarrest bei Erfüllung durch Mittäter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Einziehung von Taterträgen bei erloschenen Ansprüchen des Geschädigten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Vermögensarrest bei Erfüllung des Anspruchs des Verletzten durch Mittäter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vermögensarrest bei Erfüllung des Anspruchs des Verletzten durch Mittäter - OLG Frankfurt am Main hebt einen Vermögensarrest im Cum-ex-Skandal auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 177
  • NStZ-RR 2022, 304
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18

    Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (Verfahrenshindernis: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB und ein diesbezüglicher Vermögensarrest nach § 111e StPO sind gemäß 73e Abs. 1 StGB ausgeschlossen, wenn ein gesamtschuldnerisch haftender Mittäter oder diejenige Gesellschaft, für die der Mittäter gehandelt hat, den Anspruch des Verletzten erfüllt hat (Anschluss an BGH 2 StR 582/18 wistra 2020, 201).

    Mit Beschluss vom 22. Januar 2020 (2 StR 582/18 wistra 2020, 201 BeckRS 2020, 2050) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine in dem angefochtenen Urteil in Gesamtschuldnerschaft angeordnete Einziehung insoweit aufgehoben als die geschädigte Bank durch den gesondert verfolgten Mittäter bereits befriedigt worden ist.

    Dem vom BGH am 22. Januar 2020 a. a. O. entschiedenen Fall, in dem die Tatbeute zunächst an einen Mittäter gelangte und dann, unter anderem an den Angeklagten, verteilt wurde, lag auch ein durchaus vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.

    Die vom Bundesgerichtshof im Beschluss vom 22. Januar 2020 a. a. O. angestellten Erwägungen gelten hier gleichermaßen.

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Daraus hat die Rechtsprechung damals überwiegend gefolgert, dass die Einziehung des für die Tat Erlangten möglich bleibe (vgl. BGH NStZ 2011, 229; BGH NStZ-RR 2012, 81 und, auch zur streitigen Frage, ob § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB analog auch auf das für die Tat Erlangte anzuwenden sei, MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl. 2016 Rn. 44-47 jeweils m. w. N.).

    Auch im vorliegenden Fall liegt es nahe, das vom Angeklagten dem angefochtenen Beschluss zufolge mutmaßlich Erlangte als Teil einer "mit Gruppenwillen für alle" "gesammelten Gesamtmenge" durch die Straftat erlangter Vermögenswerte zu verstehen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2012, 81, 82).

  • BGH, 10.09.2019 - 2 StR 245/19

    Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Erwägungen hinsichtlich …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Schon hieraus erhellt, dass der Anspruch eines Verletzten auch dann als ganz oder teilweise erloschen anzusehen ist, wenn einer der als Gesamtschuldner haftenden Tatbeteiligten den Verletzten ganz oder teilweise schadlos stellt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 StR 245/19).

    Anderes wäre mit dem das Einziehungsrecht beherrschenden Konzept der Rückgewinnungshilfe zu Gunsten der Tatopfer nicht vereinbar." (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 StR 245/19; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 StR 496/19; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 361/20; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 129/20;… weitere Nachweise zur Rspr. des BGH bei Zahlungen eines Gesamtschuldners bei Bittmann NStZ 2021, 276ff Rn. 175, 176).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Schließlich bestehen auch im Fall von Cum-Ex-Geschäften keine Besonderheiten, die es rechtfertigen würden, Gesamtschuldnerschaft der Mittäter zu verneinen (so offenbar auch BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 1 StR 519/20, bislang noch nicht veröffentlicht).
  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs 1111 Js 18753/21

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Es führt seitdem das Az 1111 Js 18753/21 ER.
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Daraus hat die Rechtsprechung damals überwiegend gefolgert, dass die Einziehung des für die Tat Erlangten möglich bleibe (vgl. BGH NStZ 2011, 229;… BGH NStZ-RR 2012, 81 und, auch zur streitigen Frage, ob § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB analog auch auf das für die Tat Erlangte anzuwenden sei, MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl. 2016 Rn. 44-47 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 129/20

    Haftung als Gesamtschuldner bei Anordnung der Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Anderes wäre mit dem das Einziehungsrecht beherrschenden Konzept der Rückgewinnungshilfe zu Gunsten der Tatopfer nicht vereinbar." (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 StR 245/19; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 StR 496/19; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 361/20; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 129/20;… weitere Nachweise zur Rspr. des BGH bei Zahlungen eines Gesamtschuldners bei Bittmann NStZ 2021, 276ff Rn. 175, 176).
  • BGH, 14.07.2020 - 2 StR 496/19

    Prüfen der Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe i.R.d. …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Anderes wäre mit dem das Einziehungsrecht beherrschenden Konzept der Rückgewinnungshilfe zu Gunsten der Tatopfer nicht vereinbar." (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 StR 245/19; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 StR 496/19; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 361/20; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 129/20;… weitere Nachweise zur Rspr. des BGH bei Zahlungen eines Gesamtschuldners bei Bittmann NStZ 2021, 276ff Rn. 175, 176).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 361/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21
    Anderes wäre mit dem das Einziehungsrecht beherrschenden Konzept der Rückgewinnungshilfe zu Gunsten der Tatopfer nicht vereinbar." (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. September 2019 - 2 StR 245/19; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 StR 496/19; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 361/20; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 129/20;… weitere Nachweise zur Rspr. des BGH bei Zahlungen eines Gesamtschuldners bei Bittmann NStZ 2021, 276ff Rn. 175, 176).
  • OLG Köln, 03.07.2024 - 3 Ws 58/23

    Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im …

    Gegen diesen Tatbeteiligten wäre daher materiellrechtlich (§ 73e Abs. 1 StGB) die Anordnung der (Wertersatz)Einziehung und prozessrechtlich (§ 459g Abs. 4 StPO) die Vollstreckung einer solchen zunächst getroffenen Anordnung ausgeschlossen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2021 - 3 Ws 406/21 u.a., juris Rn. 12 ff.); er könnte den Tatertrag daher dauerhaft behalten.

    Soweit die Rechtsprechung Zahlungen des Durch-Erlangers im Rahmen von § 73e Abs. 1 Satz 1 StPO auch als zugunsten des Für-Erlangers wirkend angesehen hat (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2021 - 3 Ws 406/21 u.a., juris Rn. 12 ff.; ebenso iE auch die Erwägungen des Landgerichts in dem Ausgangsurteil vom 18.03.2020 - 62 KLs 1/19, anders aber bereits LG Bonn…, Urteil vom 13.12.2022 - 62 KLs 2/20, juris Rn. 1274, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 20.09.2023 - 1 StR 187/23, juris), beruhte dies auf der Annahme einer zwischen diesen Personen bestehenden Gesamtschuld.

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