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| OLG Frankfurt, 23.06.1988 - 3 Ws 375/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 471
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Untersuchungshaft im Rahmen …
Insbesondere ist er nicht befugt, selbst den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen (…BeckOK StPO/Krauß, 52. Ed. 1.7.2024, StPO § 115a Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 115a, Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.1988 - 3 Ws 575/88, NStZ 1988, 471; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96 -, BGHSt 42, 343-356; OLG München, Beschluss vom 19.04.2010 - 6 Ws 2/10, BeckRS 2010, 11328). - OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20
Zulässigkeit einer Rechtshilfe auf Eröffnung eines Haftbefehls
Rn. 10 Verboten im Sinne von § 158 Abs. 2 GVG ist eine Handlung, wenn sie schlechthin - abstrakt - aus Rechtsgründen unzulässig ist (…OLG Köln, a. a. O., m. w. N.;… Kissel/Mayer, a. a. O., § 159, Rdnr. 11), weil das Gesetz ihre Vornahme ausdrücklich untersagt oder weil sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.1988, Az. 3 Ws 575/88, bei beck-online;… Kissel/Mayer, a. a. O.;… Löwe/Rosenberg/Franke, a. a. O., § 159 GVG, Rdnr. 3), etwa weil die erbetene Amtshandlung ausschließlich dem ersuchenden als dem zuständigen Gericht zugewiesen und daher von ihm selbst vorzunehmen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29.05.2008, Az. 2 Ws 171/08, bei juris;… Kissel/Mayer, a. a. O., § 158 Rdnr. 13, 14;… Löwe- Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4;… KK/Mayer, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 5). - AG Bautzen, 26.02.2024 - 47 Gs 123/24
Verkündung eines Haftbefehls, Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens
Das Amtsgericht Bautzen ist - sich dem OLG Jena und dem OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 23.06.1988 - 3 Ws 575/88) anschließend - der Auffassung, dass die ersuchte Rechtshilfe unzulässig ist, da die erbetene Amtshandlung (derzeit) ausschließlich dem ersuchenden Amtsgericht Oranienburg als dem nach §§ 115 Abs. 1, 126 Abs. 1 StPO zuständigen Gericht zugewiesen ist. - OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 AR 27/96 Das Ersuchen um Rechtshilfe in vorliegender Sache verstößt auch nicht gegen § 115 StPO (anders insoweit OLG Frankfurt NStZ 1988, 471 ).
- OLG Frankfurt, 14.04.2008 - 1 Ws 42/08 Dabei hat der Richter den Haftbefehl und damit die gesamten Anordnungsvoraussetzungen in vollem Umfang zu überprüfen (…vgl. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt Beschl. v. 23.6.1988 - 3 Ws 575/88 NStZ 1988, 471).
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