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| OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 56b Abs 2 S 1 Nr 1 StGB, § 56c StGB, § 56f Abs 3 StGB
Widerruf der Strafaussetzung: Anrechnung von weisungs- oder auflagegemäß erbrachten Leistungen auf die Strafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 08.03.2004 - StVK 1/04
- OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3440 (Ls.)
- NStZ-RR 2004, 262
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 13.12.1995 - 2 Ws 195/95
Widerruf von Strafaussetzung. Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04
Rechtsprechung und Literatur machen jedoch u.a. dann eine Ausnahme, wenn - wie vorliegend - eine Rechtsfolge durch Beschluss endgültig festgelegt wird (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ 1996, 303 und Beschl. v. 26.10.1993 - 3 Ws 563/93 mwN - zit. nach Juris; OLG München JZ 1980, 365 = MDR 1980, 517; Meyer-Goßner aaO; Tröndle/Fischer, § 56 Rn 18; Stree, § 56f. Rn 18; a.A. ohne nähere Begr. - OLG Hamm, 16.07.1996 - 2 Ws 222/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04
Wegen des eindeutigen Wortlauts ist es nämlich ausgeschlossen, von Gerichts wegen den Gesetzgeber durch Auslegung oder Analogie zu korrigieren (vgl. KG, Beschl. v. 16.11.1999 - 5 Ws 675/99 zit. nach JURIS; Senat, Beschl. v. 18.1.1998 - 3 Ws 123/98 und OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 357 - zur fehlenden Anrechenbarkeit von entrichteten Geldbußen zugunsten der Staatskasse vor der durch Gesetzesänderung erfolgten Erweiterung des Katalogs des § 56 f III 2 StGB). - OLG München, 01.02.1980 - 2 Ws 92/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04
Rechtsprechung und Literatur machen jedoch u.a. dann eine Ausnahme, wenn - wie vorliegend - eine Rechtsfolge durch Beschluss endgültig festgelegt wird (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ 1996, 303 und Beschl. v. 26.10.1993 - 3 Ws 563/93 mwN - zit. nach Juris; OLG München JZ 1980, 365 = MDR 1980, 517; Meyer-Goßner aaO; Tröndle/Fischer, § 56 Rn 18; Stree, § 56f. Rn 18; a.A. ohne nähere Begr. - KG, 16.11.1999 - 5 Ws 675/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04
Wegen des eindeutigen Wortlauts ist es nämlich ausgeschlossen, von Gerichts wegen den Gesetzgeber durch Auslegung oder Analogie zu korrigieren (vgl. KG, Beschl. v. 16.11.1999 - 5 Ws 675/99 zit. nach JURIS; Senat, Beschl. v. 18.1.1998 - 3 Ws 123/98 und OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 357 - zur fehlenden Anrechenbarkeit von entrichteten Geldbußen zugunsten der Staatskasse vor der durch Gesetzesänderung erfolgten Erweiterung des Katalogs des § 56 f III 2 StGB). - KG, 21.10.1993 - 3 Ws 563/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04
Rechtsprechung und Literatur machen jedoch u.a. dann eine Ausnahme, wenn - wie vorliegend - eine Rechtsfolge durch Beschluss endgültig festgelegt wird (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ 1996, 303 und Beschl. v. 26.10.1993 - 3 Ws 563/93 mwN - zit. nach Juris; OLG München JZ 1980, 365 = MDR 1980, 517; Meyer-Goßner aaO; Tröndle/Fischer, § 56 Rn 18; Stree, § 56f. Rn 18; a.A. ohne nähere Begr.
- BGH, 24.01.2024 - 3 StR 453/23
Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur Abgabe von …
Mit solchen Zahlungen kommt der Verurteilte nur einer ohnehin bestehenden zivilrechtlichen Zahlungsverpflichtung nach (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 3 Ws 581/04, NStZ-RR 2004, 262;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 56f Rn. 18;… MüKoStGB/Groß/Kett-Straub, 4. Aufl., § 56f Rn. 34;… Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl., § 56f Rn. 23).
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