Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei in zeitlicher Hinsicht widersprüchlicher Ladung zur Berufungshauptverhandlung; Anforderungen an die Kausalität eines Ladungsmangels für die Versäumung des Berufungshauptverhandlungstermins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.10.1995 - 51 Js 4883/94
- OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 75
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
Mithin kann dahinstehen, ob das diesbezügliche Vorbringen- ähnlich wie die Behauptung der Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung bei einem auf § 44 Satz 2 StPO gestützten Wiedereinsetzungsantrag (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1991, 2277 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 233 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 454, Rdnr. 22 - jew. m.w.Nachw.) - zu den unabdingbaren Zulässigkeitsvoraussetzungen des auf einen Ladungsmangel gestützten Wiedereinsetzungsantrag gem. § 329 Abs. 3 StPO gehört. - OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85
Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag; Rechtsmittelbelehrung; Fristversäumung
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
Mithin kann dahinstehen, ob das diesbezügliche Vorbringen- ähnlich wie die Behauptung der Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung bei einem auf § 44 Satz 2 StPO gestützten Wiedereinsetzungsantrag (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1991, 2277 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 233 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 454, Rdnr. 22 - jew. m.w.Nachw.) - zu den unabdingbaren Zulässigkeitsvoraussetzungen des auf einen Ladungsmangel gestützten Wiedereinsetzungsantrag gem. § 329 Abs. 3 StPO gehört. - KG, 25.10.1993 - 3 Ws 488/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i.V. mit § 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung immer dann zu gewähren, wenn er zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (…vgl. hierzu insbes. KG Urt. v. 28.3.1974 - 2 Ss 11/74 Juris) und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthielt (vgl. Senat, Beschl. v. 28.2.1992 - 3 Ws 569/92, v. 24.8.1993 - 3 Ws 488/93 und v. 17.10.1994 - 3 Ws 830/94;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl. § 329 , Rdnr. 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 216 Rdnr. 8;… Treier in KK- StPO , 3. Aufl. § 216 , Rdnr. 10). - OLG Celle, 11.02.1974 - 2 Ss 11/74
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i.V. mit § 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung immer dann zu gewähren, wenn er zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (vgl. hierzu insbes. KG Urt. v. 28.3.1974 - 2 Ss 11/74 Juris) und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthielt (vgl. Senat, Beschl. v. 28.2.1992 - 3 Ws 569/92, v. 24.8.1993 - 3 Ws 488/93 und v. 17.10.1994 - 3 Ws 830/94;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl. § 329 , Rdnr. 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 216 Rdnr. 8;… Treier in KK- StPO , 3. Aufl. § 216 , Rdnr. 10).
- OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Rn. 14 (3) ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 75 m. w. Nachw.).Das ist beispielsweise der Fall, wenn in der Ladung der Sitzungssaal falsch bezeichnet worden ist (BayObLGSt 1969, 104 = VRS 38, 292 = JR 1970, 33) oder wenn in der Ladung widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Termins gemacht worden sind (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 75).
- OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: …
Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i. V. mit §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn er hierzu nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach den §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthält ( vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1776 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.12.1995, 3 Ws 781/95; OLG Köln, Beschl. v. 14.3. 2000; NStZ-RR 2002, 142 ). - OLG Koblenz, 06.06.2001 - 1 Ss 269/00
Belehrung, fehlende, Berufungshauptverhandlung, Beruhen, Ladung, unwirksame, …
Fehler bei der Ladung sind daher nur von Bedeutung, wenn sie verhindert haben, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungshauptverhandlung teilnehmen konnte (…KG a.a.O.; Düsseldorf StV 82, 216, 217;… OLG Oldenburg GA 93, 462; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 75;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. A., § 329 Rdn. 9). - OLG Brandenburg, 16.05.2024 - 2 ORs 35/23 Zwar ist anerkannt, dass diese in den Fällen der nicht wirksamen Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung zu gewähren sein kann (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2018, 117; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 75; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142).
- OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Ws 129/04
Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten, eigenes Verschulden, …
Die Fehlerhaftigkeit der Ladung eines Angeklagten steht aber der Verwerfung seines Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 StPO nur entgegen bzw. rechtfertigt ein darauf gestütztes Wiedereinsetzungsgesuch nach § 329 Abs. 3 StPO nur, wenn der Ladungsmangel auch kausal für die Versäumung der Berufungshauptverhandlung war, d. h. der Ladungsmangel verhindert hat, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Hauptverhandlung teilnehmen konnte (…vgl. KG GA 1975, 148; OLG Düsseldorf, StV 1982, 216;… OLG Oldenburg, GA 1993, 462; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 75; OLG Koblenz, JBlRP 2001, 250; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 216 Rdnr. 8 und § 329 Rdnr. 9;… KK-Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 216 Rdnr. 10).
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