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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25070
VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941 (https://dejure.org/2015,25070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941 (https://dejure.org/2015,25070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2015 - 3 ZB 12.1941 (https://dejure.org/2015,25070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuberechnung und Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Kriminaloberkommissars; Gewährung einer "Ruhestandsbeihilfe" zur Deckung einer Versorgungslücke eines Beamten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 29.07.2004 - 3 B 01.1379
    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Die in Art. 27 BayBeamtVG hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getretene Beamte wie die Klägerin getroffene Regelung setzt nach ihrem Abs. 2 Satz 1 - ebenso wie § 14a Abs. 2 Satz 1 BeamtVG - jedoch voraus, dass es sich bei den zu berücksichtigenden Zeiten um Pflichtbeitragszeiten i.S.d. §§ 55, 247 SGB VI handelt, für die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (…vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273), was bei im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch Entscheidung des Familiengerichts übertragenen bzw. begründeten Rentenanwartschaften nicht der Fall ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris;… OVG NRW, U.v. 8.6.1998 - 6 A 4745/96 - juris Rn. 24).

    Es handelt sich dabei aber nicht um auf einer Versicherungspflicht beruhende Pflichtbeitragszeiten (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22).

    Rn. 11 Entgegen der Behauptung der Klägerin liegt im Ausschluss von durch Versorgungsausgleich begründeten Zeiten aus dem Anwendungsbereich des Art. 27 BayBeamtG, § 14a BeamtVG auch kein Verfassungsverstoß (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273; U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 23), auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie Art. 33 Abs. 5 GG (Fürsorge- und Alimentationspflicht).

    Es ist deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber mit Blick auf das ihm in Versorgungsangelegenheiten zustehende weite Ermessen nicht auch Rentenanwartschaften aus einem Versorgungsausgleich mit in die Regelung einbezogen hat (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 24).

    So könnte die Klägerin, wäre sie keine Beamtin gewesen, auch nicht allein aufgrund der ihr im Versorgungsausgleich gutgeschriebenen Beitragszeiten eine Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung beanspruchen, weil diese Zeiten auch rentenrechtlich nicht den in § 43 SGB VI mindestens geforderten Pflichtbeitragszeiten gleichstehen (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 24).

    Rn. 16 Insoweit macht es entgegen der Auffassung der Klägerin auch keinen Unterschied, ob ein Beamter vor Erreichen der Regelaltersgrenze - wie in dem mit Urteil vom 29. Juli 2004 (3 B 01.1379) vom Senat entschiedenen Fall - wegen Dienstunfähigkeit oder - wie vorliegend - aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand tritt, da sowohl nach Art. 27 BayBeamtVG als auch nach § 14a Abs. 1 BeamtVG, die beide Fallgruppen gleich behandeln (…vgl. auch BVerfG, B.v. 2.5.2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 juris Rn. 2), nach Abs. 2 Satz 1 Voraussetzung ist, dass die Zeiten Pflichtbeitragszeiten darstellen, was bei durch Versorgungsausgleich begründeten Zeiten nicht der Fall ist, unabhängig davon, aus welchem Grund ein Beamter vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten ist.

    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, auch insoweit eine § 14a BeamtVG bzw. Art. 27 BayBeamtVG vergleichbare Regelung zu treffen, weil der Versorgungsausgleich ausschließlich Unterhaltsansprüche aus der geschiedenen Ehe betrifft, die mit Versicherungszeiten des betroffenen Beamten nichts zu tun haben, für die der Dienstherr nicht einstehen muss (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99

    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Die in Art. 27 BayBeamtVG hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getretene Beamte wie die Klägerin getroffene Regelung setzt nach ihrem Abs. 2 Satz 1 - ebenso wie § 14a Abs. 2 Satz 1 BeamtVG - jedoch voraus, dass es sich bei den zu berücksichtigenden Zeiten um Pflichtbeitragszeiten i.S.d. §§ 55, 247 SGB VI handelt, für die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273), was bei im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch Entscheidung des Familiengerichts übertragenen bzw. begründeten Rentenanwartschaften nicht der Fall ist (…vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris;… OVG NRW, U.v. 8.6.1998 - 6 A 4745/96 - juris Rn. 24).

    Rn. 10 Nach dem Sinn und Zweck von Art. 27 BayBeamtVG bzw. § 14a BeamtVG sind nur solche Zeiten zu berücksichtigen, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 18).

    Diese nach der verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf spätere Beamte nicht zu beanstandende Verschärfung der Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78) führt dazu, dass Beamte vor der Vollendung des 65. Lebensjahres keinen Rentenanspruch erwerben können und so bis zum Bezug der Altersrente ausschließlich auf Versorgungsbezüge angewiesen sind, die deshalb unverhältnismäßig gering bleiben, weil durch die späte Übernahme in ein Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 19;… U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 16).

    Danach sollen § 14a BeamtVG und Art. 27 BayBeamtVG solchen Einbußen entgegenwirken, die durch einen "Statuswechsel" und den dadurch bedingten Wechsel des Systems der Alterssicherung eintreten (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 20 f.;… U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 17).

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 2 C 2/13 - juris Rn. 17).

    Durch die Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung ist es daher auch den Gerichten verwehrt, Beamten eine gesetzlich nicht geregelte Besoldung bzw. Versorgung zu gewähren (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 2 C 2/13 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    § 14a BeamtVG und Art. 27 BayBeamtVG wirken dieser "Versorgungslücke" bei sog. gemischten Erwerbskarrieren durch eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bis zum Beginn des Rentenbezugs entgegen (vgl. BT-Drs. 10/4225 S. 21; BVerfG, B.v. 2.5.2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 juris Rn. 2, 83).

    Rn. 16 Insoweit macht es entgegen der Auffassung der Klägerin auch keinen Unterschied, ob ein Beamter vor Erreichen der Regelaltersgrenze - wie in dem mit Urteil vom 29. Juli 2004 (3 B 01.1379) vom Senat entschiedenen Fall - wegen Dienstunfähigkeit oder - wie vorliegend - aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand tritt, da sowohl nach Art. 27 BayBeamtVG als auch nach § 14a Abs. 1 BeamtVG, die beide Fallgruppen gleich behandeln (vgl. auch BVerfG, B.v. 2.5.2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 juris Rn. 2), nach Abs. 2 Satz 1 Voraussetzung ist, dass die Zeiten Pflichtbeitragszeiten darstellen, was bei durch Versorgungsausgleich begründeten Zeiten nicht der Fall ist, unabhängig davon, aus welchem Grund ein Beamter vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten ist.

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Diese nach der verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf spätere Beamte nicht zu beanstandende Verschärfung der Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78) führt dazu, dass Beamte vor der Vollendung des 65. Lebensjahres keinen Rentenanspruch erwerben können und so bis zum Bezug der Altersrente ausschließlich auf Versorgungsbezüge angewiesen sind, die deshalb unverhältnismäßig gering bleiben, weil durch die späte Übernahme in ein Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 19; U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 16).

    Danach sollen § 14a BeamtVG und Art. 27 BayBeamtVG solchen Einbußen entgegenwirken, die durch einen "Statuswechsel" und den dadurch bedingten Wechsel des Systems der Alterssicherung eintreten (…vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 20 f.; U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 17).

  • BVerwG, 24.01.2005 - 2 B 95.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Die in Art. 27 BayBeamtVG hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getretene Beamte wie die Klägerin getroffene Regelung setzt nach ihrem Abs. 2 Satz 1 - ebenso wie § 14a Abs. 2 Satz 1 BeamtVG - jedoch voraus, dass es sich bei den zu berücksichtigenden Zeiten um Pflichtbeitragszeiten i.S.d. §§ 55, 247 SGB VI handelt, für die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (…vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273), was bei im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch Entscheidung des Familiengerichts übertragenen bzw. begründeten Rentenanwartschaften nicht der Fall ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris;… OVG NRW, U.v. 8.6.1998 - 6 A 4745/96 - juris Rn. 24).

    Dies gilt auch für die Zeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 27.03.1996 - 3 B 95.1892
    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Die in Art. 27 BayBeamtVG hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getretene Beamte wie die Klägerin getroffene Regelung setzt nach ihrem Abs. 2 Satz 1 - ebenso wie § 14a Abs. 2 Satz 1 BeamtVG - jedoch voraus, dass es sich bei den zu berücksichtigenden Zeiten um Pflichtbeitragszeiten i.S.d. §§ 55, 247 SGB VI handelt, für die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (…vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273), was bei im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch Entscheidung des Familiengerichts übertragenen bzw. begründeten Rentenanwartschaften nicht der Fall ist (…vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris;… OVG NRW, U.v. 8.6.1998 - 6 A 4745/96 - juris Rn. 24).

    Rn. 11 Entgegen der Behauptung der Klägerin liegt im Ausschluss von durch Versorgungsausgleich begründeten Zeiten aus dem Anwendungsbereich des Art. 27 BayBeamtG, § 14a BeamtVG auch kein Verfassungsverstoß (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273;… U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 23), auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie Art. 33 Abs. 5 GG (Fürsorge- und Alimentationspflicht).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Rn. 25 Auch die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung endet dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 - juris Rn. 86).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Insoweit kommt nur eine auf Feststellung gerichtete Klage, dass die dem Beamten bzw. dem Versorgungsempfänger gewährte Besoldung bzw. Versorgung verfassungswidrig zu niedrig angesetzt worden ist, in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2005 - 2 C 1/04 - BVerwGE 123, 308 juris Rn. 19), wie sie von der Klägerin nicht erhoben worden ist.
  • BVerwG, 29.11.2013 - 2 B 56.13

    Ausgleichsanspruch; Eintritt in den Ruhestand; Antragsaltersgrenze; besondere …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
    Ihm steht diesbezüglich vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum zu (…st. Rspr., vgl. BVerfG, B.v. 27.2.1962 - 2 BvR 510/60 - BVerfGE 14, 30 juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 23.7.1979 - 6 B 56/79 - ZBR 1979, 443; B.v. 29.11.2013 - 2 B 56/13 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

  • BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79

    Wegfall klärungsbedürftiger Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Herabsetzung von …

  • VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beschwerde gegen …

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Haushaltsbegleitgesetz 1984

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1998 - 6 A 4745/96

    Beamtenversorgung; Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Eheschließung; Erstattung von …

  • VG Sigmaringen, 23.06.2016 - 2 K 4725/13

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Antragsruhestand; besondere …

    Rn. 18 Auch die aus der Entstehungsgeschichte der Regelung ableitbaren, mit ihr verfolgten Intentionen führen auf keine andere Beurteilung (vgl. zum Nachfolgenden - ausgehend vom bayerischen Landesrecht - BayVGH, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941 -, Juris).

    Sie dürfen deshalb nur zugesprochen werden, wenn und soweit sie gesetzlich vorgesehen sind (§ 2 Abs. 1 LBeamtVG; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2003 - 4 S 2191/00 -, VBlBW 2003, 472; BayVGH, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941 -, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 07.09.2016 - W 1 K 16.627

    Antragsfrist für Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten dann im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (…vgl. BVerwG, U. v. 27.3.2014 - 2 C 2/13 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 7.9.2015 - 3 ZB 12.1941 - juris Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2019 - 10 K 5907/18

    Zusatzversorgung für Beamte, die infolge eines Dienstunfalls vorzeitig in den …

    Auch die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung endet dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. zum Ganzen Bay. VGH, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941 -, juris m.w.N.).
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