Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 13.1282
- VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgericht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z. B. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838/839).Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
- VGH Bayern, 25.09.2008 - 3 AE 08.2500
Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; dienstliches Interesse
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass es sich beim "dienstlichen Interesse" gemäß Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBG um einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum handelt, mit der Folge dass die ablehnende Entscheidung der Behörde nur daraufhin überprüft werden kann, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden oder ob von der allgemeinen Verwaltungspraxis zum Nachteil des Beamten abgewichen wurde (vgl. BayVGH, B. v. 25.9.2008 - 3 AE 08.2500 - juris Rn. 17;… a.A. VGH BW, B. v. 15.1.2013 - 4 S 1519/12 - juris Rn. 12, der im Hinblick auf die "entgegenstehenden dienstlichen Interessen" des Art. 62 § 3 Abs. 1 DRG dem Dienstherrn zwar keinen Beurteilungsspielraum zugesteht, aber eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit mit der Folge, dass diese Entscheidungen ebenfalls gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind).Rn. 9 Das dienstliche Interesse am Hinausschieben des Ruhestandseintritts des einzelnen Beamten im Sinne von Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBG liegt grundsätzlich in der Optimierung des Personaleinsatzes und des Geschäftsablaufs (BayVGH, B. v. 25.9.2008 a. a. O. Rn. 17).
- EuGH, 21.07.2011 - C-159/10
Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Rn. 14 Diese schlüssige und nachvollziehbare fachliche Einschätzung genügt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach es Sache des nationalen Gerichts ist, die Beweiskraft der ihm vorgelegten Beweismittel nach den Regeln des innerstaatlichen Rechts zu beurteilen (vgl. EuGH, U. v. 21.7.2011 - C-159/10- juris Rn. 82).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgericht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z. B. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838/839). - BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Rn. 16 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- und Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B. v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3;… vom 17.12.2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 7 f.). - BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Rn. 16 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- und Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…vgl. BVerwG, B. v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3; vom 17.12.2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 7 f.). - VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 S 1519/12
Zum Rechtsanspruch eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass es sich beim "dienstlichen Interesse" gemäß Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBG um einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum handelt, mit der Folge dass die ablehnende Entscheidung der Behörde nur daraufhin überprüft werden kann, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden oder ob von der allgemeinen Verwaltungspraxis zum Nachteil des Beamten abgewichen wurde (…vgl. BayVGH, B. v. 25.9.2008 - 3 AE 08.2500 - juris Rn. 17; a.A. VGH BW, B. v. 15.1.2013 - 4 S 1519/12 - juris Rn. 12, der im Hinblick auf die "entgegenstehenden dienstlichen Interessen" des Art. 62 § 3 Abs. 1 DRG dem Dienstherrn zwar keinen Beurteilungsspielraum zugesteht, aber eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit mit der Folge, dass diese Entscheidungen ebenfalls gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 6 B 522/12
Anspruch eines Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen auf Hinausschieben des …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Allerdings muss der Dienstherr seine Ablehnung auf qualifizierte, sachgemäße Gründe stützen (…vgl. hierzu Baßlsperger in Zängl a. a. O. Art. 63 BayBG Rn. 19a; anderslautende Regelungen finden sich z. B. in § 36 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG), wonach auf Antrag der Eintritt in den Ruhestand um bis zu einem Jahr hinauszuschieben ist, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen; vgl. auch § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW i. d. F. v. 21.4.2009, wonach der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre … hinausgeschoben werden kann, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen; s. hierzu auch OVG NRW, B. v. 6.6.2012 - 6 B 522/12 - juris Rn. 23, das bei dieser Regelung dann dem Dienstherrn die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Umstände, aus denen sich entgegenstehende dienstliche Gründe im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW ergeben, auferlegt; die Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW ist mittlerweile jedoch durch Art. 1 des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land NRW vom 14.6.2016 geändert - GV. - VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 CE 10.928
Festsetzung der Altersgrenze bei Professoren, mit deren Erreichung Beamte …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2016 - 3 ZB 15.543
Rn. 7 Die Vorschriften über die Altersgrenze und das Hinausschieben des Ruhestandseintritts in Art. 62, Art. 63 Abs. 2 und Art. 143 BayBG stellen zwar eine (unmittelbare) Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters i. S. v. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 AGG und Art. 2 Abs. 2a i. V. m. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG dar, diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach § 10 Satz 3 Nr. 5 AGG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, da mit ihr legitime Ziele verfolgt werden (s. hierzu BayVGH, B. v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 28 ff.).
- VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01359
Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten
Allerdings muss der Dienstherr seine Ablehnung auf qualifizierte, sachgemäße Gründe stützen (BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 3 ZB 15.543 - juris Rn. 12;… Baßlsperger in Zängl a.a.O. Art. 63 BayBG Rn. 19a).Rn. 31 Dabei handelt es sich bei dem erforderlichen "dienstlichen Interesse" gemäß Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBG um einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum, mit der Folge dass die ablehnende Entscheidung der Behörde nur daraufhin überprüft werden kann, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden oder ob von der allgemeinen Verwaltungspraxis zum Nachteil des Beamten abgewichen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 3 ZB 15.543 - juris Rn. 8;… B.v. 25.9.2008 - 3 AE 08.2500 - juris Rn. 17;… a.A. VGH BW, B.v. 15.1.2013 - 4 S 1519/12 - juris Rn. 12, der im Hinblick auf die "entgegenstehenden dienstlichen Interessen" des Art. 62 § 3 Abs. 1 DRG dem Dienstherrn zwar keinen Beurteilungsspielraum zugesteht, aber eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit mit der Folge, dass diese Entscheidungen ebenfalls gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind).
Erst wenn dieses dienstliche Interesse zu bejahen ist, ist der Ermessensrahmen für ein Hinausschieben des Ruhestands eröffnet (BayVGH, B.v. 4.11.2016, a.a.O., Rn 9).
Rn. 34 Diese schlüssige und nachvollziehbare fachliche Einschätzung genügt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach es Sache des nationalen Gerichts ist, die Beweiskraft der ihm vorgelegten Beweismittel nach den Regeln des innerstaatlichen Rechts zu beurteilen (EuGH, U.v. 21.7.2011 - C-159/10- juris Rn. 82, BayVGH, B.v. 4.11.2016, a.a.O., Rn 14).
Das Gericht verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2016, a.a.O., Rn. 7;… B.v. 1.7.2014, a.a.O., Rn. 7 ff.;… B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928, Rn. 25 ff.;… VG Würzburg, B.v. 7.2.2014 - W 1 E 14.38 - juris Rn. 29 ff.;… U.v. 3.2.2015 - W 1 K 13.1282 - juris Rn. 28;… VG München, B.v. 17.4.2014 - M 5 E 14.1292 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 3 ZB 18.2064
Hinausschieben des Ruhestandseintritts
1.2.3 Das Verwaltungsgericht hat auch zu Recht die Schadensersatzansprüche aus unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 78/2000/EG wegen Verfolgung eines legitimen Ziels sowie aus § 15 AGG wegen Vorliegens eines sachlichen Grundes (§ 10 AGG) abgelehnt (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 3 ZB 15.543 - juris Rn. 7 ff.;… B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 25 ff.: B.v. 1.7.2014 - 6 CE 14.1024 - juris Rn. 7).In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das dienstliche Interesse am Hinausschieben des Ruhestandseintritts des einzelnen Beamten im Sinne von Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBG grundsätzlich in der Optimierung des Personaleinsatzes und des Geschäftsablaufs liegt (BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 3 ZB 15.543 - juris Rn. 9;… B.v. 25.9.2008 - 3 AE 08.2500 - juris Rn. 17).
Ein solches dienstliche Interesse setzt deshalb einen Personalbedarf der Verwaltung und die persönliche Geeignetheit des Beamten zur Fortsetzung des Beamtenverhältnisses voraus (BayVGH, B.v. 4.11.2016 a.a.O. Rn. 9;… Baßlsperger in Weiss/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand 2019, Art. 63 BayBG Rn. 17).
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