Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsbehelf, Rechtsmittel - Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Zuweisung einer Deutschförderklasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.02.2015 - M 5 K 13.3634
- VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung - über das bloße Interesse an der Klärung der Rechtswidrigkeit der erledigten Verfügung hinaus - geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (BVerwG, U. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 ).Ihre sachliche Rechtfertigung und die Zumutbarkeit ihrer prozessualen Konsequenzen ergeben sich daraus, dass eine großzügigere Handhabung der Klägerin mangels berechtigten rechtlichen, ideellen oder wirtschaftlichen Interesses keinen relevanten Vorteil bringen könnte und auch nicht dazu erforderlich ist, maßnahmenspezifische Rechtsschutzlücken zu vermeiden (BVerwG, U. v. 16.5.2013 a. a. O. Rn. 34).
Eine Hauptsacheentscheidung in jedem Fall wird durch Art. 19 Abs. 4 GG hingegen nicht gewährleistet (BVerwG, U. v. 16.5.2013 a. a. O. Rn. 35).
- BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Darüber hinaus gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des Eingriffs auch in Fällen schwerwiegender, tatsächlich allerdings überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn sonst wegen der typischerweise kurzfristigen Erledigung regelmäßig kein wirksamer Rechtsschutz gegen solche Eingriffe in einem Hauptsacheverfahren zu erlangen wäre (BVerfG, NB. v. 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris Rn. 11).Mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG ist es grundsätzlich vereinbar, wenn ein Rechtsschutzinteresse nur so lange als gegeben angesehen wird, wie ein gerichtliches Verfahren noch dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfG, NB. v. 6.7.2016 a. a. O. Rn. 10).
Hierunter fallen vornehmlich tiefgreifende Grundrechtseingriffe wie etwa Haft- und Durchsuchungsanordnungen (BVerfG, NB. v. 6.7.2016 a. a. O. Rn. 11).
- BVerwG, 22.01.2013 - 2 B 89.11
Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Verwaltungszweig; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 19 Abs. 4 GG sind durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) eigenständig geregelt worden (BVerwG, B. v. 22.1.2013 - 2 B 89.11 - juris Rn. 11), was die Geltendmachung als Verfahrensmangel ausschließt (…BVerwG, B. v. 26.11.2014 - 3 B 23.14 - juris Rn. 10).Auch insoweit ist die Klägerin deshalb auf die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach Maßgabe von § 173 Satz 2 VwGO i. V. m. §§ 198 ff. GVG zu verweisen (BVerwG, B. v. 22.1.2013 a. a. O.).
- BVerwG, 26.11.2014 - 3 B 23.14
Häftlingshilfe; Entschädigung; Rücknahme; DDR; Spitzeldienste; Stasi; überlange …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 19 Abs. 4 GG sind durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) eigenständig geregelt worden (…BVerwG, B. v. 22.1.2013 - 2 B 89.11 - juris Rn. 11), was die Geltendmachung als Verfahrensmangel ausschließt (BVerwG, B. v. 26.11.2014 - 3 B 23.14 - juris Rn. 10).Rn. 14 Ob etwas anderes gilt, wenn die Entscheidung auf der überlangen Verfahrensdauer beruhen kann (BVerwG, B. v. 26.11.2014 a. a. O.), braucht hier nicht entschieden zu werden, da dies offensichtlich nicht der Fall ist.
- VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
Fürsorgepflicht; Universitätsprofessor; ansehensbeeinträchtigende …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Der Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2013 (3 CE 13.110 - juris Rn. 56) liegt insoweit neben der Sache. - BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Die Änderung des Aufgabenbereichs durch Zuweisung einer Deutschförderklasse ließ das statusrechtliche und das abstrakt-funktionelle Amt als Grundschullehrerin unberührt und hatte lediglich Auswirkungen auf ihr konkret-funktionelles Amt (BVerwG, U. v. 28.11.1994 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199 ). - BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Demgegenüber wurde die Klägerin durch die Zuweisung der Deutschförderklasse allenfalls in ihrem Recht auf amtsangemessene Beschäftigung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG berührt (BVerfG, NB. v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919
Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Dies ist i.d.R. in den Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitierungsinteresses sowie der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses zu bejahen (BayVGH, B. v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 19). - BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13
Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2016 - 3 ZB 15.726
Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob die Verfahrensdauer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls noch als angemessen anzusehen ist (BVerwG, B. v. 14.8.2013 - 8 B 36.13 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
Insoweit wird Rechtsschutz ausschließlich durch den außerhalb des Verfahrens zu verfolgenden Kompensationsanspruch nach § 173 Satz 2 VwGO i.V.m. §§ 198 ff. GVG gewährt (vgl. BT-Drs. 17/3802 S. 16;… BVerwG, B.v. 22.1.2013 - 2 B 89.11 - juris Rn. 11 und B.v. 14.8.2013 - 8 B 36.13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.11.2016 - 3 ZB 15.726 - juris Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21
Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; …
Rn. 69 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16.11.2016 - 3 ZB 15.726 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.
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