Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 20.04.2010 - 3-08 O 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 8, 8, 12, 13, 14 UWG
Twitter-Links auf rechtswidrige Inhalte Dritter sind verboten / Viel Lärm um Nichts oder: Zur Haftung bei Verlinkung rechtswidriger Inhalte - openjur.de
- webshoprecht.de
Ein Twitter-Account-Inhaber haftet als Störer für Links auf rechtswidrige Inhalte
- rechtsanwalt.de
- shopbetreiber-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Volltext)
Twitter-Nutzung durch Online-Shops - Rechtlich richtig verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Haftung des Twitter-Accountinhabers für Links auf rechtswidrige Inhalte
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung wegen Twitter - Tweet
- heise.de (Pressebericht)
Linkhaftung gilt auch für Twitter-Postings
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Linksetzung auf Twitter zu rechtswidrigem Inhalt verboten
- internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Twitter-Links - Haftung
- rechtsanwalt.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Links auf Twitter zu rechtswidrigen Webseiten unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Twitter-Links auf rechtswidrige Webseiten Dritter können untersagt werden - Zur Linkhaftung für Twitter-Postings
- 123recht.net (Kurzinformation)
Erste eV wegen Twitter-Mail
Besprechungen u.ä. (3)
- dr-bahr.com (Kurzanmerkung)
Twitter-Links zu unzulässigen Webseiten rechtswidrig
- uni-oldenburg.de
(Entscheidungsbesprechung)
Erste "Twitter-Entscheidung"
- shopbetreiber-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Volltext)
Twitter-Nutzung durch Online-Shops - Rechtlich richtig verhalten
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung
Außerdem hätte sie ohne die Mängel am Parkett in dem damaligen Verfahren gegen die Erwerberin D. vor dem Landgericht Leipzig - 8 O 46/10 - eine günstigere Kostenquote erreichen können, so dass sie 5.339,61 EUR netto weniger hätte bezahlen müssen.