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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,16518
OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25 (https://dejure.org/2025,16518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2025 - 30 W 73/25 (https://dejure.org/2025,16518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2025 - 30 W 73/25 (https://dejure.org/2025,16518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 91a ZPO, § 93 ZPO, § 286 BGB
    Kostenentscheidung bei Erledigung und nicht gegebenem Anlass zur Klageerhebung; Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfall

  • IWW

    § 91a ZPO, § 93 ZPO, § 286 BGB
    Verzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 271 Abs. 1
    Fälligkeit der Ansprüche eines Geschädigten aus dem Verkehrsunfall gegen den Schädiger sofort mit Eintritt des Schadensereignisses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fälligkeit der Ansprüche eines Geschädigten aus dem Verkehrsunfall gegen den Schädiger sofort mit Eintritt des Schadensereignisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 1432
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    a) Die klägerischen Ansprüche aus dem Verkehrsunfall gegen die Beklagten sind grundsätzlich gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort mit Eintritt des Schadensereignisses fällig (…vgl. Senat, BeckRS 2024, 35361 Rn. 19; OLG Frankfurt, NJW-RR 2018, 1432 Rn. 11;… MünchKommVVG/Schneider, 3. Aufl., § 115 Rn. 18a).

    Ob dies nur dann gilt, wenn der Geschädigte seinen Schaden ordnungsgemäß spezifiziert und in nachprüfbarer Form belegt hat (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2018, 1432, juris Rn. 11), kann dahinstehen.

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11

    Kostenentscheidung im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Hält ein in Anspruch genommener Geschädigter oder Haftpflichtversicherer vorprozessual die gegnerische Forderung für teilweise oder insgesamt nicht nachvollziehbar, so hat er mitzuteilen, welche Angaben oder Unterlagen er benötigt; wenn sie ihm vorenthalten werden, fehlt es an einem Klageanlass i. S. d. § 93 ZPO (…vgl. vgl. MüKoZPO/Schulz, 7. Aufl. 2025, ZPO § 93 Rn. 8; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 808 m.w.N.).

    Ein Anlass zur Klage besteht somit regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG es unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege zur Verfügung zu stellen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 808;… OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1536 Rn. 3).

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Auch der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung durch den Beklagten aus § 93 ZPO hat dabei Beachtung zu finden (vgl. BGH, MDR 16, 1172; BGH, NJW-RR 06, 773;… Althammer in Zöller, ZPO, 34. Aufl. § 91 a Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16

    Keine "Veranlassung zur Klage", wenn der Kläger es unterlässt, berechtigt von der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Ein Anlass zur Klage besteht somit regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte entgegen § 119 Abs. 3 VVG es unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Belege zur Verfügung zu stellen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 808; OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1536 Rn. 3).
  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 364/13

    Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Auch der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung durch den Beklagten aus § 93 ZPO hat dabei Beachtung zu finden (vgl. BGH, MDR 16, 1172; BGH, NJW-RR 06, 773;… Althammer in Zöller, ZPO, 34. Aufl. § 91 a Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.1990 - 3 U 199/89

    Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, mit der Regulierung des Schadens …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Zwar muss ein Versicherer die Schadensprüfung beschleunigen, dennoch ist ihm bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens eine angemessene Frist zur Prüfung von Grund und Umfang der Ersatzpflicht zuzubilligen, vor deren Ablauf gem. § 286 Abs. 4 BGB kein Verzug eintritt (vgl. Pott, NZV 2015, 111; OLG Saarbrücken, NZV 1991, 312).
  • OLG Rostock, 09.01.2001 - 1 W 338/98

    Angemessene Regulierungsfrist in Verkehrsunfallsachen von 4 bis 6 Wochen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Das Verschulden des Versicherers wird regelmäßig solange fehlen, wie die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Ermittlungen nicht abgeschlossen sind und eine sich hieran anschließende angemessene Überlegungsfrist noch nicht abgelaufen ist (…vgl. Langheid/Wandt/Schneider, 3. Aufl. 2024, VVG § 115 Rn. 18b m.w.N.).Vor Ablauf dieser Frist tritt der Verzug nicht ein und auch ist eine Klage nicht veranlasst (OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2015, 18394).
  • KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09

    Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Erhebt der Geschädigte vor Ablauf dieser Prüffrist Klage, kann der Versicherer bei fristgerechter Regulierung und übereinstimmender Erledigungserklärung auf eine ihm günstige Kostenentscheidung vertrauen (vgl. KG, BeckRS 2011, 2068;… OLG Saarbrücken, NJW-RR 2019, 922 Rn. 20).
  • BGH, 22.03.2023 - V ZR 128/22

    Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund unrichtiger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Ist dieser kein Kfz-Techniker, können keine hohen Anforderungen an die Darlegung der Reparatur gestellt werden, da in Fallgestaltungen, in denen ein erfolgversprechender Parteivortrag fachspezifische Fragen betrifft und besondere Sachkunde erfordert, an den klagebegründenden Sachvortrag der Partei nur maßvolle Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW-RR 2023, 718 Rn. 10;… Maschwitz NZV 2024, 268 Rn. 20).Von dem nicht fachkundigen Geschädigten kann keine genaue Kenntnis der notwendigen Reparaturmaßnahmen und des erforderlichen Zeitaufwands erwartet werden.
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19

    Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2025 - 30 W 73/25
    Erhebt der Geschädigte vor Ablauf dieser Prüffrist Klage, kann der Versicherer bei fristgerechter Regulierung und übereinstimmender Erledigungserklärung auf eine ihm günstige Kostenentscheidung vertrauen (vgl. KG, BeckRS 2011, 2068; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2019, 922 Rn. 20).
  • LG Wiesbaden, 21.03.2025 - 1 O 52/23

    Zum billigen Ermessen im Rahmen des § 91a ZPO

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2026 - 3 W 1/26

    Anfechtung der Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils; Bemessung der …

    Es entspricht daher höchstrichterlicher Rechtsprechung und auch allgemeiner Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum, dass die Dauer der Prüfungsfrist stets von den Umständen des Einzelfalls abhängt (so bereits BGH, Urteil vom 27.04.1964 - III ZR 128/63, BeckRS 1964, 31183682; vgl. ferner Senat…, Beschluss vom 24. März 2026 - 3 W 12/25, Rn. 12, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Mai 2019 - 4 W 4/19, Rn. 22, juris; KG…, Beschluss vom 30. März 2009 - 22 W 12/09, Rn. 7, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27. Juni 2007 - I-1 W 23/07, Rn. 3, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 30. Januar 2019 - I-20 W 3/19, Rn. 5, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 30 W 7/24, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2025 - 30 W 73/25, Rn. 47, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. April 2010 - 3 W 15/10, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25. April 2022 - 9 W 23/22, Rn. 3, juris;… Zöller/Herget, ZPO, 36. Aufl., § 93 Rn. 6.27;… Schulz, in: MüKo-ZPO, 7. Aufl., § 93 Rn. 31; Böhm, Zfs 2025, 484, 486; Schwartz, jurisPR-VerkR 17/2018 Anm. 2).

    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, die Prüffrist des Haftpflichtversicherers sei maßgebend von den Umständen des Einzelfalls beeinflusst und unterliege keiner starren Grenze, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1964 - III ZR 128/63, BeckRS 1964, 31183682), aber auch der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. zuletzt OLG Frankfurt…, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 30 W 7/24, Rn. 24, juris, und Beschluss vom 17. Juni 2025 - 30 W 73/25, Rn. 47, juris).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2026 - 3 W 12/25

    Zivilprozessrecht: Billigkeitsentscheidung über die Kosten nach übereinstimmender …

    Rn. 12 a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass einem Kfz-Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, eine Prüffrist zuzubilligen ist, die erst mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (vgl. OLG Schleswig…, Beschluss vom 15. Januar 2026 - 7 W 20/25, Rn. 12, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2025 - 30 W 73/25, Rn. 38, juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 3. November 2022 - 5 W 79/22, Rn. 10, juris).
  • OLG Celle, 22.10.2025 - 14 U 52/25

    Verkehrsunfall; Vorschaden; Schadensüberlagerung; Reparatur; Darlegungslast; …

    Ist dieser kein Kfz-Techniker, können keine hohen Anforderungen an die Darlegung der Reparatur gestellt werden, da in Fallgestaltungen, in denen ein erfolgversprechender Parteivortrag fachspezifische Fragen betrifft und besondere Sachkunde erfordert, an den klagebegründenden Sachvortrag der Partei nur maßvolle Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.03.2023 - V ZR 128/22, NJW-RR 2023, 718; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 07.06.2025 - 30 W 73/25, BeckRS 2025, 15002).
  • OLG Hamm, 28.01.2026 - 9 U 108/24
    Auch der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung durch den Beklagten aus 8 93 ZPO hat dabei Beachtung zu finden (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.06.2025 - 30 W 73/25, BeckRS 2025, 15002 Rn. 28).
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