Rechtsprechung
| EuGH, 23.10.1986 - 300/84 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
Verordnung Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 10 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 94; ; EWG-Vertrag Art. 5... 1; ; Verordnung Nr. 1390/81 vom 12. Mai 1981
- EU-Kommission
Van Roosmalen / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SELBSTÄNDIGE - BEGRIFF - PRIESTER - EINBEZIEHUNG
- EU-Kommission
Van Roosmalen / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid
- Wolters Kluwer
Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Arbeitnehmer und deren Familien; Definition des Begriffes "Selbstständiger" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971; Koordinierung der Systeme ...
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SELBSTÄNDIGE - BEGRIFF - PRIESTER - EINBEZIEHUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Aufenthalts- oder Wohnortbedingung - Begriff des Selbständigen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
- EuGH, 23.10.1986 - 300/84
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.06.1982 - 92/81
Camera
Auszug aus EuGH, 23.10.1986 - 300/84
39 IN DIESEM ZUSAMMENHANG HAT DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 7. NOVEMBER 1973 IN DER RECHTSSACHE 51/73 ( SMIEJA , SLG. 1973, 1213 ) UND VOM 10. JUNI 1982 IN DER RECHTSSACHE 92/81 ( CARACCIOLO , SLG. 1982, 2213 ) FESTGESTELLT , DASS DIESE VORSCHRIFT DIE FREIZUEGIGKEIT DER ARBEITNEHMER DADURCH FÖRDERN SOLL , DASS DIE BETROFFENEN GEGEN NACHTEILE GESCHÜTZT WERDEN , DIE SICH AUS DER VERLEGUNG IHRES WOHNORTS VON EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN ERGEBEN KÖNNTEN. - EuGH, 31.03.1977 - 87/76
Bozzone
Auszug aus EuGH, 23.10.1986 - 300/84
28 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 31. MÄRZ 1977 IN DER RECHTSSACHE 87/76 ( BOZZONE , SLG. 1977, 687 ) BEREITS ENTSCHIEDEN HAT , IST DIESE BEGRIFFSBESTIMMUNG DURCH IHREN WEITEN INHALT GEKENNZEICHNET , DER ALLE ARTEN VON RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UMFASST , DIE VON DEN MITGLIEDSTAATEN ERLASSEN WERDEN , UND SO ZU VERSTEHEN , DASS SIE SICH AUF SÄMTLICHE EINSCHLAEGIGEN NATIONALEN VORSCHRIFTEN BEZIEHT. - EuGH, 07.11.1973 - 51/73
Smieja / Soziale Verzekeringsbank
Auszug aus EuGH, 23.10.1986 - 300/84
39 IN DIESEM ZUSAMMENHANG HAT DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 7. NOVEMBER 1973 IN DER RECHTSSACHE 51/73 ( SMIEJA , SLG. 1973, 1213 ) UND VOM 10. JUNI 1982 IN DER RECHTSSACHE 92/81 ( CARACCIOLO , SLG. 1982, 2213 ) FESTGESTELLT , DASS DIESE VORSCHRIFT DIE FREIZUEGIGKEIT DER ARBEITNEHMER DADURCH FÖRDERN SOLL , DASS DIE BETROFFENEN GEGEN NACHTEILE GESCHÜTZT WERDEN , DIE SICH AUS DER VERLEGUNG IHRES WOHNORTS VON EINEM MITGLIEDSTAAT IN EINEN ANDEREN ERGEBEN KÖNNTEN.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
Vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 1986,van Roosmalen (300/84, EU:C:1986:402). - BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …
Der Senat hat keine Zweifel, dass der Kläger als Bauunternehmer in den Niederlanden eine selbständige Berufstätigkeit ausgeübt hat, in deren Rahmen er Leistungen erhielt, die es ihm ermöglichten, ganz oder teilweise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (EuGH Urteil vom 23.10.1986 - C-300/84 - "van Roosmalen" - EuGHE I 1986, 3097). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07
Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten
Rn. 61 Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 11 B 06.300/84 , juris, Rn. 48 f., vgl. auch Art. 1 Abs. 3 des Gemeinsamen Standpunkts des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus 2001/931/GASP (ABl. L 344 S. 93).Rn. 66 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 -10 C 48.07 -, BVerwGE 132, 79 (…94, Rn. 33), und Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.300/84 -, juris, Rn. 84, m. w. N.
- EuGH, 12.04.2005 - C-145/03
DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …
38 Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand, dass die genannte Behandlung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt ist, nicht ausreicht, um die Anwendung dieser Verordnungen auszuschließen, weil das entscheidende Kriterium für deren Anwendbarkeit in der Bindung des betreffenden Versicherten an ein System der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats liegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84, van Roosmalen, Slg. 1986, I-3097, Randnr. 30, vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86, Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 25, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-60/93, Aldewereld, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14). - BFH, 15.01.2026 - III R 7/23
Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der …
Deshalb ist auch die Rechtsprechung zur Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (vgl. z.B. die EuGH-Urteile De Jaeck vom 30.01.1997 - C-340/94, EU:C:1997:43, oder van Roosmalen vom 23.10.1986 - C-300/84, EU:C:1986:402) nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres auf den Streitfall übertragbar (vgl. z.B. auch Senatsurteil vom 25.07.2019 - III R 34/18, BFHE 265, 487, BStBl II 2021, 20).Rn. 47 (bb) Die Klägerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass der EuGH die durch eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung erreichte Bindung eines Versicherten an ein System der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats als ausschlaggebendes Kriterium für die Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 angegeben hat (vgl. EuGH-Urteil van Roosmalen vom 23.10.1986 - C-300/84, EU:C:1986:402, Rz 30).
- EuGH, 30.01.1997 - C-4/95
Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit
30 Zwar ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbes. Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84, Van Roosmalen, Slg. 1986, 3097, Randnrn. - FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2023 - 5 K 1783/16
Vergleichbarkeit der Schweizer kantonalen Kinderzulage und des Schweizer …
Nach der Rechtsprechung des EuGH zur VO (EWG) Nr. 1408/71 sind Personen selbständig, die außerhalb eines Arbeitsvertrages oder der Ausübung eines freien Berufs oder des selbständigen Betriebs eines Unternehmens eine Berufstätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, in deren Rahmen sie Leistungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (EuGH, Urt. v. 23.10.1986, - C-300/84 -, Roosmalen; Schreiber in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand 113 EL, März 2021). - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02
Owusu
{FN:110} - Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3097, Randnrn. 30 und 31) und vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnrn. 25 bis 28). - EuGH, 07.06.2012 - C-106/11
Bakker - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Anzuwendende …
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1986, van Roosmalen, 300/84, Slg. 1986, 3097, und Lopes da Veiga und Aldewereld) sei in diesem Punkt nicht eindeutig. - Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei …
{FN:13} - Vgl. bereits unter der Verordnung Nr. 3 Urteil vom 10. Juni 1982, Camera (92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14), zu Leistungen bei Invalidität Urteile vom 23. Oktober 1986, van Roosmalen (300/84, Slg. 1986, 3097, Randnr. 39), und vom 20. Juni 1991, Stanton Newton (C-356/89, Slg. 1991, I-3017, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-475/93
Jean-Louis Thévenon und Stadt Speyer - Sozialamt gegen Landesversicherungsanstalt …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-23/92
Maria Grana-Novoa gegen Landesversicherungsanstalt Hessen. - Soziale Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-248/96
R.O.J. Grahame und L.M. Hollanders gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 6 K 1428/21
Kein Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-340/94
E.J.M. de Jaeck gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-393/99
Hervein und Hervillier
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95
Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1997 - C-266/95
Pascual Merino García gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-121/92
Staatssecretaris van Financiën gegen A. Zinnecker. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-356/89
Roger Stanton Newton gegen Chief Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1994 - C-60/93
R. L. Aldewereld gegen Staatssecretaris van Financiën. - Verordnung (CEE) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 379/85
Caisse régionale d'assurance maladie Rhône-Alpes gegen Anna Giletti, Directeur …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
A. J. M. van Roosmalen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en Maatschappelijke Belangen.
Soziale Sicherheit - Aufenthalts- oder Wohnortbedingung - Begriff des Selbständigen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
- EuGH, 23.10.1986 - 300/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 31.03.1977 - 87/76
Bozzone
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
Und weiter: "Es handelt sich... nicht darum, die Vorteile dieser Bestimmungen auf Versicherungszeiten auszudehnen, die nach einem Versicherungssystem eines [Drittlandes] zurückgelegt worden sind, sondern allein darum, dem Umstand entscheidendes Gewicht zu verleihen, daß die Versicherungszeiten im Rahmen eines von einem Mitgliedstaat geschaffenen Versicherungssystems zurückgelegt worden sind" (Rechtssache 87/76, Bozzone, Slg. 1977, 687, 706).In diesem Sinne haben Sie, indem Sie Ihr diesen Schlußanträgen folgendes Urteil Bozzone bestätigt haben, in Ihrem Urteil in der Rechtssache 150/79 (Belgien, Slg. 1980, 2621) hinsichtlich eines belgischen Gesetzes "zur Begründung der Aufsicht des belgischen Staates über die Träger der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer im Belgisch- Kongo und in Ruanda-Urundi..." (Randnr. 2 der Entscheidungsgründe).
Sie haben dieses Verhältnis zwar in Ihrem Urteil Bozzone erwähnt; die besondere Art der Beziehungen zwischen den beiden betroffenen Staaten hat jedoch weder in dieser Entscheidung noch in Ihrem Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren 150/79 die Einstufung des belgischen Gesetzes als "Rechtsvorschriften" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 entscheidend beeinflußt.
- EuGH, 29.09.1976 - 17/76
Brack / Insurance Officer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
Bevor, wie es die Kommission getan hat, Bedeutung und Aufbau der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 untersucht werden, ist daran zu erinnern, daß diese Verordnung nach ihrem Sinn und nach den Zielen des EWG-Vertrages, denen sie dient, auszulegen ist (Rechtssache 17/76, Brack, Slg. 1976, 1429, Randnr. 19 der Entscheidungsgründe)."eine allgemeine Tendenz des Sozialrechts der Mitgliedstaaten zum Ausdruck [kommt], die dahin geht, die Sozialversicherung auf neue Personengruppen zu erstrekken, die den gleichen Risiken und Wechselfällen unterliegen" (Rechtssache 17/76, a. a. O., Randnr. 20 der Entscheidungsgründe).
Deshalb dürfen, wie Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 17/76, Brack (…a. a. O., 1463) ausgeführt hat, unter Berücksichtigung des Zwecks des Artikels 51 EWG-Vertrag - der in der "Herstellung einer möglichst weitgehenden Freizügigkeit der Arbeitskräfte" besteht (Urteil in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 381, 396) - die beruflich-sozialen Kriterien, die die Kategorie der Arbeitnehmer oder der Selbständigen kennzeichnen, "nicht eng verstanden werden".
- EuGH, 11.07.1980 - 150/79
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
In diesem Sinne haben Sie, indem Sie Ihr diesen Schlußanträgen folgendes Urteil Bozzone bestätigt haben, in Ihrem Urteil in der Rechtssache 150/79 (Belgien, Slg. 1980, 2621) hinsichtlich eines belgischen Gesetzes "zur Begründung der Aufsicht des belgischen Staates über die Träger der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer im Belgisch- Kongo und in Ruanda-Urundi..." (Randnr. 2 der Entscheidungsgründe).Sie haben daraus hergeleitet: "Unter diesen Umständen kann die Tatsache, daß alle diese Leistungen auf Versicherungszeiten zurückzuführen sind, die vor dem 1. Juli 1960 außerhalb des Gebietes der Gemeinschaft zurückgelegt wurden, für sich allein die Nichtanwendung der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit nicht zur Folge haben" (150/79, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).
Sie haben dieses Verhältnis zwar in Ihrem Urteil Bozzone erwähnt; die besondere Art der Beziehungen zwischen den beiden betroffenen Staaten hat jedoch weder in dieser Entscheidung noch in Ihrem Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren 150/79 die Einstufung des belgischen Gesetzes als "Rechtsvorschriften" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 entscheidend beeinflußt.
- EuGH, 12.06.1986 - 302/84
Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
- Ich glaube nicht, daß die von mir vorgeschlagene Lösung derjenigen widerspricht, die Generalanwalt Sir Gordon Slynn in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 302/84, Ten Holder (Slg. 1986, 1821), hinsichtlich einer gleichartigen, in einer Übergangsbestimmung der AAW vorgesehenen Wohnortklausel vorgeschlagen hat. - EuGH, 10.06.1982 - 92/81
Camera
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
"Dies bedeutet nicht nur, daß dem Betroffenen sein Anspruch auf Renten und Sterbegelder, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erworben worden sind, selbst nach Verlegung seines Wohnortes in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleibt, sondern auch, daß ihm der Erwerb eines solchen Anspruchs nicht allein deshalb versagt werden kann, weil er nicht im Hoheitsgebiet des Staats wohnt, in dem der verpflichtete Träger seinen Sitz hat" (Rechtssache 92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe, Hervorhebung von mir). - EuGH, 07.11.1973 - 51/73
Smieja / Soziale Verzekeringsbank
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
"die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dadurch fördern, daß die Betroffenen gegen Benachteiligungen geschützt werden, die sich aus der Verlegung ihres Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen ergeben könnten" (Rechtssache 51/73, Slg. 1973, 1213, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe).
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