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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.05.2003

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23205
LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI (https://dejure.org/2004,23205)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 11.08.2004 - 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI (https://dejure.org/2004,23205)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 11. August 2004 - 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI (https://dejure.org/2004,23205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu Bestechung und Vorteilsgewährung; Vorliegen einer Bestechung und Vorteilsgewährung durch gezieltes Versprechen großzügiger Parteispenden eines Investors an Ratsmitglieder als Gegenleistung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Die durch einen Bauleitplan Betroffenen stellen aufgrund ihrer rechtlichen Beziehung zu den erfassten Grundstücken und der räumlichen Begrenzung der Planung auf diese Grundstücke eine individualisierte Personengruppe dar, die alleiniger Adressat dieses "Ortsgesetzes" ist (BGH NJW 1983, 215/216).

    Im Hinblick auf die Haftung der Gemeinde selbst ist anerkannt, dass jedem Mitglied des Gemeinderates ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG anvert###t ist und es deshalb als "Beamter" im haftungsrechtlichen Sinne zu behandeln ist (BGH NJW 1983, 215/216).

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Rn. 391 Kreise, Städte und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen sind (BverfG 65, 283/289; BVerwG NJW 1993, 411 f.).

    Dazu bedarf es vielmehr einer dem Regelungsvorbehalt genügenden Ermächtigung des Gesetzgebers (BVerwG NJW 1993, 411 f.).

  • LG Wuppertal, 19.12.2002 - 26 KLs 17/02

    Vorteilsannahme durch die Entgegennahme von Parteispenden; Schutzgut des …

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Der Angeklagte Y wird wegen Bestechung und wegen Vorteilsgewährung unter Einbeziehung der durch Urteil des Landgerichts X4 vom 19.12.2002 (Az.: 26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 VI -) verhängten Strafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von.

    Rn. 18 Am 19.12.2002, rechtskräftig seit dem 22.07.2004, verurteilte ihn das Landgericht X4 (26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 VI - ) wegen Vorteilsgewährung und wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Rn. 509 Eine Fallgestaltung des § 73 Abs. 3 StGB bilden die sog. Verschiebungsfälle, bei denen der Täter dem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines bemakelten Rechtsgeschäfts zukommen lässt, um einen Zugriff des Gläubigers zu verhindern (BGH NJW 2000, 297 ff.).
  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03

    Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der …

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Es überschreitet mithin nicht die Wortlautgrenze des § 258 Abs. 1 StGB, in der Vereitelung von strafprozessualen Maßnahmen nach § 111 d StPO, die der Realisierung der späteren Verfallsanordnung dienen sollen, zugleich auch eine Vereitelungshandlung der Durchsetzung des Verfallsanspruchs selbst zu sehen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03 -).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Rn. 391 Kreise, Städte und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die im System der staatlichen Gewaltenteilung dem Bereich der Verwaltung zuzuordnen sind (BverfG 65, 283/289; BVerwG NJW 1993, 411 f.).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
    Ebenso wenig wird der Rat - das Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft - als Legislative tätig, nur weil er Entscheidungen fällt, die über eine bloße Einzelfallentscheidung hinausgehen (BVerfGE 78, 344/348).
  • LG Dortmund, 16.03.2006 - KLs 835 Js 153/02

    Hans Kremendahl

    Der Angeklagte D hat seine Revision am 22.07.2004 zurückgenommen, um die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit der Verurteilung in dem Verfahren 26 KLs 835 Js 19/01-31/03 IV - Landgericht Wuppertal zu erreichen.

    Rn. 22 Der Angeklagte ist in dem Verfahren 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI Landgericht Wuppertal wegen Bestechung und Vorteilsgewährung unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 19.12.2002, das zum damaligen Zeitpunkt aufgrund seiner Revisionsrücknahme als rechtskräftig galt, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Die Annahme eines minder schweren Falles ist dann gerechtfertigt, wenn eine Gesamtwürdigung der Tatumstände, die für die Wertung von Tat und Täter von Bedeutung sind, ergibt, dass die Tat von den üblicherweise vorkommenden Fällen der Bestechlichkeit in einem solchen Maße abweicht, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens ersichtlich zu hart und die Annahme des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (LG Wuppertal, Urteil vom 11. August 2004 - 26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI - -, juris, Rn. 410).
  • LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06

    Bestehen einer konkreten Unrechtsvereinbarung im Sinne des Unternehmens bei …

    Der Angeklagte C ist durch Urteil der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal vom 11.08.2004 (Aktenzeichen 26 KLs 835 Js 19/01 - 31/03 VI -) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2006 (Aktenzeichen 5 StR 453/05) rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 150,- EUR verurteilt worden.
  • VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04

    "Strafzahlung"im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt

    Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 11. August 2004 - 26 KLs 31/03 VI -u.a. Herrn Sp. wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten (auf Bewährung) sowie Herrn C. wegen Bestechung und Vorteilsgewährung unter Einbeziehung des Urteils vom 19. Dezember 2002 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt; das Urteil ist (insoweit) nicht rechtskräftig.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - I-10 W 30/03, I-10 W 31/03, 10 W 30/03, 10 W 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7867
OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - I-10 W 30/03, I-10 W 31/03, 10 W 30/03, 10 W 31/03 (https://dejure.org/2003,7867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2003 - I-10 W 30/03, I-10 W 31/03, 10 W 30/03, 10 W 31/03 (https://dejure.org/2003,7867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - I-10 W 30/03, I-10 W 31/03, 10 W 30/03, 10 W 31/03 (https://dejure.org/2003,7867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AktG § 306; ; ZSEG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen Spruchverfahren nach der Bestimmung des § 7 ZSEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstellen auf den vorschusspflichtigen und kostenpflichtigen Unternehmensträger i.R.d. § 7 Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) bei aktienrechtlichen Spruchverfahren; Sachverständigenentschädigung bei Schaffung eines Vertrauenstatbestandes ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01

    Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03
    Dies gilt auch nach Streichung der in § 306 Abs. 7 Abs. 7 AktG a.F. enthaltenen ausdrücklichen Privilegierung der antragstellenden Aktionäre ("Kostenvorschüsse werden nicht erhoben"), weil sich insoweit an der Rechtslage sachlich nichts geändert hat (vgl. OLG Düsseldorf AG 1998, 525; Stuttgart NJW-RR 2002, 462).

    Es erübrigt sich, an das Einverständnis der regelmäßig kostenbefreiten Antragsteller des Spruchverfahrens "keine hohen Anforderungen" zu stellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 462).

    In aktienrechtlichen Spruchverfahren ist die Praxis jedoch weitgehend auf eine Vereinbarung der Sachverständigenentschädigung nach § 7 ZSEG angewiesen, weil taugliche Sachverständige für die nötige Unternehmensbewertung zu den Regel- und Höchstsätzen des ZSEG zumeist nur schwer zu gewinnen sein werden (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 462, 463).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75/99

    Vergütung des Sachverständigen)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03
    1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).

    Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).

  • OLG Hamm, 25.02.1988 - 23 W 735/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03
    1995, 256; MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550).

    Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 7 ZSEG vorliegen, obliegt dem Gericht (vgl. Senat MDR 1999, 1528; OLG Hamm Rpfleger 1988, 550; OLG Köln OLGR 1999, 114).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03
    Eine Beteiligtenvereinbarung über eine die Sätze der §§ 3, 5 ZSEG übersteigende Sachverständigenvergütung nach § 7 ZSEG kommt grundsätzlich auch im aktienrechtlichen Spruch(stellen)verfahren nach § 306 AktG in Betracht (OLG Düsseldorf - 19 W 1/97 - OLG R 1998, 56, 58).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 10 W 128/03

    Zur Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorschussleistung für die Einholung eines …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es zwar unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 10 W 30 u- 31/03, AG 2003, 637).

    Nach der Rechtssprechung des Senats ist es zwar unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 10 W 30 u. 31/03, AG 2003, 637).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 455/08

    Spruchverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ersetzung der …

    Dabei kann für die hier allein maßgebliche Frage der Statthaftigkeit eines Rechtsmittels dahinstehen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 JVEG im Einzelnen erfüllt sind, insbesondere ob und in welchem Umfang bezüglich der Zustimmung der Antragsteller eine teleologische Reduktion im Hinblick auf die Besonderheit des Spruchverfahrens geboten ist, weil diese im erstinstanzlichen Verfahren in der Kostenentscheidung in aller Regel nicht mit den Kosten des Sachverständigen belastet werden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf AG 2003, 637, Simon/Winter, a.a.0., § 15 Rn. 51m.w.N.) und ob sich die gerichtliche Erteilung der Zustimmung, insbesondere wenn sie - wie im vorliegenden Falle - über die Sollbestimmung des § 13 Abs. 2 Satz 2 JVEG hinausgeht - als inhaltlich rechtmäßig erweist.
  • OLG Koblenz, 20.05.2005 - 14 W 305/05

    Sachverständigenentschädigung bei erheblicher Überschreitung des …

    Haben die Parteien oder das Gericht sich mit einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen einverstanden erklärt, rechtfertigt dies eine den Kostenvorschuss erheblich übersteigende Gesamtentschädigung allenfalls dann, wenn der Sachverständige vor der Einverständniserklärung auch mitgeteilt hat, dass der Vorschuss unzureichend ist (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, 20. Mai 2003, 10 W 30/03, OLGR Düsseldorf 2003, 367 und OLG Frankfurt, 9. April 2003, 14 W 28/03, OLGR Frankfurt 2004, 32).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 31/03
    I-10 W 30/03 I-10 W 31/03.
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