Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.07.2006 - 31 U 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 364 Abs. 2; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 607 Abs. 1 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollständige Darlehenstilgung - Auslegung einer Klausel, nach der die Tilgung eines Refinanzierungskredits aus der abzuschließenden Lebensversicherung erfolgen soll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Darlehenstilgung aus Lebensversicherung ist nicht gleich Darlehenstilgung durch Lebensversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Rückerstattungsanspruchs aus einem Darlehensvertrag; Auslegung eines Darlehensvertrages in dessen Zusammenhang auch Lebensversicherungen abgeschlossen wurden
Verfahrensgang
- LG Detmold, 05.12.2005 - 12 O 132/05
- OLG Hamm, 03.07.2006 - 31 U 6/06
- BGH, 20.11.2007 - XI ZR 259/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 04.04.2003 - 15 U 8/02
Darlehen: Tilgung durch eine den Darlehensbetrag nicht deckende …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 31 U 6/06
Anders als in dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 2003, 2322 ff.) entschiedenen und vom Landgericht in Bezug genommenen Fall heißt es vorliegend unter 6.3.Insbesondere weicht die Entscheidung des Senats nicht von derjenigen des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 2322 ff.) ab, der ein anders ausgestalteter Darlehensvertrag zugrunde lag.
- OLG Köln, 18.09.2014 - 13 U 194/13
Die Tilgung bei endfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung aus einer …
Sei eine Kreditschuld mit einer Lebensversicherung abgesichert, könne nur dann eine Leistung an Erfüllung statt und nicht nur erfüllungshalber angenommen werden, wenn der Kreditvertrag eine eindeutige und klare Bestimmung dahingehend enthalte, dass mit der Zahlung der Lebensversicherungssumme die gesamte Darlehensschuld nicht nur im Todesfall, sondern auch im Erlebensfall unabhängig von der Höhe der dann zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme getilgt werden solle (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.02.2006, 9 U 154/05; Urteil v. 21.02.2006, 17 U 151/05; OLG Hamm, Urteil v. 03.07.2006, 31 U 6/06).
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