Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.11.2013 - 318 S 130/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 WoEigG, § 195 BGB, § 199 BGB
Wohnungseigentumssache: Bepflanzung des gemeinschaftlichen Grundstücks; Anspruch auf Beseitigung einer Heckenersatzpflanzung; Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Terrassentrennwand - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu den Grenzen eines Beseitigungsanspruch eines Eigentümers bei Anpflanzungen und Trennwänden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG ; 985, 1004 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung einer Pflanze vom Gemeinschaftseigentum muss die WEG beschließen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Pflanzen im Gemeinschaftsgarten - wer ist verantwortlich?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigentümer der Erdgeschosswohnung haftet nicht auf Beseitigung von im Gemeinschaftsgarten befindlichen Pflanzen - Im Gemeinschaftsgarten befindliche Anpflanzungen ohne beeinträchtigende Wirkung begründen keinen Beseitigungsanspruch
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Wandsbek, 05.11.2012 - 740 C 63/11
- LG Hamburg, 06.11.2013 - 318 S 130/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09
Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2013 - 318 S 130/12
Dies setzte voraus, dass sie nicht nur tatsächlich und rechtlich in der Lage wären, die Störung zu beseitigen, sondern zudem, dass die Störung bei der gebotenen wertenden Betrachtung durch ihren maßgeblichen Willen zumindest aufrechterhalten wird (vgl. BGH, NZM 2010, 365). - OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07
Rechtswidrige bauliche Veränderung
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2013 - 318 S 130/12
Der insoweit zitierten Entscheidung des OLG München (NZM 2008, 87) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar ist.
- LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 55/14
Wohnungseigentumssache: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer auf dem …
Wer diesen Umstand bei Erwerb seines Wohnungseigentums nicht zur Kenntnis nimmt, handelt nicht nur leicht, sondern grob fahrlässig (Kammerurteil vom 06.11.2013, Az.: 318 S 130/12, Rn. 29, juris).Ob den Klägern im vorliegenden Fall überhaupt durch die Errichtung der Terrasse sowie des Doppelschuppens der (Mit-)Besitz bzw. Mitgebrauch i.S.d. § 13 Abs. 2 S. 1 WEG an dem gemeinschaftlichen Eigentum tatsächlich entzogen worden ist oder ob lediglich eine Besitzstörung vorliegt (vgl. Kammerurteil vom 06.11.2013 - 318 S 130/12, Rn. 37, juris), muss nicht entschieden werden.
- LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
Zwar spricht bei sichtbaren baulichen Veränderungen - wie hier - zunächst der Anscheinsbeweis für eine entsprechende Kenntnis des bzw. der die Beseitigung verlangenden Eigentümer (LG Hamburg, ZWE 2014, 318, 319).