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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14 (84)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44770
AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14 (84) (https://dejure.org/2014,44770)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.08.2014 - 32 C 1652/14 (84) (https://dejure.org/2014,44770)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. August 2014 - 32 C 1652/14 (84) (https://dejure.org/2014,44770)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14
    Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 und des BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, alle zit. nach juris, und nunmehr auch EuGH vom 23.10.2012, C-581/10 und C-629/10 ist auch eine verspätete Ankunft am Endziel von mehr als drei Stunden wie eine Annullierung zu behandeln, mit der Folge, dass die Fluggesellschaft nach Art. 5, 6 und 7 der EG VO 261/2004 zur Zahlung von Ausgleichszahlungen verpflichtet ist.
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14
    Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des BGH vom 18.1.2011, Az. X ZR 71/10, mit der klargestellt wurde, dass in den Fällen, in denen der Abflug gerade von Drittlandsfluglinien von einem deutschen Flughafen stattfinden soll, auch die deutschen Gerichte für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen zuständig sind.
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14
    Dem Luftfahrtunternehmen obliegt es nämlich darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und welche zur Annullierung/Verspätung des Fluges geführt haben (EuGH, Urteil vom 22.12.2008, NJW 2009, 347).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14
    Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 und des BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, alle zit. nach juris, und nunmehr auch EuGH vom 23.10.2012, C-581/10 und C-629/10 ist auch eine verspätete Ankunft am Endziel von mehr als drei Stunden wie eine Annullierung zu behandeln, mit der Folge, dass die Fluggesellschaft nach Art. 5, 6 und 7 der EG VO 261/2004 zur Zahlung von Ausgleichszahlungen verpflichtet ist.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14
    Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 und des BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az: Xa ZR 95/06, alle zit. nach juris, und nunmehr auch EuGH vom 23.10.2012, C-581/10 und C-629/10 ist auch eine verspätete Ankunft am Endziel von mehr als drei Stunden wie eine Annullierung zu behandeln, mit der Folge, dass die Fluggesellschaft nach Art. 5, 6 und 7 der EG VO 261/2004 zur Zahlung von Ausgleichszahlungen verpflichtet ist.
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.08.2014 - 32 C 1652/14
    Weiterhin hat die Beklagte nicht dargetan, welche anderen personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den Flug zum geplanten Zeitpunkt durchzuführen aus welchen Gründen ihr gegebenenfalls dies nicht zumutbar war auf diese Ressourcen zurückzugreifen (Vergleiche BGH, Urteil vom 14.10.2010, Xa ZR 15/10).
  • AG Rüsselsheim, 18.01.2017 - 3 C 751/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Außergewöhnlicher Umstand / …

    Bei einem Blitzschlag handelt es sich um ein ungewöhnliches, von außen kommendes Ereignis, das aufgrund seiner Natur nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und von ihm tatsächlich nicht beherrscht werden kann (so grundsätzlich auch LG Darmstadt, Urteil vom 01.08.2007, 21 S 263/06; AG Hannover, Urteil vom 07.03.2012, 436 C 11054/11; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, 32 C 1652/14 (84); AG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.03.2015, 29 C 3128/14 (21); AG Köln, Urteil vom 07.12.2015, 142 C 119/15).
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