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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28386
OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2014 - 32 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2014 - 32 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfüllungsort einer Bürgschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von § 29 Abs. 1 ZPO

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1247
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.04.2008 - C-306/06

    01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
    Bei Geldschulden handelt es sich anders als die Klägerin ausführt nicht um Bringschulden, sondern um qualifizierte Schickschulden mit der Folge, dass der Erfüllungsort gem. §§ 270 Abs. 4, 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des Schuldners ist, er aber gem. § 270 Abs. 1 BGB nochmals leisten muss, wenn das Geld auf dem Weg zum Schuldner verlorengeht.Es kann hier dahinstehen, ob eine richtlinienkonforme Auslegung von Art. 3 Abs. 1 lit. c ii der Richtlinie 2000/35/EG (Zahlungsverzugsrichtlinie) dazu führen muss, dass die bloße Versendung des Geldes einen etwaigen Zahlungsverzug nicht beendet oder dessen Eintritt nicht hindert, weil der Gläubiger erst mit der Gutschrift auf seinem Konto sicher über den Betrag verfügen kann und ihn somit im Sinne der genannten Vorschrift "erhalten" hat (so EuGH NJW 08, 1935).

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur z.T. vertreten, dass diese Auslegung in der Folge dazu führe, dass Geldschulden in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung zum nationalen Recht nunmehr als Bringschulden zu qualifizieren seien (so z.B. LG Bonn, BeckRS 2005, 13025 als Ausgangsgericht für die v.g. EUGH-Entscheidung; Knöpper, NJW-spezial 09, 105; Klimke, VersR 10, 1259, 1261;… ähnlich Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 270 Rn. 1, der aber den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gleichwohl am Sitz des Schuldners sieht) und mithin der Erfüllungsort am Sitz des Gläubigers liege (Staudinger, DNotZ 09, 196, 208 f.).

  • LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04

    Verzug, Leistungszeit bei Geldschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur z.T. vertreten, dass diese Auslegung in der Folge dazu führe, dass Geldschulden in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung zum nationalen Recht nunmehr als Bringschulden zu qualifizieren seien (so z.B. LG Bonn, BeckRS 2005, 13025 als Ausgangsgericht für die v.g. EUGH-Entscheidung; Knöpper, NJW-spezial 09, 105; Klimke, VersR 10, 1259, 1261;… ähnlich Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 270 Rn. 1, der aber den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gleichwohl am Sitz des Schuldners sieht) und mithin der Erfüllungsort am Sitz des Gläubigers liege (Staudinger, DNotZ 09, 196, 208 f.).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 32 Sa 5/12

    Verfahrensrecht - Unterschiedliche Gerichtsstände: Örtliche Zuständigkeit?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
    Zwar geht der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ("verklagt werden sollen") vom Regelfall einer Zuständigkeitsbestimmung vor Anhängigkeit bzw. Rechtshängigkeit aus; er ist jedoch - wie allgemein anerkannt - zu eng, so dass die Norm insbesondere auch noch nach einer Klageerhebung angewendet werden kann (vgl. vgl. Senat, Beschluss vom 13.2.2012, I-32 SA 5/12, zitiert bei juris.de;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 36 Rn 16 m. w. N.).
  • BayObLG, 03.07.2024 - 101 AR 86/24

    Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen Bürgen bei prorogiertem ausschließlichen …

    Da ein vereinbarter Erfüllungsort für die Bürgschaft nicht behauptet ist und sich auch aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses, nichts anderes entnehmen lässt, ist Erfüllungsort für die Verbindlichkeit aus der Bürgschaft der Ort, an dem die Antragsgegnerin zu 2) zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses ihren Sitz hatte, somit wiederum H., § 29 Abs. 1 ZPO, § 270 Abs. 4, § 269 Abs. 1 BGB (…vgl. BGH, Urt. v. 21. November 1996, IX ZR 264/95, NJW 1997, 397 [juris Rn. 22]; BayObLG…, Beschluss vom 25. Juli 2022, 101 AR 36/22, juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 2/20, juris Rn. 21;… Beschluss vom 12. Februar 2020, 1 AR 94/19, NJW-RR 2020, 763 Rn. 31;… Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 AR 62/19, juris Rn. 10;… Beschluss vom 31. März 1992, 1Z AR 15/92, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2014, I-32 SA 59/14, MDR 2014, 1247 [juris Rn. 12];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.14).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    Rn. 15 23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  • LG Flensburg, 28.12.2023 - 4 O 71/23

    Örtliche Zuständigkeit für den Anspruch eines gewerblichen Kfz-Käufers aus einer …

    Denn die von der Klägerin mit dem Antrag zu 1) begehrte Geldleistung ist eine qualifizierte Schickschuld i.S.d. §§ 270 Abs. 4, 269 Abs. 1 BGB bei der der Erfüllungsort am Sitz der Beklagten als vermeintlicher Schuldnerin liegt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2014 - 32 SA 59/14;… OLG Stuttgart Urt. v. 2.7.2019 - 6 U 312/18, BeckRS 2019, 13276;… OLG Hamm Urt. v. 27.11.2019 - I-31 U 114/18, BeckRS 2019, 34977 Rn. 43).
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