Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 36 I Nr. 3 ZPO
Gerichtsstandbestimmung, bes. gemeinschaftlicher Gerichtsstand (Unfallstelle) im Ausland, allg. Gerichtsstände der Beklagten (Unfallgegner und Haftpflichtversicherer) im Inland, "Opfergerichtsstand" - Wolters Kluwer
Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts für Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall im Ausland bei unterschiedlichen allgemeinen Gerichtsständen der Beklagten im Inland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 I Nr. 3
Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts für Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall im Ausland bei unterschiedlichen allgemeinen Gerichtsständen der Beklagten im Inland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ABs. 1 Nr. 3 ZPO
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGVVO 1215/2012 Art. 11; EuGVVO 1215/2012 Art. 12; EuGVVO 1215/2012 Art. 13; ZPO § 32; ZPO § 35; ZPO § 36
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 21 O 248/18
- OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris, Rn. 9 m.w.N.).Insbesondere haben sich die Parteien nicht einvernehmlich für die Bestimmung eines Gerichts ausgesprochen, an dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.05.2017 - 32 SA 30/17 - juris, Rn. 10, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - a.a.O., Rn. 13 m.w.N.).
- EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Rn. 16 a) Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Buchstabe b) EuGVVO kann der Geschädigte einen Direktanspruch aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag gegen das Versicherungsunternehmen an seinem Wohnsitz einklagen, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist (Urt. v. 13.12.2007 - C-463/06 - NJW 2008, 819 - FBTO/Jack Odenbreit). - OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, …und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris, Rn. 9 m.w.N.).
- BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06
Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Rn. 23 a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher aus dem Parteivortrag maßgeblichen Umstände zu erfolgen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365; KG, Beschluss v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336; Senat, Beschluss v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116;… Schultzky, in Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28 m.w.N.). - KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Rn. 23 a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher aus dem Parteivortrag maßgeblichen Umstände zu erfolgen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365; KG, Beschluss v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336; Senat, Beschluss v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116;… Schultzky, in Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28 m.w.N.). - OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 30/17
Gerichtsstandbestimmung; Ausnahmefall; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Insbesondere haben sich die Parteien nicht einvernehmlich für die Bestimmung eines Gerichts ausgesprochen, an dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.05.2017 - 32 SA 30/17 - juris, Rn. 10, …und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - a.a.O., Rn. 13 m.w.N.). - OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12
Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Rn. 23 a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher aus dem Parteivortrag maßgeblichen Umstände zu erfolgen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365; KG, Beschluss v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336; Senat, Beschluss v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116;… Schultzky, in Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28 m.w.N.).
- BayObLG, 15.05.2024 - 101 AR 9/24
Maßgeblichkeit des LugÜ für Gerichtsstandsbestimmung trotz einer "Direktion für …
Zudem sind die Vorschriften nicht in Bezug auf den Fahrer des versicherten Fahrzeugs (hier den Antragsgegner zu 2]) anwendbar (…vgl. Lafontaine in Geigel, Haftpflichtprozess, Kapitel 42 Rn. 85; vgl. zur Ablehnung eines gemeinschaftlichen "Opfergerichtsstands" am Wohnort des Klägers bei einer Klage gegen Halter und Versicherer des Fahrzeugs in einem unechten Inlandsfall auch OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2019, 32 SA 64/18, juris Rn. 10 ff.). - OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 1 AR 29/23
Gesamtschuldnerische Haftung aus Verkehrsunfall Bestimmung Gerichtszuständigkeit …
Er folgt insbesondere nicht aus § 32 ZPO im Hinblick auf das Verkehrsunfallgeschehen in Ungarn, da ein etwaiger gemeinsamer besonderer ausländischer Gerichtsstand bei der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO außer Betracht bleibt (Senat, Beschluss vom 30.3.2010, 1 AR 5/10; Beschlüsse vom 3.8.2006, 1 AR 44/06 und 1 AR 45/06; BayObLG, Beschluss vom 23.7.2020, 1 AR 66/20, zitiert nach juris;… Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36, Rn. 23; vgl. auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15.1.2019, 32 SA 64/18, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 11.04.2024 - 1 AR 8/24 Er folgt insbesondere nicht aus § 32 ZPO im Hinblick auf das Verkehrsunfallgeschehen in Polen, da ein etwaiger gemeinsamer besonderer ausländischer Gerichtsstand bei der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO außer Betracht bleibt (Senat, Beschluss vom 17.10.2023, 1 AR 29/23 (SA Z), zitiert nach juris; Beschluss vom 30.3.2010, 1 AR 5/10; BayObLG, Beschluss vom 23.7.2020, 1 AR 66/20, zitiert nach juris;… Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36, Rn. 23; vgl. auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15.1.2019, 32 SA 64/18, zitiert nach juris).
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