Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
| Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 4 - 35) |
| Abschnitt 3 - Zuständigkeit für Versicherungssachen (Art. 10 - 16) |
(1) Ein Versicherer, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann verklagt werden:
| a) | vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz hat, | |
| b) | in einem anderen Mitgliedstaat bei Klagen des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten vor dem Gericht des Ortes, an dem der Kläger seinen Wohnsitz hat, oder | |
| c) | falls es sich um einen Mitversicherer handelt, vor dem Gericht eines Mitgliedstaats, bei dem der federführende Versicherer verklagt wird. |
(2) Hat der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats hätte.
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Rechtsprechung zu Art. 11 EuGVVO
69 Entscheidungen zu Art. 11 EuGVVO in unserer Datenbank:
- EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
- EuGH, 30.04.2025 - C-536/23
Mutua Madrileña Automovilista - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-536/23
Mutua Madrileña Automovilista - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-536/23
- EuGH, 21.10.2021 - C-393/20
T.B. und D. (Compétence en matière d'assurances) - Vorlage zur Vorabentscheidung ...
- BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14
Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
Electricity & Water Authority of the Government of Bahrain u. a. - Vorlage zur ...
- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 - 3 U 65/24
Haftung nach schweizerischem Straßenverkehrsrecht bei Unaufklärbarkeit eines ...
- OLG Frankfurt, 08.02.2023 - 7 U 66/21
Auslegung einer Gerichtsstandvereinbarung in Lebensversicherungsvertrag mit ...
- OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23
Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes
- OLG Hamm, 19.03.2021 - 7 U 27/19
Gestellter Verkehrsunfall; Belgien; Einwilligung; vorsätzliche Herbeiführung des ...
Querverweise
Auf Art. 11 EuGVVO verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit für Versicherungssachen
- Art. 13
Redaktionelle Querverweise zu Art. 11 EuGVVO:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 5 Nr. 3
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 40 IV (Unerlaubte Handlung) (zu Art. 11 II, III)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Einzelne Versicherungszweige
- Haftpflichtversicherung
- Pflichtversicherung
- § 115 (Direktanspruch) (zu Art. 11 II)