Alte Fassung ("Brüssel-I-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 4 - 35) |
Abschnitt 3 - Zuständigkeit für Versicherungssachen (Art. 10 - 16) |
Die in Artikel 15 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:
1. | sämtliche Schäden | ||
a) | an Seeschiffen, Anlagen vor der Küste und auf hoher See oder Luftfahrzeugen aus Gefahren, die mit ihrer Verwendung zu gewerblichen Zwecken verbunden sind, | ||
b) | an Transportgütern, ausgenommen Reisegepäck der Passagiere, wenn diese Güter ausschließlich oder zum Teil mit diesen Schiffen oder Luftfahrzeugen befördert werden; | ||
2. | Haftpflicht aller Art mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden an Passagieren oder Schäden an deren Reisegepäck, | ||
a) | aus der Verwendung oder dem Betrieb von Seeschiffen, Anlagen oder Luftfahrzeugen gemäß Nummer 1 Buchstabe a, es sei denn, dass - was die letztgenannten betrifft - nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, Gerichtsstandsvereinbarungen für die Versicherung solcher Risiken untersagt sind, | ||
b) | für Schäden, die durch Transportgüter während einer Beförderung im Sinne von Nummer 1 Buchstabe b verursacht werden; | ||
3. | finanzielle Verluste im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Betrieb von Seeschiffen, Anlagen oder Luftfahrzeugen gemäß Nummer 1 Buchstabe a, insbesondere Fracht- oder Charterverlust; | ||
4. | irgendein zusätzliches Risiko, das mit einem der unter den Nummern 1 bis 3 genannten Risiken in Zusammenhang steht; | ||
5. | unbeschadet der Nummern 1 bis 4 alle "Großrisiken" entsprechend der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (1). |
Amtliche Fußnote:
Rechtsprechung zu Art. 16 EuGVVO
28 Entscheidungen zu Art. 16 EuGVVO in unserer Datenbank:
- EuGH, 27.02.2020 - C-803/18
BALTA
- BGH, 13.10.2016 - IX ZB 9/16
Vollstreckbarerklärung eines finnischen Titels in Deutschland: Internationale ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 26 W 24/10
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines finnischen Urteils
- OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 26 W 24/10
- EuGH, 27.04.2023 - C-352/21
A1 und A2 (Assurance d'un bateau de plaisance) - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- BGH, 12.05.2020 - XI ZR 371/18
Vorabentscheidungsersuchen: "Ausüben" i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007; ...
- AG Nürnberg, 07.12.2022 - 23 C 3359/22
Vorlagefrage zur örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts bei sog. "unechten ...
- KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15
Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten ...
- LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15
- AG Königswinter, 24.06.2015 - 3 C 35/15
Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Minderungsbegehren bezüglich Pauschalreise ins ...
- BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12
Brüssel I-VO (vom 22. Dezember 2000) Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt.
Querverweise
Auf Art. 16 EuGVVO verweisen folgende Vorschriften:
- Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO)
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit für Versicherungssachen
- Art. 15
Redaktionelle Querverweise zu Art. 16 EuGVVO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher)