Rechtsprechung
| OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 19, BGB § 164
Bei evidentem Vollmachtsmissbrauch hat Grundbuchamt Bewilligung des Vertreters zurückzuweisen, auch wenn Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt ist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19; BGB § 164
Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschränkung der Vollmacht im Innenverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO § 19, BGB § 164
Bei evidentem Vollmachtsmissbrauch hat Grundbuchamt Bewilligung des Vertreters zurückzuweisen, auch wenn Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt ist - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unwirksamkeit der Außenvollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verabredung einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht; Überschreitung der nach außen hin eingeräumten Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt
Verfahrensgang
- LG München I, 20.04.2006 - 13 T 5271/06
- OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06
Papierfundstellen
- DNotZ 2007, 41
- NZM 2006, 867
- FGPrax 2006, 201
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00
Wirksamkeit einer durch Insichgeschäft zum Nachteil des Vertretenen getroffenen …
Auszug aus OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06
d) Die Eintragungsbewilligung der Beteiligten zu 1 namens der von ihr vertretenen Wohnungseigentümer war schließlich auch wegen des Vollmachtsmissbrauchs, der hier - wie dargelegt - ausnahmsweise für das Grundbuchamt evident ist, unwirksam (BGH NJW 2002, 1488). - OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung …
Auszug aus OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06
e) Es kann deswegen für die Entscheidung auch dahinstehen, ob das Grundbuchamt im Hinblick auf die § 305 ff. BGB zu einer Inhaltskontrolle der erteilten Vollmachten befugt oder gar berufen war (vgl hierzu OLG Frankfurt a.M. OLGR Frankfurt 2005, 35/37; BayObLG ZMR 2003, 518). - BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95
Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt
Auszug aus OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06
a) Hierzu ist jedoch zunächst festzustellen, dass eine derartige Abrede zwar unter Umständen im Verhältnis des teilenden Wohnungseigentümers zu den Erwerbern wirken kann, aber auf jeden Fall nicht für die sonstigen dinglich Berechtigten, also z.B. die Grundpfandgläubiger der Wohnungseigentümer, gilt (BayObLG DNotZ 1996, 297/301). - BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02
Verkäufervollmacht zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von …
Auszug aus OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06
e) Es kann deswegen für die Entscheidung auch dahinstehen, ob das Grundbuchamt im Hinblick auf die § 305 ff. BGB zu einer Inhaltskontrolle der erteilten Vollmachten befugt oder gar berufen war (vgl hierzu OLG Frankfurt a.M. OLGR Frankfurt 2005, 35/37; BayObLG ZMR 2003, 518).
- OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 8 W 427/11
Grundbuchberichtigungsverfahren: Erfordernis des Nachweises der Erbfolge bei …
Ob eine formgerecht (§ 29 Abs. 1 GBO) nachgewiesene Vollmachtserteilung - wie vorliegend - in diesem Zeitpunkt noch Bestand hat, unterliegt der freien, nicht jedoch willkürlichen oder anhaltspunktlosen Beweiswürdigung des Grundbuchamts (vgl. zur Problematik insgesamt: Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3576 ff und 3579 ff; Hertel in Meikel, GBO, 10. Aufl. 2009, § 29 GBO Rn. 39 ff; Otto in Beck'scher online-Kommentar, GBO, Hrsg. Hügel, Stand 1. Juni 2011, Edition 12, § 29 GBO Rn. 74 ff; OLG München DNotZ 2007, 41 mit Bezugnahme auf BGH NJW 2002, 1488, und Anmerkung Munzig sowie Entscheidungsbesprechung von Wilsch in NZM 2007, 909; OLG des Landes Sachsen-Anhalt FGPrax 2002, 241; OLG Stuttgart/Senat MittBayNot 1997, 370; BayObLG … - OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis des …
Rn. 28 c) Das Amtsgericht verweist in seiner Vorlage u.a. auf die Rechtsprechung des damals für Grundbuchsachen zuständigen 32. Zivilsenats (Beschluss vom 13.6.2006, 32 Wx 079/06 = DNotZ 2007, 41), wonach eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht den Bevollmächtigten nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die ihm durch eine interne Abrede mit dem Vollmachtgeber in derselben Urkunde untersagt sind, wenn evident ist, dass dem Vollmachtgeber durch die Erklärung ein Vermögensschaden entsteht. - OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 208/12
Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkten …
Auf den Eintragungsantrag des Notars vom 11.1.2012 hat das Grundbuchamt mit Zwischenverfügung vom 9.2.2012 unter Fristsetzung u.a. beanstandet, dass die in Bezug genommenen Vollmachten in den jeweiligen Kaufverträgen zur Änderung der Teilungserklärung unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG München - 32. Zivilsenat - vom 13.6.2006, 32 Wx 079/06) nicht ausreichend seien.Rn. 25 c) Das Amtsgericht geht mit der Rechtsprechung des damals für Grundbuchsachen zuständigen 32. Zivilsenats (Beschluss vom 13.6.2006, 32 Wx 079/06 = DNotZ 2007, 41) davon aus, dass eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht den Bevollmächtigten nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die ihm durch eine interne Abrede mit dem Vollmachtgeber in derselben Urkunde untersagt sind, wenn evident ist, dass dem Vollmachtgeber durch die Erklärung ein Vermögensschaden entsteht.
- OLG Düsseldorf, 02.09.2020 - 3 Wx 129/20
Ablehnung Eigentumsumschreibungsantrag bei Missbrauch einer General- und …
Weitergehend wird teilweise auch verlangt, dass dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede (erkennbar) ein Vermögensschaden entsteht (32. Zivilsenat des OLG München FGPrax 2006, 201; offen dagegen der sodann für Grundbuchsachen zuständig gewordene 34. Zivilsenat des OLG München in NJW-RR 2013, 1174 ff.;… einen erkennbaren Vermögensschaden verlangt auch Reetz in BeckOK, GBO, a.a.O., Stichwort, Vertretungsmacht Rn. 15, m.w.N.). - OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen
48b) Das Landgericht geht mit der Rechtsprechung des damals für Grundbuchsachen zuständigen 32. Zivilsenats (Beschluss vom 13.6.2006, 32 Wx 079/06 = DNotZ 2007, 41) davon aus, dass eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht den Bevollmächtigten nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die ihm durch eine interne Abrede mit dem Vollmachtgeber in derselben Urkunde untersagt sind, wenn evident ist, dass dem Vollmachtgeber durch die Erklärung ein Vermögensschaden entsteht. - OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen
Mit Blick auf den das Grundbuchverfahren beherrschenden Legalitätsgrundsatz ist ein auch für das Grundbuchamt evidenter Vollmachtsmissbrauch im Eintragungsverfahren zu beachten (Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111/112; OLG München - 32. Zivilsenat -, 32 Wx 79/06 = DNotZ 2007, 41/42 m. Anm. Munzig;… MüKo/Schubert § 164 Rn. 226;… Demharter § 20 Rn. 21 f.; Wilsch NZM 2007, 909). - OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 19 W 29/23
Löschung Erwerbsvormerkung: Auslegung einer Erklärung als sog. …
Rn. 40 Eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht berechtigt den Vollmachtnehmer zwar nicht zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt, die ihm durch eine interne Abrede mit dem Vollmachtgeber in derselben Urkunde untersagt sind, wenn evident ist, dass dem Vollmachtgeber durch die Erklärung ein Vermögensschaden entsteht (OLG München, Beschluss vom 13.6.2006 - 32 Wx 79/06, BeckRS 2006, 7754, beck-online). - AG Lübeck, 14.11.2011 - 4 XVII H 23481
Wird Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr unberechtigt die Akzeptanz verweigert ist …
Anders gewendet: Ob der Bevollmächtigte der schuldrechtlichen Anweisung des Vollmachtsgebers bzw. einer Beschränkung im Innenverhältnis entsprechend oder aber zuwider handelt (und sich im letzteren Fall schadensersatzpflichtig macht), ist für die als Eintragungsvoraussetzung zu prüfende Vertretungsmacht grundsätzlich (zu möglichen Ausnahmen sogleich) irrelevant, weil sie (nach außen) gerade unbedingt erteilt wurde, mit der Folge, dass dem Grundbuchamt auch kein Bedingungseintritt durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden muss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2006 - 20 W 278/11, Tz. 17; grundsätzlich auch OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - 32 Wx 79/06, Tz. 14 ff., zu den Besonderheiten des dortigen Streitfalls sogleich, jeweils zitiert nach [...]). - OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
Zur Auslegung einer Vollmacht in einem notariellen Grundstückskaufvertrag
Zwar mag es so sein, dass eine - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilte Vollmacht den Bevollmächtigten dennoch nicht zu Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die durch mitbeurkundete Beschränkungen im Innenverhältnis untersagt und evident sind, wenn dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede erkennbar ein Vermögensschaden entsteht (…vgl. etwa Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 15;… ders. in Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl., § 27 Rz. 48; OLG München DNotZ 2007, 41; FGPrax 2009, 105, zitiert nach juris;… vgl. in anderem Zusammenhang Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rz. 22). - OLG Frankfurt, 23.04.2020 - 20 W 29/20
Zur Auslegung einer Belastungsvollmacht in einem notariellen …
Zwar mag es so sein, dass eine - wie hier - im Außenverhältnis unbeschränkt erteilte Vollmacht den Bevollmächtigten dennoch nicht zu Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt berechtigt, die durch mitbeurkundete Beschränkungen im Innenverhältnis untersagt und evident sind, wenn dem Vollmachtgeber durch die Überschreitung der Innenverhältnisabrede erkennbar ein Vermögensschaden entsteht (…vgl. etwa Reetz in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "Vertretungsmacht" Rz. 15;… ders. in Beck'sches Notar-Handbuch, 7. Aufl., § 27 Rz. 48; OLG München DNotZ 2007, 41; FGPrax 2009, 105, zitiert nach juris;… vgl. in anderem Zusammenhang Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., Einl E Rz. 22).
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