Rechtsprechung
| LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,32336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 01.04.2025 - 860 XVII 40/15
- LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11
Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und …
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25
§ 288 Abs. 2 BGB ist eng auszulegen (BGH, Urt. v. 06.11.2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1-19, Rn. 70).Die Norm ist restriktiv auszulegen (BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11 -, BGHZ 199, 1-19, Rn. 70, beck-online).
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07
Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des …
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25
Die Bestimmung der Leistungszeit muss durch Rechtsgeschäft, durch Gesetz oder in einem Urteil getroffen worden sein (BGH, Urt. v. 25.10.2007 - III ZR 91/07). - BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer …
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25
Eine Entgeltforderung ist anzunehmen, sofern die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die etwa in der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH, Urt. V. 21.4. 2010 - XII ZR 10/0, NJW 2010, 1872). - BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09
Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des …
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25
Eine synallagmatische Verknüpfung ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 16.06.2010, VIII ZR 259/09, beck-online). - OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren
Auszug aus LG Hamburg, 23.07.2025 - 322 T 33/25
Empfänger der staatlichen Leistung bleibt der Betroffene, der von seiner Leistungspflicht frei wird und an dessen Stelle die Staatskasse den Anspruch des Betreuers erfüllt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 12.11.2002, 15 W 150/02, FGPrax 2003, 73).
- LG Berlin II, 26.08.2025 - 87 T 52/25 Auch liegen abweichende Entscheidungen von Obergerichten vor (vgl. beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2002 - 15 W 150/02 - FGPrax 2003, 73 und LG Hamburg, Az. 322 T 33/25 -, Beschluss vom 23.07.2025 auf der einen Seite sowie OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 W 1/02, BeckRS 2011, 6645 auf der anderen Seite).
- LG Lübeck, 02.10.2025 - 7 T 283/25
Festsetzung von Verzugszinsen bzw. einer Verzugskostenpauschale zugunsten des …
Rn. 19 Dabei kann aus Sicht der Kammer dahinstehen, ob die Regelungen der §§ 280 ff. BGB auf Vergütungsansprüche beruflicher Betreuer direkte oder entsprechende Anwendung finden (vgl. hierzu AG Wedding, Beschluss vom 30. Dezember 2024 - 504 XVII 969/24; LG Hamburg, Beschluss vom 23. Juli 2025 - 322 T 33/25; AG Kiel, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 2 XVII 20878) und ob deren Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
dejure.org
Übersicht LG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.