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| LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Berichterstattung über eine Mitteilung in einem privaten Instagram-Account befasst
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Posts in einem auf privat gestellten Instagram-Account sind bei hoher Follower-Zahl öffentlich im Sinne des Presserechts
Papierfundstellen
- afp 2023, 554
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Der bei der Bestimmung der Reichweite des Persönlichkeitsrechtsschutzes zentrale situationsbezogene Umfang der berechtigten Privatheitserwartung (BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408) ist danach im Falle der Klägerin entfallen bzw. jedenfalls deutlich gemindert. - BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Internet-Presseberichterstattung: …
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - VI ZR 284/17 -, Juris Rn. 18). - BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Dabei ist der Schutz der Privatsphäre sowohl thematisch als auch räumlich bestimmt und umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2011, VI ZR 26/11 - Juris Rn. 10 m.w.N.).
- OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 97/15
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über die Schwangerschaft einer …
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Hiernach fällt auch eine Schwangerschaft in den thematischen Bereich des Kernbereichs der Privatsphäre, jedenfalls soweit sie noch nicht von außen für jedermann zweifelsfrei optisch wahrnehmbar ist und dadurch eine soziale Dimension erlangt (…KG Berlin, Urt. v. 16.09.2021, Az. 10 U 63/19 - Juris Rn. 27; OLG Köln, Urt. v. 10.11.2015, Az. 15 U 97/15 - Juris Rn. 17). - OLG München, 25.02.2014 - 18 U 2770/13
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Teilweise wird weitergehend auch vertreten, dass es für den thematischen Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit Schwangerschaften auf die äußere Erkennbarkeit der Schwangerschaft nicht ankomme (so wohl OLG München, Urt. v. 25.02.2014, Az. 18 U 277, 18 U 2770/13 - Juris Rn. 42f.). - KG, 16.09.2021 - 10 U 63/19
Schwangere Hauptdarstellerin - Text- und Bildberichterstattung über …
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Hiernach fällt auch eine Schwangerschaft in den thematischen Bereich des Kernbereichs der Privatsphäre, jedenfalls soweit sie noch nicht von außen für jedermann zweifelsfrei optisch wahrnehmbar ist und dadurch eine soziale Dimension erlangt (KG Berlin, Urt. v. 16.09.2021, Az. 10 U 63/19 - Juris Rn. 27;… OLG Köln, Urt. v. 10.11.2015, Az. 15 U 97/15 - Juris Rn. 17). - OLG Hamburg, 13.09.1990 - 3 U 129/90
Vater Graf
Auszug aus LG Hamburg, 23.06.2023 - 324 O 433/22
Die Geburt eines Kindes stellt grundsätzlich einen sozialen Umstand mit Gemeinschaftsbezug dar, der nicht der Privatsphäre zuzurechnen ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 98).
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