Rechtsprechung
| LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung bei einer Presseberichterstattung über eine vermeintliche Schwangerschaft einer bekannten Sängerin - rabüro.de
Zur Geldentschädigung bei einer spekulativen Presseberichterstattung über eine vermeintliche Schwangerschaft einer bekannten Sängerin
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.;… Entscheidung des BGH vom 20.03.2012, VI ZR 123/11, Rz. 15 (Juris) m.w.N.; Entscheidung des BGH vom 17.12.2013, VI ZR 211/12, AfP 2014, S. 135 ff (140)). - BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16
Er umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (BGH, Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 382/15, Juris Rn. 9). - BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11
Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für …
Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.; Entscheidung des BGH vom 20.03.2012, VI ZR 123/11, Rz. 15 (Juris) m.w.N.;… Entscheidung des BGH vom 17.12.2013, VI ZR 211/12, AfP 2014, S. 135 ff (140)). - BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16
Bei dieser Abwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der EMRK interpretationsleitend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2012, 763, 765 - Inka Bause). - BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.;… Entscheidung des BGH vom 20.03.2012, VI ZR 123/11, Rz. 15 (Juris) m.w.N.;… Entscheidung des BGH vom 17.12.2013, VI ZR 211/12, AfP 2014, S. 135 ff (140)).
- LG Hamburg, 20.07.2018 - 324 O 18/18
Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über …
Rn. 51 Aufgrund der vorstehenden Gesichtspunkte erreicht nach ständiger Rechtsprechung der Kammer regelmäßig bereits die mit der Verbreitung von Schwangerschaftsspekulationen bzw. -gerüchten verbundene Persönlichkeitsrechtsverletzung die für einen Geldentschädigungsanspruch erforderliche Schwere dies gilt regelmäßig auch dann, wenn die Betroffene entweder tatsächlich schwanger ist, oder es sich um offensichtliche Spekulationen handelt (vgl. bspw. Urt. d. Kammer v. 24.11.2018, Az.: 324 O 802/16 ). - LG Hamburg, 12.01.2024 - 324 O 58/23
Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über …
Rn. 13 Wegen der Berichterstattungen aus der "n. w." Nr. 4. vom 30.10.2015 (Anlage K10) mit der Schlagzeile: "H. F. & F. S. Hochzeit noch vor dem Baby? Endlich wird es ernst!", aus "n. w." Nr. 4. vom 04.11.2016 (Anlage K16) mit der Schlagzeile "H. F. Die Überraschung! Versteckt sie ein Glücks-Bäuchlein?" und aus "n. w." Nr. ... vom 12.05.2017, Anlage K21, mit der Schlagzeile "H. F. Baby-Pfunde oder Botox?" erwirkte die Klägerin unstreitig gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.11.2017 in dem Verfahren 324 O 802/16 (Anlage K22), mit dem die Beklagte zu der Zahlung einer Geldentschädigung von 47.000,00 Euro verurteilt wurde.
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