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   LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21   

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https://dejure.org/2021,19608
LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21 (https://dejure.org/2021,19608)
LG München I, Entscheidung vom 22.06.2021 - 33 O 6490/21 (https://dejure.org/2021,19608)
LG München I, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 33 O 6490/21 (https://dejure.org/2021,19608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5a Abs. 2
    Informationspflichten eines Musiklabel bei Compilation von Neueinspielungen von Schlagern

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Hit-Giganten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Irreführende Neueinspielungen auf Compilation-CD

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 5a UWG wenn Schlager-Compilation CD ohne Hinweis Neueinspielungen und nicht die Originalfassungen enthält

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Schlager-CD "Die Hit Giganten" verboten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Schlager-Compilation CD mit anderen Versionen als der Originalfassung: Vertrieb ohne entsprechenden Hinweis wettbewerbswidrig

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Schlager-Compilation CD mit anderen Versionen als der Originalfassung: Vertrieb ohne entsprechenden Hinweis wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Schlager-Compilation, wenn keine Original-Stücke, sondern nur Re-Recordings

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2017, 1265 Rn. 19 - Preisportal).

    Eine wesentliche Information wird dem Verbraucher vorenthalten, wenn sie zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört oder dieser sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 27 - LGA tested).

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2017, 1265 Rn. 19 - Preisportal).

    Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (BGH GRUR 2017, 1265 Rn. 19 - Preisportal).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf vor allem ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Antragsgegner deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Antragsgegner verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2011, 2657 - Doubleoptin-Verfahren).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Sie stehen folglich zueinander im Substitutionswettbewerb (vgl. BGH WRP 2014, 1307 - nickelfrei; BGH WRP 2018, 1322 Rn. 17 - Werbeblocker II).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach §§ 5, 5a UWG allerdings nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden, mithin der Hinweis klar und unmissverständlich ist (BGH GRUR 2015, 698 Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Sie stehen folglich zueinander im Substitutionswettbewerb (vgl. BGH WRP 2014, 1307 - nickelfrei; BGH WRP 2018, 1322 Rn. 17 - Werbeblocker II).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass durch die jeweils in Streit stehende Werbung, Aufmachung oder Produktgestaltung eine Vorstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt wird, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39.
  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach §§ 5, 5a UWG allerdings nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden, mithin der Hinweis klar und unmissverständlich ist (BGH GRUR 2015, 698 Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat).
  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Damit ist mit Einreichung des Antrags am 12.05.2021 bei Gericht die im Bezirk des OLG München geltende strenge Monatsfrist zwischen erstmaliger Kenntniserlangung von dem antragsgegenständlichen Verstoß und der Beantragung einer einstweiligen Verfügung (vgl. OLG München, GRUR-RR 2017, 89, 94 m.w.N.) gewahrt.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21
    Dieses Verständnis kann die Kammer selbst feststellen, weil ihre Mitglieder als Durchschnittsverbraucher und zumindest potentielle Nachfrager entsprechender Schlagercompilations zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
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