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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27807
ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13 (https://dejure.org/2013,27807)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13 (https://dejure.org/2013,27807)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. September 2013 - 33 Ca 5347/13 (https://dejure.org/2013,27807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Nr 1 Alt 2 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 611 BGB, § 631 BGB, § 1 Abs 1 S 1 AÜG
    Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag bei veranstaltungsbedingten Umbauarbeiten in einem Konferenzraum

  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zum Werkvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klage eines bei der Heinrich-Böll-Stiftung eingesetzten Mitarbeiters wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung stattgegeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weisungsgebundene Eingliederung von Veranstaltungsassistenten in den Betrieb eines Drittunternehmens stellt Arbeitnehmerüberlassung dar

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung oder Werkunternehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Bloße Bereitstellung von Personal ist Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bei der Heinrich-Böll-Stiftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das bloße Zurverfügungstellen von Personal ist Arbeitnehmerüberlassung

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis mit Heinrich-Böll-Stiftung nach unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung statt Werkvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überlassung zur Arbeitsleistung bei Zurverfügungstellung von Arbeitskräften für einen Entleiher bei Eingliederung in dessen Betrieb; Unterscheiden der Arbeitnehmerüberlassung von der Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werkvertrags oder ...

Besprechungen u.ä. (4)

  • verhandel-bar.eu (Entscheidungsanmerkung)

    Zeitarbeit war gestern. Heute ist (wieder) Werkvertrag?

  • taylorwessing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werkverträge und Freelancer-Einsätze unter besonderer Beobachtung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen unterliegt vor Gericht wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zum Werkvertrag? (IBR 2013, 1301)

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2547
  • BauR 2014, 318
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13
    Die Grundsätze zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren (BAG GS v. 27.02.1985, GS 1/84) sind auf die vorliegende Fallgestaltung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG sinngemäß zu übertragen ( LAG Berlin-Brandenburg v. 09.01.2013, 15 Sa 1635/12 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13
    Sache des beklagten Arbeitgebers ist es dann die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wonach die Abgrenzungskriterien Weisungsstruktur und Risikotragung auch in der gelebten Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet sind (LAG Baden-Württemberg v. 01.08.2013, 2 Sa 6/13).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13
    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG v. 18.01.2012, 7 AZR 723/10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner …

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13
    Die Grundsätze zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren (BAG GS v. 27.02.1985, GS 1/84) sind auf die vorliegende Fallgestaltung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG sinngemäß zu übertragen ( LAG Berlin-Brandenburg v. 09.01.2013, 15 Sa 1635/12 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag bzw. Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13
    Rn. 40 Schließlich spricht als Indiz für Arbeitnehmerüberlassung, dass sich die von der Streitverkündeten zu erbringenden Leistungen nach dem Bedarf der Beklagten richten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2012, 15 Sa 1217/12 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    05.09.2013 - 33 Ca 5347/13, LAGE § 1 AÜG Nr. 12; s.a. Marschner NZA 1995, 668 ff.; Greiner NZA 2013, 697 ff.; Maschmann NZA 2013, 1305 ff; Lembke NZA 2013, 1312 ff.; Ulrici NZA 2015, 456 ff; s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff.) folgende Kriterien:.
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