Rechtsprechung
| OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Pauschaliserung der Betreuervergütung, Konkreter Zeitaufwand
- RA Kotz
Betreuervergütung - Pauschalisierung und Ausschluss von Einwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; VBVG § 5
Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Untätiger Betreuer - Pauschale wird trotzdem gezahlt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pauschalierung einer Betreuervergütung in Nachlassangelegenheiten; Ausnahme der Pauschalierung einer Vergütung; Verstoß der Pauschalierung einer Betreuervergütung gegen den Gleichheitssatz und gegen das Eigentumsrecht
Verfahrensgang
- AG Bamberg - XVII 210/05
- LG Bamberg, 18.09.2006 - 3 T 92/06
- OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1188 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Rentenüberleitung V
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (BVerfGE 17, 1/23; 111, 115/137).Das ist aber nur zulässig, wenn die mit ihr verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (BVerfGE 111, 115/137).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfGE 6, 32/37 ff.; st. Rspr.). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil diese nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts zu erfüllen sind, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen, das kein Eigentum im Sinne dieser Vorschrift ist, bestritten werden (vgl. BVerfGE 95, 267/300; BVerfG NJW 2000, 649).
- OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05
Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei …
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Der Gesetzgeber hat die Stundenansätze des § 5 VBVG nicht willkürlich, sondern aufgrund empirischer Erhebungen festgesetzt und hierbei umfassend alle Schwierigkeitsgrade berücksichtigt sowie auch auf die Auskömmlichkeit der Vergütung Bedacht genommen (Senatsentscheidung FamRZ 2006, 647 ff.). - BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil diese nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts zu erfüllen sind, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen, das kein Eigentum im Sinne dieser Vorschrift ist, bestritten werden (vgl. BVerfGE 95, 267/300; BVerfG NJW 2000, 649). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (BVerfGE 17, 1/23; 111, 115/137). - OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung
Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Danach ist es den Gerichten, die über den Vergütungsantrag zu entscheiden haben, verwehrt, den tatsächlichen Zeitaufwand des Betreuers im Einzelfall und damit die Angemessenheit der gesetzlich vorgesehenen Stundenansätze zu überprüfen (vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236/237).
- BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10
Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung …
Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt; nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (…Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 30; OLG München BtPrax 2007, 129; OLG Schleswig FamRZ 2007, 236). - LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07
Keine Vergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit
Ausnahmen von der Pauschalisierung sieht das Gesetz nicht vor (so auch OLG Schleswig, BtPrax 2007, 133 ; OLG München BtPrax 2007, 129 ). - OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 25 Wx 82/09
Vergütung des Berufsbetreuers; Beginn der Frist für die Geltendmachung des …
Durch die Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer sollte u. a. ein einfaches und streitvermeidendes Abrechnungssystem geschaffen werden (vgl. BT-Drucks. 15, 2494, S. 31), welches nicht einmal mehr verlangt, dass der Betreuer überhaupt eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG München BtPrax 2007, 129 f.).
- OLG Dresden, 05.11.2007 - 3 W 1246/07
Betreuervergütung: Stundensätze des § 5 VBVG unabhängig vom tatsächlichen …
Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 -3 W 77/07). - OLG Dresden, 02.01.2008 - 3 W 1439/07
Zum Beginn der Ausschlussfrist des § 2 VBVG
Da diese nunmehr auch verlangt werden kann, wenn keine konkrete Betreuertätigkeit entfaltet wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris]), vermag diese kein geeigneter Anknüpfungspunkt für eine Anspruchsentstehung mehr zu sein. - OLG Dresden, 06.11.2007 - 3 W 1196/07 Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 - 3 W 77/07).
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