Rechtsprechung
| LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 249 S 2 BGB, § 251 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz des durch Verkehrsunfall geschädigten Taxiunternehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12
- OLG Hamburg - 15 U 4/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- KG, 30.08.2004 - 12 U 283/03
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Unverhältnismäßige Mietkosten für Anmietung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12
Die abzugsfähigen Lohnkosten sind gemäß § 287 ZPO zu schätzen und können nach Auffassung des Gerichts mit 50 % des Bruttoumsatzes (= EUR 1.422,00) berücksichtigt werden (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.2006, 18 O 328/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.08.2004, 12 U 283/03 zit. nach Juris; Landgericht Hannover, Urteil 9 O 32/10). - LG Frankfurt/Main, 22.06.2006 - 18 O 328/04
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12
Die abzugsfähigen Lohnkosten sind gemäß § 287 ZPO zu schätzen und können nach Auffassung des Gerichts mit 50 % des Bruttoumsatzes (= EUR 1.422,00) berücksichtigt werden (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.2006, 18 O 328/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.08.2004, 12 U 283/03 zit. nach Juris; Landgericht Hannover, Urteil 9 O 32/10). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12
Zu diesem Zweck wird die sogenannte Opfergrenze des Schädigers erhöht und der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten in Höhe von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes (vgl. BGH NJW 2005, 1108). - BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für …
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH NJW 99, 500). - BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12
Diese unternehmerische Unvertretbarkeit beurteilt sich durch einen Vergleich der Mietwagenkosten und den Abzug ersparter Eigenaufwendungen auf der einen Seite und dem voraussichtlichen Verdienstausfall, den der Taxiunternehmer ohne Anmietung eines Ersatzfahrzeuges erlitten hätte, auf der anderen Seite (vgl. BGH-Urteil vom 19.10.1993, VI ZR 20/93, zit. nach Juris).
- OLG Celle, 16.06.2021 - 14 U 152/20
Höhe der Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen
Die Rechtsprechung, auf die sich die Beklagten zum Teil stützen möchten und die eine Höhe der Pauschale von 20, 00 EUR für angemessen erachtet (…vgl. KG, Urt. v. 16.08.2010 - 22 U 15/10, juris-Rn. 32;… ebenso KG, Urt. v. 20.12.2010 - 12 U 70/10, juris-Rn. 54 f.;… KG, Urt. v. 10.09.2007 - 22 U 224/06, juris-Rn. 20;… KG, Urt. v. 04.12.2006 - 12 U 206/05, juris-Rn. 18 mwN; LG Hamburg, Urt. v. 21.12.2021 - 331 O 42/12, unveröffentlicht;… AG Bückeburg, Urt. v. 21.11.2017 - 30 C 192/17, unveröffentlicht), begründet keinen Anspruch auf eine allgemeine Herabsetzung der Pauschale auf 20, 00 EUR oder einen geringeren Betrag.
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