Rechtsprechung
| VG Berlin, 31.05.2010 - 34 A 76.07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 35 Abs 1 VwVfG, § 302 Abs 1 ZPO, § 302 Abs 4 ZPO
Verwaltungshandeln durch Leistungsbescheid ohne Ermächtigungsgrundlage - Selbsttitulierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01
Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …
- VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89
Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung
Auszug aus VG Berlin, 31.05.2010 - 34 A 76.07
24 Soll - wie hier die Bescheide vom 15. Dezember 2006 - ein Leistungsbescheid als Titel und Grundlage späterer Vollstreckungsmaßnahmen dienen, so unterliegt er schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. VGH Bd.-Württ., Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 388 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
Konsularische Hilfe; Deutsche Botschaft in Kinshasa; Leistungsklage; …
Auszug aus VG Berlin, 31.05.2010 - 34 A 76.07
Diese Bestimmung ist jedoch nicht einschlägig, wenn - wie hier - im Verwaltungsprozess die Aufrechnung mit einer - bestrittenen - rechtswegfremden Gegenforderung erklärt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 B 2.09 -, juris).
- VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 154.12
Aufhebung eines Teilvorbehaltsurteils nach rechtskräftigem Nichtbestehen des …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Mai 2010 - VG 34 A 76.07 - wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die von ihr erklärte Aufrechnung verpflichtet worden ist, an die Klägerin 8.052,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der Rechtshängigkeit zu zahlen.Rn. 4 Mit Urteil vom 31. Mai 2010 - VG 34 A 76.07 - (juris) hat das Verwaltungsgericht die Kostenbescheide und den Widerspruchsbescheid mit der Begründung aufgehoben, dass es an einer Rechtsgrundlage für den Erlass eines Leistungsbescheides durch die BAM gefehlt habe.
Rn. 8 Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Mai 2010 - VG 34 A 76.07 - ist aufzuheben, soweit es sich der Sache nach um ein Teilvorbehaltsurteil handelt, und die Klage insoweit abzuweisen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2026 - 14 B 184/26
Erfolgreiche Beschwerde des Antragstellers gegen Ablehnung des Antrags auf …
Rn. 41 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 10 S 2252/89 -, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG, Urteil vom 15. März 1988 - 10 A 14/87 -, juris, VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2010 - 34 A 76.07 -, juris, Rdnr. 24. - VG Berlin, 25.03.2011 - 34 A 100.08
Rückzahlung gewährter Konsularhilfe in Form von Bestattungskosten
Rn. 13 Sollen - wie hier die Bescheide vom 27. November 2007 - Leistungsbescheide als Titel und Grundlage späterer Vollstreckungsmaßnahmen dienen, so unterliegen sie schon um dieser Funktion willen als belastender Eingriff dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. Urteil der Kammer vom 31. Mai 2010 - VG 34 A 76.07 -, juris; VGH Bd.-Württ., Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 388).
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