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Rechtsprechung
   VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32515
VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20 (https://dejure.org/2020,32515)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.08.2020 - 35 L 297.20 (https://dejure.org/2020,32515)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. August 2020 - 35 L 297.20 (https://dejure.org/2020,32515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 26.07.2018 - 3 L 295.18
    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Soweit nach dem Konzept Kinder aus hochmobilen Familien bevorzugt werden, etwa bei der Möglichkeit des Seiteneinstiegs und der Aufnahme von Geschwisterkindern, ist dies rechtlich zulässig und mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -, vereinbar (…vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06 - juris, Rn. 30 ff., und 10. April 2019 - 5/19 - juris, Rn. 13 ff., 26 ff., OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris, Rn. 26 ff., VG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 18 ff., mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 5a AufnahmeVO-SbP).

    Es ist nachvollziehbar, dass weitere, insbesondere räumliche Kapazitäten nicht vorhanden sind, da der frühere Standort in der B... Straße seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgehend von der WMS genutzt wird (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, sowie vom 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 -, jeweils m. w. N.).

    Die Hochmobilität muss gemäß § 5a Abs. 6 Satz 2 AufnahmeVO-SbP jeweils aktuell für das kommende Schuljahr im Rahmen der Anmeldung glaubhaft gemacht werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 10 ff., 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19

    Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Dies gilt nicht nur in Bezug auf die - hier am 12. Juni 2020 durchgeführte - Aufnahmeentscheidung gemäß § 5a Abs. 8 AufnahmeVO-SbP, sondern auch für das sich daran anschließende Verfahren nach § 5a Abs. 4 Satz 3 AufnahmeVO-SbP, weil dieses ebenfalls Bestandteil des Auswahlverfahrens ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 5 ff., und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 7 ff., VG Berlin, Beschluss vom 5. August 2019 - VG 9 L 308.19 -, jeweils m. w. N.).

    Gleichwohl kann die Beifügung einer solchen Nebenbestimmung aber daneben auf allgemeine Vorschriften, nämlich auf § 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. mit § 36 Abs. 1 VwVfG gestützt werden, wenn die Voraussetzungen dieser Normen erfüllt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 10, und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19

    Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Dies gilt nicht nur in Bezug auf die - hier am 12. Juni 2020 durchgeführte - Aufnahmeentscheidung gemäß § 5a Abs. 8 AufnahmeVO-SbP, sondern auch für das sich daran anschließende Verfahren nach § 5a Abs. 4 Satz 3 AufnahmeVO-SbP, weil dieses ebenfalls Bestandteil des Auswahlverfahrens ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 5 ff., und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 7 ff., VG Berlin, Beschluss vom 5. August 2019 - VG 9 L 308.19 -, jeweils m. w. N.).

    Gleichwohl kann die Beifügung einer solchen Nebenbestimmung aber daneben auf allgemeine Vorschriften, nämlich auf § 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. mit § 36 Abs. 1 VwVfG gestützt werden, wenn die Voraussetzungen dieser Normen erfüllt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 10, und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).

  • VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 29. Oktober und 12. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen des Antragstellers (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

    Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 75.18

    Aufnahme in eine Grundschule mit besonderer pädagogischer Prägung; Notwendigkeit …

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Soweit nach dem Konzept Kinder aus hochmobilen Familien bevorzugt werden, etwa bei der Möglichkeit des Seiteneinstiegs und der Aufnahme von Geschwisterkindern, ist dies rechtlich zulässig und mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -, vereinbar (…vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06 - juris, Rn. 30 ff., und 10. April 2019 - 5/19 - juris, Rn. 13 ff., 26 ff., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris, Rn. 26 ff., VG Berlin…, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 18 ff., mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 5a AufnahmeVO-SbP).

    Eine solche Zuordnung bei identischen Angaben zur Hochmobilität wäre rechtswidrig gewesen, so dass der Antragsteller nicht auf eine erneute positive Aufnahmeentscheidung im Kontingent der Hochmobilen vertrauen dürfte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris, Rn. 15 ff., 17).

  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 295.20
    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Rn. 64 i) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August - VG 35 L 287/29 -, - VG 35 L 290/20 -, - VG 35 L 297/29 - und - VG 35 L 302/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Deutsch" sowie - VG 35 L 295/20 - und - VG 35 L 307/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Englisch").
  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 302.20
    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Rn. 64 i) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August - VG 35 L 287/29 -, - VG 35 L 290/20 -, - VG 35 L 297/29 - und - VG 35 L 302/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Deutsch" sowie - VG 35 L 295/20 - und - VG 35 L 307/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Englisch").
  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 307.20
    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Rn. 64 i) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August - VG 35 L 287/29 -, - VG 35 L 290/20 -, - VG 35 L 297/29 - und - VG 35 L 302/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Deutsch" sowie - VG 35 L 295/20 - und - VG 35 L 307/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Englisch").
  • VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 290.20

    Vorläufige Aufnahme in Jahrgangsstufe 1

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Rn. 64 i) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August - VG 35 L 287/29 -, - VG 35 L 290/20 -, - VG 35 L 297/29 - und - VG 35 L 302/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Deutsch" sowie - VG 35 L 295/20 - und - VG 35 L 307/20 - für das Kontingent "Dauerhaft in Berlin wohnend, Muttersprache Englisch").
  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die …

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 297.20
    Eine solche Abweichung ist aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 3 SchulG möglich, die ihrerseits bestimmt genug ist und mit den Grundrechten vereinbar ist sowie die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wahrt (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 - juris, Rn. 13 ff.).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …

  • VG Berlin, 04.06.2020 - 35 L 141.20
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