Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10803
VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12 (https://dejure.org/2012,10803)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.04.2012 - 35 L 41.12 (https://dejure.org/2012,10803)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. April 2012 - 35 L 41.12 (https://dejure.org/2012,10803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, greift die Fiktionswirkung indes nicht in Fällen einer verspäteten Antragstellung (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - BVerwG 1 C 5/10 -, Rn. 15 ff. m.w.Nachw.; zit. nach juris; a.A. z.B. OVG Münster…, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 18 B 120/06 -, Rn. 6 ff.; zit. nach juris;… zur Diskussion auch Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht. Kommentar, 9. Auflage 2011, § 81 AufenthG Rn. 19 m.w.Nachw.).

    Rn. 13 Einem Anspruch des Antragstellers aus § 16 Abs. 1 Satz 5, 2. Hs. AufenthG auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken steht bereits entgegen, dass die mit Ablauf des 8. August 2011 erloschene Aufenthaltserlaubnis auf den verspätet gestellten Antrag des Antragstellers hin nicht als eigenständiges Aufenthaltsrecht verlängert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011, a.a.O., Rn. 13).

    Vor dem Hintergrund der in § 51 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG angeordneten Rechtsfolge, wonach eine Aufenthaltserlaubnis mit Ablauf ihrer Geltungsdauer erlischt, setzt die Verlängerung aber noch einen wirksamen Aufenthaltstitel und demzufolge einen grundsätzlich vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellten Antrag voraus (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011, a.a.O. m.w.Nachw.).

    Ein etwaiger materieller Rechtsverlust als Sanktion für die verfahrensrechtliche Säumnis ist jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn der Betreffende die verspätete Antragstellung zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011, a.a.O., Rn. 19).

    Ob in Fällen einer unverschuldeten Verspätung etwas anderes gilt, braucht hier nicht entschieden zu werden (offen gelassen für den Fall des § 31 Abs. 1 AufenthG auch von BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten …

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Zwar entfalten deren Bestimmungen als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung und legen insoweit das für die Ausländerbehörde verbindliche Rechtsprogramm im Interesse eines im Wesentlichen einheitlichen Vollzugs des Aufenthaltsgesetzes fest (vgl. VG Saarland…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VG 10 L 2431.10 -, Rn. 14 u. 17, sowie für die Vorläufigen Anwendungshinweise zuvor bereits BayVGH, Beschluss vom 15. September 2009 - VGH 19 CS 09.1812, VGH 19 CS 09.1813 u. VGH 19 CS 09.1814 -, Rn. 5; beide zit. nach juris).

    Zwar handelt es sich bei dieser Frist nicht um eine absolute Grenze im Sinne einer maximalen Gesamtaufenthaltsdauer (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 7 m.w.Nachw.).

    Dies schon deswegen nicht, weil bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 5, 2. Hs. AufenthG nicht die Gesamtdauer des Studiums maßgeblich ist, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 4; OVG Münster…, Beschluss vom 24. Oktober 2009 - OVG 18 B 975/08 -, Rn. 3; zit. nach juris).

    Doch muss dafür die konkrete Aussicht bestehen, dass nach Wegfall der Ursachen für die bisherige Verzögerung das Studium nunmehr in absehbarer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 21. Januar 2011 - OVG 3 B 178/10 -, Rn. 6; zit. nach juris; BayVGH, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 7. April 2006 - OVG 9 ME 257/05 -, Rn. 5; zit. nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel …

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, greift die Fiktionswirkung indes nicht in Fällen einer verspäteten Antragstellung (vgl. im Einzelnen BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2011 - BVerwG 1 C 5/10 -, Rn. 15 ff. m.w.Nachw.; zit. nach juris; a.A. z.B. OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 18 B 120/06 -, Rn. 6 ff.; zit. nach juris;… zur Diskussion auch Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht. Kommentar, 9. Auflage 2011, § 81 AufenthG Rn. 19 m.w.Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2006 - 9 ME 257/05

    Voraussetzungen der Verlängerung einer zum Zwecke des Studiums erteilten …

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Doch muss dafür die konkrete Aussicht bestehen, dass nach Wegfall der Ursachen für die bisherige Verzögerung das Studium nunmehr in absehbarer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 21. Januar 2011 - OVG 3 B 178/10 -, Rn. 6; zit. nach juris; BayVGH…, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2006 - OVG 9 ME 257/05 -, Rn. 5; zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08

    D (A), Studium, Studiendauer

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Dies schon deswegen nicht, weil bei der Beurteilung des "angemessenen Zeitraums" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 5, 2. Hs. AufenthG nicht die Gesamtdauer des Studiums maßgeblich ist, sondern allein der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O., Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 24. Oktober 2009 - OVG 18 B 975/08 -, Rn. 3; zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 21.01.2011 - 3 B 178/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Studienende nicht in angemessener …

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Doch muss dafür die konkrete Aussicht bestehen, dass nach Wegfall der Ursachen für die bisherige Verzögerung das Studium nunmehr in absehbarer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - OVG 3 B 178/10 -, Rn. 6; zit. nach juris; BayVGH…, Beschluss vom 15. September 2009, a.a.O.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 7. April 2006 - OVG 9 ME 257/05 -, Rn. 5; zit. nach juris).
  • VG München, 06.10.2011 - M 12 S 11.3665

    Türkische Staatsangehörige; Fiktionswirkung; Nachzug zum erwachsenen Sohn; …

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2012 - 35 L 41.12
    Rn. 6 Zwar bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO - und nicht nach § 123 VwGO -, wenn der Antrag bei der Ausländerbehörde die sog. Fortgeltungsfiktion aus § 81 Abs. 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. zuletzt z.B. VG München, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; zit. nach juris).
  • VG Berlin, 16.08.2012 - 35 L 139.12

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Daran fehlt es hier (s.o.; vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall auch schon VG Berlin, Beschluss vom 16. April 2012 - VG 35 L 41.12 -, Rn. 13; zit. nach juris).

    Zwar entfalten deren Bestimmungen als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung und legen insoweit das für die Ausländerbehörde verbindliche Rechtsprogramm im Interesse eines im Wesentlichen einheitlichen Vollzugs des Aufenthaltsgesetzes fest (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. April 2012, a.a.O., Rn. 15; ferner VG Saarland…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VG 10 L 2431.10 -, Rn. 14 u. 17, sowie für die Vorläufigen Anwendungshinweise zuvor bereits BayVGH…, Beschluss vom 15. September 2009 - VGH 19 CS 09.1812, VGH 19 CS 09.1813 u. VGH 19 CS 09.1814 -, Rn. 5; beide zit. nach juris).

    Anders als im Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 Satz 5, 2. Hs. AufenthG bleibt der Ausländerbehörde somit - im Sinne eines "offenen Ermessens" (…vgl. Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar, 12. Auflage 2011, § 40 Rn. 47) - die freie Wahl zwischen allen sachlich geeigneten, praktikablen und zweckmäßigen Lösungen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. April 2012, a.a.O., Rn. 17).

    Ein etwaiger materieller Rechtsverlust als Sanktion für die verfahrensrechtliche Säumnis ist jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn der Betreffende die verspätete Antragstellung zu vertreten hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2011, a.a.O., Rn. 19; VG Berlin, Beschluss vom 16. April 2012, a.a.O., Rn. 18).

    Ob in Fällen einer unverschuldeten Verspätung etwas anderes gilt, braucht hier nicht entschieden zu werden (offen gelassen für den Fall des § 31 Abs. 1 AufenthG auch von BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2011, a.a.O., sowie für § 16 Abs. 1 AufenthG VG Berlin, Beschluss vom 16. April 2012, a.a.O.).

  • VG Berlin, 31.07.2012 - 35 L 110.12

    Abbruch studienvorbereitender Maßnahmen

    In einem solchen Fall bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO, und nicht nach § 123 VwGO (vgl. zuletzt z.B. VG Berlin, Beschluss vom 16. April 2012 - VG 35 L 41.12 -, Rn. 6; VG München…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; beide zit. nach juris).
  • VG Berlin, 14.08.2012 - 19 L 88.12

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    In einem solchen Fall bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO, und nicht nach § 123 VwGO (…vgl. zuletzt z.B. VG Berlin, Beschlüsse vom 7. Mai 2012 - VG 35 L 370.11 -, Rn. 7, und vom 16. April 2012 - VG 35 L 41.12 -, Rn. 6; VG München…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - VG M 12 S 11.3665 -, Rn. 8; alle zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht