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| VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 35-IV-03 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 267/03
Anwendung der Vervielfältigungsregelung des § 40b Abs. 2 S. 3 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 35-IV-03
Die am 3. August 2003 eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. April 2003 (2 K 267/03), mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Abfallgebührenbescheid abgelehnt wurde, und den ihm am 4. Juli 2003 zugegangenen (Beschwerde-)Beschluß des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2003 (5 BS 148/03). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 35-IV-03
Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]). - VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 35-IV-03
Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17-IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]).
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04 Die Vorschrift beinhaltet kein rügefähiges Grundrecht (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 35-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04 Diese Vorschrift enthält kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht, sondern regelt lediglich die Bindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 35-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 14-IV-12 Die Verfassungsnorm begrenzt die Einschränkung von Grundrechten, normiert aber selbst kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 35-IV-03; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 28.08.2008 - 120-IV-08 Die Verfassungsnorm begrenzt die Einschränkung von Grundrechten, normiert aber selbst kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 35-IV-03; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
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