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Rechtsprechung
   LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38340
LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22 (https://dejure.org/2022,38340)
LG München I, Entscheidung vom 19.09.2022 - 36 T 6052/22 (https://dejure.org/2022,38340)
LG München I, Entscheidung vom 19. September 2022 - 36 T 6052/22 (https://dejure.org/2022,38340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 49, § 66 Abs. 3, S. 2, § 68 Abs. 1; RVG § 32
    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Bestimmung eines Streitwertes in WEG-Verfahren nach § 49 GKG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertbestimmung bei Beschlüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2022, 997
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22
    Diese auslegungsbedürftige, aber auch auslegungsfähige Regelung (vgl. BVerfGE 85, 337 (350 f.) = BVerfG NJW 1992, 1673 (1674)) soll es dem Gericht ermöglichen, den Streitwert nach dem Interesse der Wohnungseigentümer festzusetzen.

    Abzustellen ist dabei nicht auf den Umfang der Urteilswirkungen nach § 44 Abs. 3 WEG, sondern darauf, was im konkreten Fall wirklich im Streit ist (BVerfGE 85, 337 (351) = BVerfG NJW 1992, 1673 (1674)).

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …

    Auszug aus LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22
    Steht die Entlastung wegen Forderungen gegen den Verwalter im Streit, bemisst sich das Interesse nach dem Wert dieser Forderungen (BGH NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10; LG Saarbrücken ZMR 2013, 51 = BeckRS 2013, 212).

    Ihr Wert hängt nicht vom Volumen der Jahresabrechnung ab (a.A. zur Rechtslage vor der WEG-Reform 2007 OLG Köln NZM 2003, 125), sondern ist nach billigem Ermessen zu bestimmen; fehlen besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert, ist eine Bewertung mit 1.000 EUR sachgerecht (BGH NJW-RR 2011, 1026 Rn. 12; LG München I…, Urteil vom 13. Juli 2022 - 1 S 2338/22 WEG -, Rn. 56, juris;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 13 Rz. 72).

  • LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22

    Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?

    Auszug aus LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22
    Ihr Wert hängt nicht vom Volumen der Jahresabrechnung ab (a.A. zur Rechtslage vor der WEG-Reform 2007 OLG Köln NZM 2003, 125), sondern ist nach billigem Ermessen zu bestimmen; fehlen besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert, ist eine Bewertung mit 1.000 EUR sachgerecht (…BGH NJW-RR 2011, 1026 Rn. 12; LG München I, Urteil vom 13. Juli 2022 - 1 S 2338/22 WEG -, Rn. 56, juris;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 13 Rz. 72).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2025 - 9 T 271/24

    Beschlussanfechtungsklage

    Die Beklagte begehrte gerade eine Herabsetzung des Streitwertes, so dass das Verschlechterungsverbot insoweit schon nicht einschlägig ist und es nicht darauf ankommt, ob es generell bei Streitwertbeschwerden kein Verschlechterungsverbot gibt (in diese Richtung: OVG Bautzen, Beschl. v. 2.9. 2013 - 3 E 62/13, NVwZ-RR 2013, 1022; OLG Düsseldorf Beschl. v. 19.5.2009 - 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458; ) ober dies nur dann gilt, wenn die - hier bereits abgelaufene - Frist des § 64 Abs. 3 S. 1 GKG noch nicht verstrichen ist (ausführlich: LG München I Beschl. v. 19.9.2022 - 36 T 6052/22, ZWE 2023, 9 m.w.N.; Schneider, NJW 2017, 3764).
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