Gerichtskostengesetz
| Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65) |
| Unterabschnitt 3 - Wertfestsetzung (§§ 61 - 65) |
1Wird eine Abschätzung durch Sachverständige erforderlich, ist in dem Beschluss, durch den der Wert festgesetzt wird (§ 63), über die Kosten der Abschätzung zu entscheiden. 2Diese Kosten können ganz oder teilweise der Partei auferlegt werden, welche die Abschätzung durch Unterlassen der ihr obliegenden Wertangabe, durch unrichtige Angabe des Werts, durch unbegründetes Bestreiten des angegebenen Werts oder durch eine unbegründete Beschwerde veranlasst hat.
gesetzes
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 64 GKG
10 Entscheidungen zu § 64 GKG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 9 W 42/23
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
- OLG Nürnberg, 12.10.2022 - 2 W 2589/22
Nicht alle Mängel bestätigt: Streitwert des Beweisverfahrens?
- OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22
Welches Recht ist anzuwenden? Zeitpunkt der Pflichtverletzung ist entscheidend!
- VGH Bayern, 11.11.2013 - 10 C 11.1183
Streitwertbeschwerde; Sicherstellung von Schmuckstücken; Abschätzung durch ...
- LG Frankfurt/Main, 18.03.2025 - 9 T 271/24
Beschlussanfechtungsklage
- OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassung von ...
- LG Dresden, 05.10.2015 - 2 T 106/15
Wohnung wird zur Prostitution genutzt: Streitwert richtet sich nach vermindertem ...