Gerichtskostengesetz
| Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65) |
| Unterabschnitt 3 - Wertfestsetzung (§§ 61 - 65) |
§ 62
Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels
1Ist der Streitwert für die Entscheidung über die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend, soweit die Wertvorschriften dieses Gesetzes nicht von den Wertvorschriften des Verfahrensrechts abweichen. 2Satz 1 gilt nicht in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen.
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Rechtsprechung zu § 62 GKG
139 Entscheidungen zu § 62 GKG in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 07.08.2026 - 2 E 94/26
Zur Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025
- OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21
Abgrenzung kostenrechtlicher zu prozessrechtlichen Wertvorschriften
- OLG Koblenz, 12.03.2024 - 3 W 72/24
Beschwerde des Prozessbevollmächtigten einer Partei im eigenen Namen gegen die ...
- LSG Bayern, 23.01.2019 - L 16 BA 154/18
Zur Festsetzung des Streitwerts in Statusfeststellungsverfahren
- OLG Köln, 29.10.2024 - 26 W 12/22
Abänderung der Streitwertfestsetzung
- OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 15 W 7/23
Grundsätze der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
- OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22
Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und ...
- OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit ...
- VGH Bayern, 09.03.2022 - 22 C 21.3021 Corona
Streitwert bei mehreren Klagerücknahmen
- OLG Bremen, 28.07.2026 - 2 W 83/25
Streitwertfestsetzung für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsbegehren; ...
Querverweise
Auf § 62 GKG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Wertfestsetzung
- § 63 (Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren)