Rechtsprechung
EuGH, 11.10.1973 - 39/73 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 13 ABSATZ 2
ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - PHYTOSANITÄRE UNTERSUCHUNG - BELASTUNGEN - ERHEBUNG - VERBOT - EU-Kommission
Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe
- Wolters Kluwer
Aus Gründen der phytosanitären Untersuchung von Waren beim Grenzübertritt entstehende finanzielle Belastungen als Abgaben zollgleicher Wirkung; Rechtfertigung der Belastung durch eine der Durchführung der im allgemeinen Interesse vorgeschriebenen phytosanitären Regelung ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 13 Abs. 2 S. 1
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EWG-Vertrag Art. 13 Abs. 2 S. 1
ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - PHYTOSANITÄRE UNTERSUCHUNG - BELASTUNGEN - ERHEBUNG - VERBOT
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 11.10.1973 - 39/73
Zur ersten Trage Die Klägerin des Ausgangsverfahrens trägt vor, der Gerichtshof habe in der Rechtssache Marimex/Finanzverwaltung, 29/72 - Slg. 1972, 1309, ausgeführt, daß "finanzielle Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Kontrolle der Waren beim Grenzübertritt erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der von gleichartigen inländischen Erzeugnissen zu tragenden Belastungen nicht vergleichbar sind, als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen" seien. - EuGH, 01.07.1969 - 24/68
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.10.1973 - 39/73
- Kommission/Italienische Republik, 24/68 - Slg. 1969, 193,. - EuGH, 01.07.1969 - 2/69
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.
Auszug aus EuGH, 11.10.1973 - 39/73
- Sociaal Fonds voor Diamantarbeiders/Brachfeld, 2 und 3/69 - Slg. 1969, 211,.
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Die deutschen Firmen Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral AG zahlten im Jahre 1968 bei der Einfuhr französischer Äpfel für deren phytosanitäre Untersuchung Gebühren, die nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039) als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen sind.2 Diese Fragen stellen sich im Rahmen eines Rechtsstreits über die Zahlung von Gebühren für die phytosanitäre Untersuchung bei der Einfuhr französischer Äpfel durch die Revisionsklägerin im Jahre 1968; diese Gebühren hatte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039) als Abgaben zollgleicher Wirkung angesehen.
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Der Kläger des Ausgangsverfahrens verweist auf sein Vorbringen vor dem staatlichen Gericht und auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteile vom 11. Oktober 1973, in der Rechtssache 39/73, Rewe I, Slg. 1973, 1039; 26. Februar 1975, in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281) nach der Ein- oder Ausfuhrkontrollen zwar beibehalten werden könnten, nicht aber Anlaß zur Erhebung von Abgaben oder Entgelten geben dürfen, es sei denn, diese Entgelte bildeten einen Teil einer allgemeinen Gebührenregelung, der Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt in gleicher Weise unterworfen seien wie solche, die eine innergemeinschaftliche Grenze überschritten; dies sei hier aber nicht der Fall.Dies unterscheide den vorliegenden Fall von der Rechtssache 63/74 (Cadsky) und - soweit Einfuhrbelastungen betroffen seien - von den Rechtssachen 52 und 55/65 (Urteil vom 16. Juni 1966 - Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Slg. 1966, 219) sowie 39/73 (Urteil vom 11. Oktober 1973 - Rewe - Slg. 1973, 1039).
- BVerwG, 08.03.1974 - VII C 44.72
Rechtsmittel
Der Europäische Gerichtshof hat daher in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 (Rechtssache 39/73) ausgesprochen, daß eine Tätigkeit der staatlichen Verwaltung, die der Durchführung einer im allgemeinen Interesse vorgeschriebenen phytosanitären Regelung dient, nicht als eine dem Importeur erbrachte Dienstleistung angesehen werden kann, welche die Erhebung einer finanziellen Belastung rechtfertigen könnte.Der Europäische Gerichtshof hat deshalb auch in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 (Rechtssache 39/73) entschieden, daß finanzielle Belastungen, die aus Gründen der phytosanitären Untersuchung der Waren beim Grenzübertritt erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der von gleichartigen inländischen Erzeugnissen möglicherweise zu tragenden Belastungen nicht vergleichbar sind, ohne Rücksicht auf ihre Höhe als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen sind.
- EuGH, 08.07.1975 - 4/75
Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Bonn
Mit Urteil vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die für eine solche Untersuchung vorgesehene Gebühr als eine durch die Artikel 9 und 12 des EWG-Vertrags verbotene "Abgabe zollgleicher Wirkung" im Sinne dieses Vertrages gewertet.Insbesondere nach der von der Bundesrepublik entsprechend dem Urteil in der Rechtssache 39/73 des Gerichtshofes beschlossenen Abschaffung der mit der Pflanzenbeschau verknüpften Gebührenpflicht seien die verbliebenen Kontrollmaßnahmen in ihren Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel so gering zu veranschlagen, daß von einer Handelsbeeinträchtigung nicht gesprochen werden könne.
- EuGH, 12.07.1977 - 89/76
Kommission / Niederlande State
Am 28. Juli 1975 forderte die Kommission die niederländische Regierung unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Rewe-Zentralfinanz, Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen, Slg. S. 1039) auf, die Erhebung von Gebühren für phytosanitäre Untersuchungen bei der Ausfuhr von Pflanzen und Erzeugnissen pflanzlichen.Die Kommission ist der Ansicht, diese Gebühr, die ausschließlich auf zur Ausfuhr bestimmte Erzeugnisse, nicht aber auf inländische Erzeugnisse, die im Lande selbst auf den Markt gebracht würden, wegen des Grenzübertritts erhoben werde, stelle eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll dar, die nach den Artikeln 9, 12 und 16 des Vertrages in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof, insbesondere durch das Urteil vom 14. Dezember 1972 (Rechtssache 29/72, Marimex - Slg. S. 1309) und das Urteil vom 11. Oktober 1973 (Rechtssache 39/73, Rewe - Slg. S. 1039), verboten sei.
- EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
Höhe im Verhältnis zum Wert der fraglichen Dienstleistung und ihren Kosten stehe (Urteil vom 11. Oktober 1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. 1973, 1039), oder. - BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
Normschichten und Normkategorien
Allerdings gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Ausnahmen von dem Verbot, Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu erheben, wenn entweder die Abgabenbelastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die einheimischen und die eingeführten ausländischen Waren nach den gleichen Merkmalen auf der gleichen Handelsstufe erfaßt (vgl. die Urteile des EuGH vom 11. Oktober 1973 - Rs. 39/73 - in EuGHE 1973, 1039, vom 5. Februar 1976 - Rs. 87/75 - in EuGHE 1976, 129 und vom 25. Januar 1977 - Rs. 46/76 - in EuGHE 1977, 5). - EuGH, 31.01.1984 - 1/83
IFG / Freistaat Bayern
Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955). - EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Denkavit Loire
Anders liege der Fall nur, wenn die fragliche Belastung das angemessene Entgelt für einen dem Importeur geleisteten Dienst darstelle oder wenn sie Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung sei, die systematisch und nach den gleichen Kriterien inländische wie eingeführte Erzeugnisse erfasse (vgl. beispielsweise: EuGH 11. Oktober 1973 - Rewe-Zentralfinanz, 39/73 - Slg. 1973, 1039). - EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Kommission / Belgien
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes wäre es anders nur, wenn die finanziellen Belastungen Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung wären, die systematisch einheimische und eingeführte Erzeugnisse nach denselben Merkmalen erfaßte, oder wenn diese Belastungen das Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstellten (siehe namentlich die Urteile vom 14.12.1972, Marimex, Rechtssache 29/72, Slg. 1972, 1309, und vom 11.10.1973, Rewe-Zentralfinanz, Rechtssache 39/73, Slg. 1973, 1039). - EuGH, 07.04.1981 - 132/80
United Foods
- EuGH, 26.02.1975 - 63/74
Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1979 - 251/78
Firma Denkavit Futtermittel GmbH gegen den Minister für Ernährung, Landwirtschaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - C-111/89
Staat der Nederlanden gegen P. Bakker Hillegom BV. - Abgaben gleicher Wirkung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1983 - 158/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1980 - 32/80
Strafverfahren gegen J.A.W.M.J. Kortmann. - Pharmazeutische Erzeugnisse - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1984 - 314/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgabe mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1983 - 132/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgaben …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1976 - 33/76
Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral AG gegen Landwirtschaftskammer für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1989 - 340/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1975 - 63/74
W. Cadsky SpA gegen Istituto nazionale per il Commercio Estero.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1973 - 39/73 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Rewe-Zentralfinanz eGmbH gegen Direktor der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.
Psychosanitäre Abfertigung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1973 - 39/73
- EuGH, 11.10.1973 - 39/73
- OVG Nordrhein-Westfalen - II A 905/71 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1973 - 39/73
Die Auslegungsfragen, die das deutsche Gericht in diesem Verfahren gestellt hat, wurden in der Rechtsprechung dieses Gerichtshofes und insbesondere in dem Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Vorabentscheidungssache Marimex/Italienische Finanzverwaltung, 29/72 - Slg. 1972, 1309 ff., bereits ausdrücklich oder stillschweigend beantwortet.