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   BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10   

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https://dejure.org/2012,44462
BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10 (https://dejure.org/2012,44462)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2012 - 4 AZR 749/10 (https://dejure.org/2012,44462)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2012 - 4 AZR 749/10 (https://dejure.org/2012,44462)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (näher BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

    Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Zutreffend haben die Vorinstanzen die Bezugnahmeklausel in § 2 des Änderungsvertrages vom 22. September 1993 als eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Senatsrechtsprechung behandelt (ausf. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 17 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 92) .

    Ob und ggf. welche der möglichen Anspruchsgrundlagen für einen weitergehenden Sonderzahlungsanspruch der Klägerin gegeben sind, hängt entscheidend davon ab, inwieweit die aus den in Bezug genommenen Tarifverträgen herrührenden individualvertraglichen Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten geworden sind (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 36 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 92; 17. November 2010 - 4 AZR 404/09 - Rn. 13 bis 19, 36) .

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Sie endet, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls seiner Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist (vgl. im Einzelnen BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 28, BAGE 130, 43) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74) .
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (näher BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Die sich aus dieser Klausel des Arbeitsvertrages ergebenden Rechte und Pflichten gehören zu denen, in die die ausgegliederte Städtische Krankenhaus W gGmbH und nunmehr unter dem neuen Namen firmierende Beklagte nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB eingetreten ist, als hätte sie sie selbst vereinbart (vgl. dazu im Einzelnen die Rspr. des Senats, bspw. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 38 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47) .
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - zu I 1 b der Gründe mwN, BAGE 95, 296) .
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Die Stadt W als Träger des Eigenbetriebs "Städtisches Krankenhaus" (zur Arbeitgebereigenschaft beim Eigenbetrieb vgl. BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 57 mwN, BAGE 132, 10) war bei Abschluss des Änderungsvertrages im Jahre 1993 Mitglied des KAV Mecklenburg-Vorpommern und deshalb an die in Bezug genommenen Tarifverträge gebunden.
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Voraussetzung für die Auslegung einer solchen Vertragsklausel als Gleichstellungsabrede ist die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den in Bezug genommenen Tarifvertrag bei Vertragsschluss (vgl. nur BAG 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - Rn. 18 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 85) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10
    Diesen Tarifvertrag hat der Senat mit Urteil vom 18. November 2009 (- 4 AZR 491/08 - BAGE 132, 268) im Verhältnis zu den abhängigen Unternehmen des Konzerns - wie der Beklagten - als unwirksam angesehen, da er von der herrschenden Konzerngesellschaft nicht unter offengelegter Vertretung für die abhängigen Unternehmen geschlossen worden war.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 436/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 404/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2010 - 3 Sa 84/09
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Aus damaliger Sicht gab es auch keine erkennbaren Anhaltspunkte oder Umstände, wonach der Arbeitgeber als Partei des Arbeitsvertrags andere, weitergehende und ggf. sogar konkurrierende Haustarifverträge einbeziehen wollte (vgl. auch BAG 5. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12 mwN; zuletzt: 5. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 14) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche

    Ab diesem Zeitpunkt seien die in Bezug genommenen Tarifverträge deshalb nur noch statisch anzuwenden (BAG, Urteil vom 03. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18, juris = NZA 2019, 1592; BAG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 05. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 22, juris = NZA-RR 2013, 285).
  • LAG Nürnberg, 30.07.2013 - 6 Sa 237/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Änderungsvereinbarung

    Die Umbenennung und auch die Vereinheitlichung der Tarifgruppen erweist sich als normale Fortschreibung desselben Tarifwerks, nicht aber als Erlass eines anderen - in der Regel von zumindest einer anderen Tarifpartei abgeschlossenen - Tarifwerks (vgl. hierzu etwa BAG vom 21.11.2012, 4 AZR 231/10, BAG vom 05.09.2012, 4 AZR 749/10, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 19.03.2014 - 3 Sa 524/13

    Auslegung normativer Teil eines Tarifvertrags

    An dieser Rechtsprechung hält das Bundesarbeitsgericht seit dem 14.12.2005 unverändert fest (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 14.12.2011- 4 AZR 79/10 -, AP Nr. 104 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 05.09.2012 - 4 AZR 749/10 -, NZA-RR 2013, 285).
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