Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2004 - 4 B 1.04   

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https://dejure.org/2004,18963
BVerwG, 26.01.2004 - 4 B 1.04 (https://dejure.org/2004,18963)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2004 - 4 B 1.04 (https://dejure.org/2004,18963)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 4 B 1.04 (https://dejure.org/2004,18963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Städtebauliches Rücksichtnahmegebot bei der Außenbewirtschaftung eines zur Genehmigung gestellten Gaststättenvorhabens - Zumutbarkeitskriterien im Rahmen des baurechtlichen Nachbarschutzes - Voraussetzung für die nur teilweise Aufhebung einer Nachbarrechte verletzenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2004 - 4 B 1.04
    Das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und § 34 Abs. 1 BauGB konkretisierte Rücksichtnahmegebot verlangt eine einzelfallbezogene Sichtweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - BVerwG 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 stRspr).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2004 - 4 B 1.04
    Im Übrigen genügt die Aufklärungsrüge nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil sie nicht darlegt, dass sich dem Berufungsgericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag angesichts der festgestellten tatsächlichen Besonderheiten im Streitfall (insbesondere die geringe Straßenbreite und die Ausrichtung der Fenster auf dem Wohngrundstück der Beigeladenen zu 1 bis 3 zur Gaststätte des Klägers hin) weitere Ermittlungen hinsichtlich der zu erwartenden Lärmimmissionen aufdrängen mussten (vgl. zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Aufklärungsrüge BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 - mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    Nach dem Zweck der Vorschrift, die Bereitschaft von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet zu einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der Bundeswehr im Beitrittsgebiet zu fördern (vgl. BR-Drs. 215/91, S. 1, 2, 22, 26), umfasst der Begriff der Befähigungsvoraussetzungen sämtliche spezifisch fachbezogenen Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen in der jeweiligen Laufbahn (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 70.03 - LKV 2005, 68 m.w.N.; BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100, 101; Senatsurteil vom 24. Februar 2006 - 4 B 1.04 - S. 6 UA; Bayer in Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, Bd. 3, Stand: Februar 2007, § 73 BBesG S. 7 ff.; Schinkel/Seifert in: GKÖD, Teil 2, Bd. III, BesR, Stand: November 2006, K nach § 73 S. 10 ff.).
  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, die verschiedenen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang miteinander stehen und auch ohne den abzutrennenden Teil ein dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004 - 4 B 1/04 -, BeckRS 2004, 20747; Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2004 - L 4 B 1/04 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29142
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2004 - L 4 B 1/04 KR (https://dejure.org/2004,29142)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2004 - L 4 B 1/04 KR (https://dejure.org/2004,29142)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2004 - L 4 B 1/04 KR (https://dejure.org/2004,29142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 S. 1 SGG; § 193 Abs. 1 SGG; § 193 Abs. 4 SGG; § 91 ZPO; § 319 ZPO
    Möglichkeit einer jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Gerichtsbescheid von Amts wegen; Zulässigkeit der Verkehrung einer Kostenentscheidung ins Gegenteil im Falle offenbarer Unrichtigkeiten in einem Gerichtsbescheid; Auslegung des § 138 S. 1 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer jederzeitigen Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Gerichtsbescheid von Amts wegen; Zulässigkeit der Verkehrung einer Kostenentscheidung ins Gegenteil im Falle offenbarer Unrichtigkeiten in einem Gerichtsbescheid; Auslegung des § 138 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2022 - L 9 AS 301/17

    Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluss; Begriff der offenbaren

    Er berufe sich auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 20. April 2004 (L 4 B 1/04 KR).

    Das SG hat sich auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20. April 2004 (L 4 B 1/04 KR) berufen und ausgeführt, dass die Kostenentscheidung nicht dem Ergebnis der Beratung entsprochen hätte.

    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Kläger (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 29. August 2016 - L 2 U 110/16 B - LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 20. April 2004 - L 4 B 1/04 KR, jeweils juris) ist begründet.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - L 18 AS 1364/18

    Voraussetzungen der Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Urteil

    Die Vorschrift gilt auch für Gerichtsbescheide (vgl. § 105 Abs. 1 Satz 3 SGG) und erfasst sämtliche Teile der Entscheidung, mithin auch den Tenor (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. April 2004 - L 4 B 1/04 KR - juris; Keller in a.a.O. Rn. 3c).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2010 - L 4 KR 318/09
    Offenbar ist eine Unrichtigkeit dann, wenn der Irrtum bei vernünftiger Überlegung auf der Hand liegt (Beschluss des Senats vom 20. April 2004 - L 4 B 1/04 KR in NZS 1005, 56; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, Rn. 3 ff.).
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