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   BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09   

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BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09 (https://dejure.org/2010,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2010 - 4 B 43.09 (https://dejure.org/2010,1147)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 (https://dejure.org/2010,1147)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 9 BauGB, § 47 Abs 2 S 1 GKG
    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis einer eisenbahnrechtlichen Fachplanung zur kommunalen Bauleitplanung; Befugnis einer Gemeinde zur Absicherung einer Fachplanung nach der Freistellung der Fläche von der fachplanungsrechtlichen Zweckbindung durch die zuständige Fachplanungsbehörde; ...

  • rewis.io

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis einer eisenbahnrechtlichen Fachplanung zur kommunalen Bauleitplanung; Befugnis einer Gemeinde zur Absicherung einer Fachplanung nach der Freistellung der Fläche von der fachplanungsrechtlichen Zweckbindung durch die zuständige Fachplanungsbehörde; ...

  • rechtsportal.de

    Verhältnis einer eisenbahnrechtlichen Fachplanung zur kommunalen Bauleitplanung; Befugnis einer Gemeinde zur Absicherung einer Fachplanung nach der Freistellung der Fläche von der fachplanungsrechtlichen Zweckbindung durch die zuständige Fachplanungsbehörde; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freihalteplanung auf ehem. Bahngelände zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 235
  • BauR 2010, 871
  • ZfBR 2010, 376
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.06.2007 - 4 BN 21.07

    Verletzung von Bauplanungsrecht durch einen aus tatsächlichen oder rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Für den Fall eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans hat der Senat entschieden, dass ein Planungshindernis gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorliegt, wenn sich absehen lässt, dass die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen sein wird (Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ; Beschluss vom 14. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 21.07 - juris Rn. 4).

    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts habe zur Konsequenz, dass das Sicherungsmittel der Vorkaufssatzung für unbegrenzte Zeit genutzt werden könne, ohne dass jemals die Realisierung der angestrebten zu sichernden Planung überprüft werden müsse, nämlich wenn eine Planfeststellung unterbleibe (Beschwerdebegründung S. 20), berücksichtigt sie nicht, dass sich die Frage, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit der Realisierung einer planerischen Festsetzung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt (Beschluss vom 14. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 21.07 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Die gemeindliche Planung greift der fachplanerischen Einschätzung damit nicht vor, sondern schafft lediglich durch die mit den (Sicherungs-)Mitteln der Bauleitplanung bewirkte Freihaltung der aus ihrer Sicht städtebaulich geeigneten Flächen die Voraussetzungen dafür, dass ein künftiger Vorhabenträger die gebotene eisenbahnrechtliche Prüfung durchführen lassen kann (vgl. auch Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - BVerwGE 72, 172 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Auch wenn das Eisenbahnbundesamt nach Durchführung des Verfahrens gemäß § 23 Abs. 2 AEG die Freistellung erklärt, etwa weil es sich durch die landesplanerischen Vorgaben nicht gebunden fühlt (vgl. dazu aber Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 195), folgt daraus nicht, dass eine Nutzung der Flächen zu Bahnbetriebszwecken zu einem späteren Zeitpunkt unzulässig wäre.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Planerische Festsetzungen, die der bestehenden Zweckbestimmung einer Fläche als Bahnanlage nicht zuwiderlaufen, sind zulässig (Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111, 116).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Für den Fall eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans hat der Senat entschieden, dass ein Planungshindernis gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorliegt, wenn sich absehen lässt, dass die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen sein wird (Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ; Beschluss vom 14. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 21.07 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    In der Rechtsprechung des Senats ist - für den Bereich der Straßenplanung - geklärt, dass § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Selbstverwaltung das Festsetzungsinstrumentarium des § 9 BauGB für eine eigene "Verkehrspolitik" zu nutzen (Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248, 251; vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301, 306; Beschluss vom 22. April 1997 - BVerwG 4 BN 1.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 91; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 9 N 639.02 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    In der Rechtsprechung des Senats ist - für den Bereich der Straßenplanung - geklärt, dass § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Selbstverwaltung das Festsetzungsinstrumentarium des § 9 BauGB für eine eigene "Verkehrspolitik" zu nutzen (Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248, 251; vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301, 306; Beschluss vom 22. April 1997 - BVerwG 4 BN 1.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 91; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 9 N 639.02 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Das setzt voraus, dass die Vorkaufssatzung objektiv geeignet ist, zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB beizutragen (Beschluss vom 15. Februar 2000 - BVerwG 4 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 4 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Voraussetzung für den Erlass einer Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sind förmlich konkretisierte Planungsabsichten aber nicht (Beschluss vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 - juris Rn. 5; Beschluss vom 8. September 2009 - BVerwG 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81).
  • BVerwG, 08.09.2009 - 4 BN 38.09

    Begründungspflicht an einen Satzungsbeschluss hinsichtlich der in der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
    Voraussetzung für den Erlass einer Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sind förmlich konkretisierte Planungsabsichten aber nicht (Beschluss vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 - juris Rn. 5; Beschluss vom 8. September 2009 - BVerwG 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

  • BVerwG, 08.03.2006 - 9 A 29.05

    Vorplatz des Bahnhofs Berlin-Spandau weiter ohne Vordach und Bahnhofsuhr

  • BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88

    Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Dieser Begriff ist weit zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - VBlBW 2010, 235, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1999 - 8 S 1281/99 - ESVGH 50, 107, juris Rn. 20 ff.; Wirsing/Beathalter, VBlBW 2019, 309, 312).

    Wie konkret die in Betracht zu ziehenden städtebaulichen Maßnahmen bezeichnet werden müssen, hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2018 - 4 BN 42.18 - juris Rn. 5, vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - VBlBW 2010, 235, juris Rn. 9, vom 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81, juris Rn. 4 und vom 14.4.1994 - 4 B 70.94 - NJW 1994, 3178, juris Rn. 5).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auf eine "Freihalteplanung" übertragen, die auf die Ergänzung durch eine eisenbahnrechtliche Fachplanung angewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - VBlBW 2010, 235, juris Rn. 10).

    Schutzlos ist der betroffene Grundeigentümer nicht gestellt, wie § 28 Abs. 3 Satz 7 BauGB zeigt, der einen Nachzahlungsanspruch des Verkäufers begründet, wenn die Gemeinde das Grundstück nicht innerhalb einer angemessenen Frist dem mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgten Zweck zuführt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - VBlBW 2010, 235, juris Rn. 12).

    Die vom Verwaltungsgericht für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Frage, "ob in Anlehnung an das Fachplanungsrecht im Rahmen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB konkrete Verwendungsabsichten im Zeitraum von zehn Jahren erforderlich sind", ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - VBlBW 2010, 235, juris Rn. 10 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20

    Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme

    Förmlich konkretisierter Planungsabsichten bedarf es hierfür nicht (BVerwG, Urteil vom 9.11.2021 - 4 C 1.20 - juris Rn. 19; Beschlüsse vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 4 und vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - juris Rn 9; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.2019 - 5 S 1733/17 - juris Rn. 43 m.w.N.).

    aa) Zwar gehen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - juris Rn. 10) und - ihm folgend - des Senats (Urteil vom 24.9.2019 - 5 S 1733/17 - juris Rn. 52) davon aus, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB der Gemeinde schon in einem Stadium, das der Verfestigung der Planung weit vorausgeht, die Gelegenheit bietet, Grundstücke zu erwerben, weshalb sich die Vorverlegung der Zugriffsmöglichkeit mit dem Sicherungsmittel des Vorkaufsrechts nur in den Fällen rechtfertigen lasse, in denen sie sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt aus städtebaulichen Gründen notwendig erweise.

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für ein Straßenvorhaben grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens in Orientierung an den fachplanerischen Fristen - vgl. heute § 75 Abs. 4 VwVfG bzw. Art. 75 Abs. 4 BayVwVfG - innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint (BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 = juris Rn. 10 f.; B.v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 - ZfBR 2010, 376 = juris Rn. 10 f.; BayVGH, U.v. 17.3.2015 - 15 N 13.972 - juris Rn. 24 f.).
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