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LG Nürnberg-Fürth, 21.09.2022 - 4 HK O 655/21 |
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LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 21. September 2022 - 4 HK O 655/21 (https://dejure.org/2022,37744)
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
UWG § 3, § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3
Unlautere E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbe-Mails nach Vertragsstornierung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Newsletterwerbung für Bestandskund:innen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Keine einwilligungslose E-Mail-Werbung an Bestandskunden nach Bestell-Storno
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Ausnahmeregelung für E-Mail-Werbung gilt nur bei Verkauf
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15
Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.09.2022 - 4 HKO 655/21
Damit liegt auch keine vorformulierte Einwilligungserklärung in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vor (BGH GRUR 2017, 748).Das Verwenden von E-Mails mit unerbetener Werbung, bei denen ein Widerspruch erforderlich ist, um eine weitere Zusendung zu unterbinden, führte bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zu einer nicht unerheblichen Belästigung (vgl. BGH GRUR 2017, 748).
- BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89
Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 21.09.2022 - 4 HKO 655/21
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG a.F., § 13 Abs. 3 UWG n.F. Da der Kläger als Wirtschaftsverband gehalten ist, die erste Abmahnung ohne anwaltliche Hilfe vorzunehmen, steht ihm wegen der hierdurch entstandenen Eigenkosten ein Erstattungsanspruch zu (BGH GRUR 91, 550;… Köhler, aaO, § 13 UWG, Rn. 132).