Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 11.05.2010

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08 AO   

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https://dejure.org/2009,14926
FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08 AO (https://dejure.org/2009,14926)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 K 137/08 AO (https://dejure.org/2009,14926)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 K 137/08 AO (https://dejure.org/2009,14926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer gemäß § 233a AO; Erlass von Nachzahlungszinsen; Liquiditätsvorteil; Kautionsgestellung; Arrestierung; Hinterziehungszinsen

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer gemäß § 233a AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlass von Nachzahlungszinsen für hinterzogene Einkommensteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anordnung eines dinglichen Arrests?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Ermessensausübung beim Erlass von Nachzahlungszinsen für hinterzogene Einkommensteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Soweit allerdings zweifelsfrei feststeht, dass der Steuerpflichtige durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil oder Nachteil hatte, kann durch die Verzinsung der sich aus der verspäteten Steuerfestsetzung ergebenden Steuernachforderung oder Steuererstattung kein Vorteil oder Nachteil ausgeglichen werden ( vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1996 V R 18/95 BFHE 180, 524; BStBl II 1997, 259).
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    § 233a AO bezweckt einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden ( vgl. Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 11/2157, S. 194).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.2001 - V R 72/00- Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 BFH/NV 2006, 1433; BFH, Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 BFH/NV 2008, 753 ).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Soweit der Kläger die Vorstellung hat, dass es ihm wegen der Stellung der Kaution nicht möglich gewesen ist, Zins- oder Dividendeneinnahmen auf den Kapitalmärkten zu erzielen, ist dieser Umstand unbeachtlich ( vgl. BFH, Urteil vom 24.02.2005 V R 62/03 BFH/NV 2005, 1220 ).
  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.2001 - V R 72/00- Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 BFH/NV 2006, 1433; BFH, Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 BFH/NV 2008, 753 ).
  • BFH, 10.03.2006 - V B 82/05

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08
    Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen ist gemäß § 233a AO grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - vorerst "freigestellt" war (vgl. BFH, Urteil vom 16.08.2001 - V R 72/00- Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2002, 545, unter II.2.b, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 BFH/NV 2006, 1433; BFH, Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 BFH/NV 2008, 753 ).
  • BFH, 08.10.2013 - X R 3/10

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO

    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 549 veröffentlichten Gründen keinen Erfolg.
  • FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Schließlich kommt ein Erlass auch nicht vor dem Hintergrund der von den Klägern zitierten Urteile des FG Düsseldorf (Urteil vom 19.8.2010 14 K 364/8 AO, EFG 2010, 1968 und Urteil vom 9.12.2009 4 K 137/08 AO, EFG 2010, 549) in Betracht.
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   FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08   

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https://dejure.org/2010,24718
FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08 (https://dejure.org/2010,24718)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2010 - 4 K 137/08 (https://dejure.org/2010,24718)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 4 K 137/08 (https://dejure.org/2010,24718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

  • rechtsportal.de

    Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage der Frage der Einordnung von Geflügelschlachtkörpern unter die Marktordnungs-Warenlistennummer 0207 1290 9990 im Fall der Verbindung einer zulässigen Innerei mit einem nicht zulässigen Teil des Geflügels beim EuGH; Vorlage der Frage der Möglichkeit eider ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Der Europäische Gerichtshof hat allerdings in seinem Urteil vom 07.09.2006 (C-353/04) erkannt, dass die Bestimmungen der Art. 6 und 7 der Verordnung Nr. 1538/91, die Mindestanforderungen normieren, damit Geflügelfleisch als "unter normalen Bedingungen" in der Gemeinschaft vermarktungsfähig eingestuft werden kann, Qualitätsanforderungen darstellen, denen dieses Fleisch genügen muss, damit seine gesunde und handelsübliche Qualität festgestellt werden kann (Rz. 32).

    Die "gesunde und handelsübliche Qualität" von Geflügelfleisch, das ausgeführt wird, ist daher - so hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 07.09.2006, C-353/04 weiter ausgeführt - anhand der Anforderungen des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen, zu denen die in den Art. 6 und 7 der Verordnung Nr. 1538/91 aufgestellten gehören (Rz. 33).

    Es ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass Art. 70 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. Nr. L 302/1, mit späteren Änderungen, im Folgenden: ZK) Anwendung findet, wenn es um die Feststellung geht, ob ein Erzeugnis, für das eine Ausfuhrerstattung beantragt wird, von gesunder und handelsüblicher Qualität ist (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2006, C-353/04, 2. Leitsatz).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 07.09.2006 (C-353/04) fernerhin klärend entschieden, dass bei der Feststellung der gesunden und handelsüblichen Qualität einer Ware, für die eine Ausfuhrerstattung beantragt wird, die Bestimmungen der Art. 6 und 7 der Verordnung Nr. 1538/91, mit denen Mindestqualitätsnormen und Toleranzgrenzen festgelegt werden, anwendbar sind (1. Leitsatz).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-37/06

    Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG -

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Dieser Grundsatz gebietet, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 05.06.2008, C-534/06, Rz. 25), auch dürfen die dadurch bedingten Nachteile in keinem unangemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.01.2008, C-37/06 und C-58/06, Rz. 33 und 35).
  • BFH, 21.08.2007 - VII R 34/04

    Keine Fehlertoleranzen bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    In solchen Fallgestaltungen anzunehmen, die Zollbehörde könne sich auf die Entnahme einer Stichprobe beschränken, weil bereits eine einzige Probe die gesamte Ausfuhrsendung "repräsentiert" (in diesem Sinne BFH, Urteil vom 21.08.2007, VII R 34/04, BFH/NV 2008, 258, sowie juris), dürfte nach Ansicht des Senats angesichts der mit dieser Betrachtungsweise verbundenen Rechtsfolgen kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren sein.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03

    SEPA - Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Insoweit würde der beschließende Senat freilich annehmen, dass auch ein - wie hier - Geflügelschlachtkörper, dem als Innerei ein Hals beigegeben worden ist, dem noch die Luftröhre anhaftet, unverändert im Gemeinschaftsgebiet unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann (vgl. zum Begriff der handelsüblichen Qualität EuGH, Urteil vom 26.05.2005, C-409/03, Rz. 27; Urteil vom 09.10.1973, Rs. 12/73, Muras, Rz. 12).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-170/08

    Nijemeisland - Gemeinsame Agrarpolitik - Rindfleisch - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der sowohl vom Gemeinschaftsgesetzgeber als auch von den nationalen Behörden und Gerichten insbesondere im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik zu beachten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009, C-170/08, Rz. 41).
  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 363/07

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern - Erfordernis des

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    In seinen Vorabentscheidungsersuchen zu den Aktenzeichen 4 K 363/07 und 4 K 134/08 hat der Senat zudem zu bedenken gegeben, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber mit der Verordnung Nr. 1538/91 Fehlertoleranzen in Bezug auf die Herstellung und Qualität von Geflügelfleisch zugelassen hat (vgl. Art. 6 und 7 VO Nr. 1538/91).
  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 134/08

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern - Erfordernis des

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    In seinen Vorabentscheidungsersuchen zu den Aktenzeichen 4 K 363/07 und 4 K 134/08 hat der Senat zudem zu bedenken gegeben, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber mit der Verordnung Nr. 1538/91 Fehlertoleranzen in Bezug auf die Herstellung und Qualität von Geflügelfleisch zugelassen hat (vgl. Art. 6 und 7 VO Nr. 1538/91).
  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 189/08

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern - Beigabe von

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Ausweislich des 2. Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 2580/98 ist die Erstattungsnomenklatur um diesen Produktcode geändert worden, weil "auf dem Markt andere Angebotsformen als sogenannte Hühner 70 v. H. und 65 v. H. angeboten werden"; damit auch für diese Angebotsformen "Erstattungen gewährt werden können, (sollten diese) in die Erstattungsnomenklatur einbezogen werden." Ungeachtet der Zweifelsfragen, wie der Begriff der "unregelmäßigen Zusammensetzung" im Sinne des Erzeugniscodes 0207 1290 9990 auszulegen ist (vgl. insoweit das Vorabentscheidungsersuchen des Senats zum Aktenzeichen 4 K 189/08), hält es der beschließende Senat für zweifelsfrei, dass vom Produktcode 0207 1290 9990 jedenfalls die Befüllung des Innereienbeutels mit insgesamt weniger als 4 der dort exklusiv bezeichneten Innereien - scil. Hals, Herz, Leber und Muskelmagen - erfasst wird.
  • EuGH, 09.10.1973 - 12/73

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Insoweit würde der beschließende Senat freilich annehmen, dass auch ein - wie hier - Geflügelschlachtkörper, dem als Innerei ein Hals beigegeben worden ist, dem noch die Luftröhre anhaftet, unverändert im Gemeinschaftsgebiet unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann (vgl. zum Begriff der handelsüblichen Qualität EuGH, Urteil vom 26.05.2005, C-409/03, Rz. 27; Urteil vom 09.10.1973, Rs. 12/73, Muras, Rz. 12).
  • EuGH, 05.06.2008 - C-534/06

    Industria Lavorazione Carni Ovine - Gemeinsame Agrarpolitik - EAGFL - Art. 13 der

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08
    Dieser Grundsatz gebietet, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 05.06.2008, C-534/06, Rz. 25), auch dürfen die dadurch bedingten Nachteile in keinem unangemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.01.2008, C-37/06 und C-58/06, Rz. 33 und 35).
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