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   VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21.KO   

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VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21.KO (https://dejure.org/2021,48499)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2021 - 4 K 407/21.KO (https://dejure.org/2021,48499)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 4 K 407/21.KO (https://dejure.org/2021,48499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit "Lollytests") war rechtmäßig

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 S 2 CoronaVV RP 26, § 14 Abs 1 S 3 CoronaVV RP 26, § 3 Abs 7 S 1 Nr 1 CoronaVV RP 26, § 3 Abs 7 S 1 Nr 2 CoronaVV RP 26, Art 1 Abs 1 GG
    Testpflicht an Schulen während der Corona-Pandemie; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit "Lollytests") war rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit "Lollytests") war rechtmäßig - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Testpflicht an Schulen in Rheinland-Pfalz war rechtmäßig - Schutz der Gesundheit rechtfertigt geringfügen Eingriffe in Grundrechte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Mainz, 22.10.2021 - 1 L 787/21

    Corona-Selbsttests reichen für Hochschulbesuch nicht

    Auszug aus VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
    Zuletzt hat er diesen Katalog mit Schaffung des § 28a Abs. 1 Nr. 2a IfSG explizit um die Möglichkeit zur Verpflichtung zur Vorlage eines Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweises ergänzt (vgl. dies betonend bereits das VG Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 1 L 787/21.MZ -, abrufbar unter: https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/corona-selbsttests-reichen-fuer-hochschulbesuch-nicht/, BA S. 3 f.).

    Zum anderen dient sie der Verhinderung einer Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus in der Gesellschaft, indem Ansteckungen vermieden werden und einer Überlastung des Gesundheitswesens durch einen ungehinderten Fortgang der Pandemie vorgebeugt wird (ausführlich zum mit der Verordnung verfolgten Zweck vgl. VG Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 1 L 787/21.MZ -, a.a.O., BA S. 5 f.).

    Die Maßnahme trage so - was ausreichend sei - zur Reduzierung des Infektionsgeschehens bei (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 1 L 787/21.MZ -, a.a.O., BA S. 8).

    Diesen Zwecken ist unabhängig vom Fortschritt der Impfkampagne und der aktuellen Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten mit COVID-19-Patienten ein sehr hohes Gewicht beizumessen (vgl. so auch VG Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 1 L 787/21.MZ -, a.a.O., BA S. 12).

    Im Falle von professionell durchgeführten Tests liegt allenfalls eine geringe Eingriffsintensität vor (vgl. HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, juris, Rn. 57; VG Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 1 L 787/21.MZ -, a.a.O., BA S. 14; jeweils m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 21.06.2021 - 1 Bs 114/21

    Zur Testpflicht in Schulen gemäß Ziffer 1.2 des Muster-Corona-Hygieneplans für

    Auszug aus VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
    Im Falle von professionell durchgeführten Tests liegt allenfalls eine geringe Eingriffsintensität vor (vgl. HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, juris, Rn. 57; VG Mainz, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - 1 L 787/21.MZ -, a.a.O., BA S. 14; jeweils m.w.N.).

    Sie müssen allesamt hinter den möglichen Folgen einer erneuten Dynamisierung und Ausweitung des Infektionsgeschehens an den Schulen und in der gesamten Bevölkerung, die unter anderem durch die Testungen verhindert werden soll, zurückstehen (vgl. so auch Hamb-OVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, juris, Rn. 57 f., m.w.N.).

    Die Arbeitswelt ist damit einer so pauschalen Regelung, wie sie für den Bereich der Schulen normiert ist, nicht zugänglich (vgl. HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, juris, Rn. 60, m.w.N.).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht aus den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) einerseits sowie dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers, in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1 = juris, Rn. 191).

    (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1 = juris, Rn. 199 ff.).

  • VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

    Auszug aus VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
    Jedenfalls für die Regelung einer solchen Testpflicht, wie sie in dem hier maßgeblichen § 14 Abs. 1 Satz 3 26. CoBeLVO für die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Schulen in Rheinland-Pfalz vorgesehen ist, besteht damit eine in hinreichend bestimmter Weise normierte Verordnungsermächtigung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. zur Maskenpflicht im Ergebnis ebenso VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 17. August 2021 - 5 K 125/21.NW -, juris, Rn. 47 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
    Die Ermächtigung lässt in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG sowohl den Regelungszweck ("Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten"), als auch das Ausmaß ("notwendige Schutzmaßnahmen") der Regelungsbefugnisse erkennen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris, Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205 = juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
    Die Ermächtigung lässt in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 IfSG sowohl den Regelungszweck ("Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten"), als auch das Ausmaß ("notwendige Schutzmaßnahmen") der Regelungsbefugnisse erkennen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 6. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris, Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205 = juris, Rn. 24).
  • VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21

    Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos

    Damit steht allein die Rechtmäßigkeit der vom Kläger zu übernehmenden Beaufsichtigung, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der nunmehr in §§ 32 S. 1, 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 4 und Nr. 7 IfSG i.V.m. § 14 Abs. 1 der Dreißigsten Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz - CoBeLVO - vorgesehenen Testpflicht für Schüler in Frage (vgl. zu dieser Problematik etwa: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 K 407/21.KO -, ESOVGRP).

    Die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können sich gemäß § 14 Abs. 1 CoBeLVO für die Durchführung eines Tests zu Hause oder für einen professionellen Test entscheiden, sodass sie es letztendlich selbst in der Hand haben, über die Intensität des körperlichen Eingriffs - sofern man einen solchen überhaupt annimmt (dies verneinend: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 7) - zu bestimmen (VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 42).

    Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung des staatlichen Schutz- und Bildungsauftrags steht die Verarbeitung der Gesundheitsdaten hierzu auch nicht außer Verhältnis (für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 15 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 a.a.O., Rn. 69; für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO: HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, Rn. 51, juris und OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 99; zum legitimen Zweck: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 32).

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