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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11418
OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11 (https://dejure.org/2011,11418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2011 - 4 M 179/11 (https://dejure.org/2011,11418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 (https://dejure.org/2011,11418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, § 8 Nr 1 GemO ST, § 5 Abs 1 S 1 PartG
    Anspruch einer Partei auf Überlassung einer kommunalen Sporthalle für die Durchführung eines Parteitages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer faktischen Widmungserweiterung gegenüber einer nach § 8 Nr. 1 GO LSA erlassenen Benutzungssatzung; Zulässigkeit der Nutzung einer Einrichtung durch eine Partei aufgrund des Rechts der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Anspruch einer Partei auf Überlassung einer kommunalen Sporthalle für die Durchführung eines Parteitages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteitag der NPD durch Sportstättensatzung in Dessau-Roßlau ausgeschlossen

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD-Bundesparteitag in Anhalt-Arena gekippt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer faktischen Widmungserweiterung gegenüber einer nach § 8 Nr. 1 GO LSA erlassenen Benutzungssatzung; Zulässigkeit der Nutzung einer Einrichtung durch eine Partei aufgrund des Rechts der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich: NPD-Bundesparteitag in der Anhalt-Arena wird nicht zugelassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 591
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
    Die in § 1 Abs. 2 Satz 3 der Satzung festgelegte Zweckbestimmung der Anhalt-Arena schließt damit in nicht zu beanstandender Weise (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, zit. nach JURIS) politische Veranstaltungen, wie sie die Antragstellerin plant, aus.

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Recht der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, a.a.O.; Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, 12. A., Art. 21 Rdnr. 51, 52 m.w.N.) nicht so verstanden werden kann, dass dem politischen Konkurrenten die Durchführung einer politischen Veranstaltung untersagt wird, sondern grundsätzlich allein einen Anspruch darauf vermittelt, dass in einer vergleichbaren Situation ebenfalls - entgegen der gesetzlichen Regelung in der Benutzungssatzung - die Nutzung der Einrichtung einzuräumen wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. März 2011 - 4 M 48/11 -), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2011 - 4 M 48/11

    NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterliegt auch beim Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
    Es kann daher weiterhin offen bleiben, ob eine solche faktische Widmungserweiterung gegenüber einer nach § 8 Nr. 1 GO LSA erlassenen Benutzungssatzung überhaupt zulässig ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. März 2011 - 4 M 48/11 -, m.w.N.).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Recht der Parteien auf Gleichbehandlung oder Chancengleichheit (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, a.a.O.; Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, 12. A., Art. 21 Rdnr. 51, 52 m.w.N.) nicht so verstanden werden kann, dass dem politischen Konkurrenten die Durchführung einer politischen Veranstaltung untersagt wird, sondern grundsätzlich allein einen Anspruch darauf vermittelt, dass in einer vergleichbaren Situation ebenfalls - entgegen der gesetzlichen Regelung in der Benutzungssatzung - die Nutzung der Einrichtung einzuräumen wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. März 2011 - 4 M 48/11 -), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97

    Öffentliche Einrichtungen: Auswirkung der gemeindlichen Vergabepraxis auf den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11
    Dementsprechend lag dem vom Verwaltungsgericht zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung angeführten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 29. Oktober 1997 (- 1 S 2629/97 -) eine Abweichung von dem lediglich in einer Benutzungsordnung (vgl. zu dem Unterschied zu einer Benutzungssatzung Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. A., § 35 Rdnr. 338 ff.) getroffenen Widmungsumfang bei der Genehmigung von Veranstaltungen zugrunde, der sich zudem über mehrere Jahre erstreckte.
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob ein - wie hier - rechtssatzmäßig festgelegter Widmungsumfang durch eine davon abweichende Verwaltungsübung nachträglich erweitert oder beschränkt werden kann (ablehnend VGH BW, B.v. 16.10.2014 - 1 S 1855/14 - NVwZ-RR 2015, 148/149; Lange, DVBl 2014, 753/754; ders., Kommunalrecht, 2. Aufl. 2019, S. 799 Fn. 32; offen gelassen von OVG LSA, B.v. 10.10.2011 - 4 M 179/11 - DVBl 2012, 591).

    Zudem kann eine lediglich einmalige Zulassungsentscheidung nur dann eine kraft behördlicher Selbstbindung beachtliche neue Verwaltungspraxis begründen, wenn zumindest aus den Umständen die behördliche Absicht erkennbar wird, in Zukunft vergleichbare Fälle ebenso zu behandeln (BayVGH, B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.03883 - BayVBl 1988, 497/498; B.v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 - KommPr BY 2011, 276 Rn. 18; Gassner, VA 85 [1994], 533/540; enger OVG LSA, B.v. 10.10.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18

    Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen

    Der Hinweis auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Informationsveranstaltung der Antragstellerin im "(S.)-Saal" genügt für die Annahme einer Vergabepraxis noch nicht, weil dies nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt, dass es in mehreren Fällen zu einer tatsächlichen Vergabe gekommen ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 -, juris, Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 15).
  • VG Koblenz, 13.01.2021 - 3 L 28/21

    AfD kann Mehrzweckhalle in Herborn nicht zu Wahlkampfzwecken nutzen

    Darüber hinaus setzt eine Vergabepraxis voraus, dass es jedenfalls in mehreren Fällen zu einer tatsächlichen Vergabe gekommen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 -, juris, Rn. 6).
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