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   BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95   

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BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95 (https://dejure.org/1996,1660)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 4 RA 54/95 (https://dejure.org/1996,1660)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 4 RA 54/95 (https://dejure.org/1996,1660)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 132
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Eine gesetzliche Rentenanpassung ist eine derartige Änderung (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 55 S. 161 m.w.N.).

    Die hinreichende (und notwendige - so die ständige Rechtsprechung des Senats: stellvertretend BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33; BSGE 65, 8, 11 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 55; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S. 24) Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3, eine wesentliche nachträgliche Änderung i.S. von § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X) zugunsten des Berechtigten, liegt - wie ausgeführt - vor; der aktuelle Rentenwert ist angehoben worden, so daß höhere Monatsansprüche auf Rente ab 1. Juli 1992 entstanden wären; demgemäß hätte die BfA "die Leistung" insoweit unter Abänderung des Bescheides vom 13. Januar 1992 auch neu feststellen, also den Zahlbetrag der Monatsrente anheben müssen.

  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 39/85

    Zu den Voraussetzungen des Einfrierens einer Leistung nach Paragraph 48 Abs 3 SGB

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Die BfA hat sich vielmehr ausdrücklich darauf beschränkt, in dem streitigen Bescheid vom 19. Mai 1992 zu regeln, das der Klägerin im Bescheid vom 13. Januar 1992 - bindend (§ 77 SGG) - zuerkannte Recht auf monatliche Rentenansprüche in Höhe von 1.772,02 DM unter Bezugnahme auf § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB X ab 1. Juli 1992 "abzuschmelzen" ("auszusparen, einzufrieren, zu saldieren" - vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33 S. 103).

    Die hinreichende (und notwendige - so die ständige Rechtsprechung des Senats: stellvertretend BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33; BSGE 65, 8, 11 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 55; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S. 24) Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3, eine wesentliche nachträgliche Änderung i.S. von § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X) zugunsten des Berechtigten, liegt - wie ausgeführt - vor; der aktuelle Rentenwert ist angehoben worden, so daß höhere Monatsansprüche auf Rente ab 1. Juli 1992 entstanden wären; demgemäß hätte die BfA "die Leistung" insoweit unter Abänderung des Bescheides vom 13. Januar 1992 auch neu feststellen, also den Zahlbetrag der Monatsrente anheben müssen.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Wenn man den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränke, sei diese für den Rechtsuchenden nicht mehr verständlich; dies begegne verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 73, 79; 31, 22, 225; 37, 132, 142; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 29. September 1990 in Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1990, 207).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Wenn man den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränke, sei diese für den Rechtsuchenden nicht mehr verständlich; dies begegne verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 21, 73, 79; 31, 22, 225; 37, 132, 142; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 29. September 1990 in Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1990, 207).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und ggf. in welchem Umfang ein Verbot der Verböserung (der reformatio in peius) im Widerspruchsverfahren nach den §§ 78 ff. SGG besteht (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 85 Nr. 1; SozR 3-3870 § 4 Nr. 5).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und ggf. in welchem Umfang ein Verbot der Verböserung (der reformatio in peius) im Widerspruchsverfahren nach den §§ 78 ff. SGG besteht (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 85 Nr. 1; SozR 3-3870 § 4 Nr. 5).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Die hinreichende (und notwendige - so die ständige Rechtsprechung des Senats: stellvertretend BSG SozR 1300 § 48 Nr. 33; BSGE 65, 8, 11 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 55; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S. 24) Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3, eine wesentliche nachträgliche Änderung i.S. von § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X) zugunsten des Berechtigten, liegt - wie ausgeführt - vor; der aktuelle Rentenwert ist angehoben worden, so daß höhere Monatsansprüche auf Rente ab 1. Juli 1992 entstanden wären; demgemäß hätte die BfA "die Leistung" insoweit unter Abänderung des Bescheides vom 13. Januar 1992 auch neu feststellen, also den Zahlbetrag der Monatsrente anheben müssen.
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95
    Gegenstand der sog Anhörungspflicht des Leistungsträgers ist, daß er dem Betroffenen die Haupttatsachen mitteilt, die nach seiner, des Verwaltungsträgers, Rechtsauffassung entscheidungserheblich sind; dieser Mitteilung bedarf es nicht, wenn der Betroffene selbst die tatsächlichen Angaben gegenüber dem Leistungsträger gemacht hat und dieser nicht zu seinen Ungunsten von den angegebenen Tatsachen abweichen will (vgl. stellvertretend BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Seinen Abschluß findet dieses Verfahren in einer zukunftsgerichteten und begünstigenden isolierten Ersetzung der im bisherigen Bescheid zugleich enthaltenen Höchstbegrenzung des Betrages der monatlichen Rentenansprüche aufgrund der Neuberechnung in einem generell festgelegten Modus (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1).

    Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101; ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Denn mit dem Inkrafttreten des SGB VI hat sich insoweit keine (inhaltliche) Rechtsänderung ergeben, so daß auch die Übergangsvorschriften der §§ 300 ff SGB VI von vornherein nicht zur Anwendung gelangen (vgl BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen, Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10 f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Eine nähere Klärung des Entstehungszeitpunktes ist auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt der Übergangsregelungen in §§ 300 ff SGB VI erforderlich; der sachliche Anwendungsbereich dieser Normen ist nämlich von vorneherein nicht eröffnet, wenn mit dem Inkrafttreten des SGB VI eine Rechtsänderung nicht stattgefunden hat (vgl bereits Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

    Ob ein bestimmter Sachverhalt anhand der Vorschriften des SGB VI beurteilt werden muß, die - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen (vgl Art. 85 Abs. 2 ff RRG 1992) abgesehen - am 1. Januar 1992 in Kraft getreten sind (vgl Art. 85 Abs. 1 RRG 1992), oder aber nach den Bestimmungen des AVG, ist von vornherein nur dann von Bedeutung, wenn sich das materielle Recht des SGB VI im Vergleich zum AVG auch inhaltlich geändert hat (vgl BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2004 - L 11 RJ 2532/03

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Berücksichtigung von

    Diese Stichtagsregelung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. zum folgenden: Urteil des BSG vom 29.07.1997, Az.: 4 RA 54/95, SGb 1997, 518).

    Gründe für die Zulassung der Revision sind nicht gegeben, da der Senat der Rechtsprechung des BSG vom 29.07.1997 (a.a.O.) folgt.

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (stRspr des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10 f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    bb) Der Antrag, auf den § 301 Abs. 1 Satz 1 SGB VI leistungsrechtlich als maßgebliches Kriterium für die Anwendung alten oder geänderten (s zu diesem Grunderfordernis für die Anwendung besonderer übergangsrechtlicher Bestimmungen Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 S 8) neuen Rechts abstellt, hat neben seiner verfahrenseinleitenden Funktion stets auch materiell-rechtliche Wirkungen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl SozR 3-5765 § 10 KfzHV Nr. 1 S 5, Nr. 2 S 10f, Nr. 3 S 18).
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
    Seinen Abschluß findet dieses Verfahren in einer zukunftsgerichteten und begünstigenden isolierten Ersetzung der im bisherigen Bescheid zugleich enthaltenen Höchstbegrenzung des Betrages der monatlichen Rentenansprüche aufgrund der Neuberechnung in einem generell festgelegten Modus (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 63 Nr. 1).

    Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101; ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262 [BSG 15.12.1994 - 4 RA 67/93]; BSGE 65, 8 [BSG 16.03.1989 - 4/11a RA 70/87]; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96

    Altersruhegeld - DDR - Wohnsitzwechsel - Westniveau - Ostniveau - Rentenhöhe

    Bezüglich des monatlichen Wertes des Rechtes umfaßt die dem Versicherten durch ein solches "Stammrecht" zugewiesene Rechtsmacht grundsätzlich auch die Berechtigung, an den Rentendynamisierungen (sog Rentenanpassungen) infolge Veränderung des aktuellen Rentenerwerbes (§§ 63 Abs. 7, 68, 69 SGB VI) teilzunehmen; dies gilt auch dann, wenn er - vorübergehend - einzelne monatliche Zahlungsansprüche gegen den Träger nicht erhebt, auf sie verzichtet (§ 46 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ) oder infolge von Gegenrechten des Trägers nicht hat oder nicht durchsetzen kann (z.B. bei Aufrechnung oder Verrechnung); da die Rechtsnatur eines subjektiven Rechts auf Rente also grundsätzlich dessen Dynamisierbarkeit umfaßt, bedarf ausdrücklicher Regelung, wenn der monatliche Wert des subjektiven Rechts insgesamt oder hinsichtlich einzelner wertbildenden Faktoren (im Regelfall: der rentenrechtlichen Zeiten) nur "dynamisch bestandsgeschützt" (dazu stellv. BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7) oder sogar lediglich "statisch bestandsgeschützt" (dazu stellv. BSG SozR 3-2600 § 63 Nr. 1) sein soll.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrenten bei zivilrechtlicher Vereinbarung von

  • LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12

    Rentenversicherung; Rücknahme und Neufeststellung eines gewährten Auffüllbetrages

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10

    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - hinreichende Wahrscheinlichkeit -

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 2/98 R

    Carl-Zeiss-Stiftung Jena - Rentenhöhe - Gleichstellungsantrag

  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 104/95

    Zuschuß des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine ausländische

  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 110/94
  • LSG Baden-Württemberg, 03.02.2016 - L 13 R 3170/14
  • LSG Berlin, 02.11.2001 - L 1 RA 28/01

    Anspruch auf Neufeststellung der Altersrente nach § 256 a Sozialgesetzbuch des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2003 - L 1 RA 6/01
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 46/00
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