Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
| Dritter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 63 - 88a) |
| Zweiter Titel - Berechnung und Anpassung der Renten (§§ 64 - 69) |
(1) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen.
(2) 1Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bis zum Ablauf des 31. Dezembers des jeweiligen Jahres folgende Durchschnittsentgelte zu bestimmen:
| 1. | für das vergangene Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete Durchschnittsentgelt (Anlage 1), das sich ergibt, indem das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres mit der prozentualen Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach § 68 Absatz 2 Satz 1 des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem vorvergangenen Kalenderjahr fortgeschrieben wird, und | |
| 2. | für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, indem das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr mit dem Doppelten der prozentualen Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach § 68 Absatz 2 Satz 1 des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem vorvergangenen Kalenderjahr fortgeschrieben wird. |
2Die Anlage 1 ist entsprechend der Bestimmung der Entgelte gemäß Satz 1 zu ändern. 3Dabei ersetzt das Durchschnittsentgelt nach Satz 1 Nummer 1 das vorläufige Durchschnittsentgelt für das jeweilige Kalenderjahr in Anlage 1.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 24.10.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 31.10.2024 | Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch | 24.10.2024 | |
| 01.01.2012 | Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 22.12.2011 | |
| 01.03.2007 | Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) | 20.04.2007 | |
| 12.12.2006 | Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze | 02.12.2006 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 69 SGB VI
233 Entscheidungen zu § 69 SGB VI in unserer Datenbank:
- BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 1298/09
Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes bis zum Juli 2007; Bemessung und ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R
Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R
Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und ...
- BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09
Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerden ist das Recht der gesetzlichen ...
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - L 3 R 918/22
Verhängung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17
Anpassung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BSG, 30.08.2023 - B 5 R 4/23 BH
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - L 14 R 659/20
Anspruch auf Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung; ...
- BSG, 06.07.2022 - B 5 R 22/21 R
Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der ...
- BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R
Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer ...